Wenn man sich die Zinsen eines Darlehens absichert, ist man dann auch verpflichtet, dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen, auch wenn der Zinssatz eigentlich dann niedriger ware?

Ja!
..., sofern es nicht eines der ganz seltenen, "jederzeit" zurückzahlbaren Darlehn ist, bei denen allerdings auch eine Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Ein Forward-Darlehn ist kein Optionsgeschäft, bei dem Du lediglich ein einseitiges Abnahmerecht hättest.
Ja, man ist verpflichtet das Darlehen abzunehmen.