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Sind falsche Berufsangaben auf einer privaten Homepage eine arglistige Taeuschung?

gefragt von Verstehen am 21.09.2009 um 21:34 Uhr

Hallo zusammen,

angenommen, ein User gibt auf (dem CV in) seiner eigenen privaten Homepage einen falschen Firmennamen als seinen aktuellen Arbeitgeber an, bei dem er jedoch in Wirklichkeit nicht arbeitet. Begeht er dann - rechtlich gesehen - eine arglistige Taeuschung, oder nicht? Kann die betroffene Firma sogar Schadenersatz von dem Betreiber der Homepage verlangen? Falls ja, weshalb? Es waere ja durch diese Falschangabe kein Vertrag mit dieser Firma zustandegekommen, und kann nicht der Urheber seiner eigenen privaten Homepage diese so gestalten, wie er es selbst fuer richtig haelt?

Vielen Dank fuer jede hilfreiche Antwort im Voraus!

Gruss, V.

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Homepage x 2.593 Internetrecht x 112 Telemediengesetz x 4

ewalli
beantwortet von ewalli am 21. September 2009 21:35
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Lies deine Frage selbst nochmal genau durch und du wirst die die Antwort vermutlich (hoffentlich) selber geben können :(


darkesttester
beantwortet von darkesttester am 21. September 2009 21:41
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MMMh gar nicht so einfach, arglistig ist es in jedem fall nur dann wenn du die Website nutzt um kommerziellen gewinn daraus zu schlagen wenn es eine rein private hompage ist die auch nicht zu werbezwecken verlinkt ist handelt es sich im schlimmsten fall um eine täuschung. Aber selbst dafür besteht meiner meinung nach keine rechtsgrundlage und bevor er dich rechtlich belangen kann muss er zunächst eine unterlassungserklärung erwirken indem er dich darauf hinweist das der fehler auf deiner seite ist und er muss dir angemessene zeit geben dies zu berichtuigen erst wenn du dem nicht nachkommst sollte möglichkeit bestehen dich rechtlich zu belangen

Kommentar von Verstehen am 21. September 2009 22:13

Sehr hilfreich! Danke! :-) Gilt eine nur per E-Mail zugesandte Aufforderung zur Unterlassung als formale Unterlassungserklaerung, oder muessen zwangslaeufig in diesem schuldrechtlichen Vertrag beide Parteien, also der vermeintliche Stoerer (hier der User der privaten Homepage) und der Unterlassungsglaeubiger (hier Lehman-Brothers) eine Unterschrift abgeben (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungserkl%C3%A4rung)?

Kommentar von 86d0e3e30fb83553315a9c1a415cfca6smalldarkesttester am 26. September 2009 08:40

Nein, zum einen die Unterlassungserklärung unterzeichnet nur durch den Störer ist rechtskräftig. Er verpflichtet sich damit die angemahnte Verfehlung nicht mehr zu begehen und erkennt das angedrohte Strafmaß bei ZUwiederhandlung an. Aber generell gilt, dass per Email zugestellte Schreiben hier nicht ausreichen. Meist wird die Abmahnung bzw die AzAeU (Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserkl.) per Fax oder Email vorab gesendet und das Orginal folgt auf dem Postweg per Einschreiben). Lol Lehman-Brothers haben die nichts anderes zu tun fg die sollten sich mal lieber intern kümmern als arme private Homepagebesitzer zu belästigen!!!


anonym
beantwortet von benjiman am 21. September 2009 21:40
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Die Frage ist doch, weshalb du falsche Angaben auf deiner Website machen willst. Solltest du aber durch diese Angaben einen Irrtum erregen und sind diese falschen Angaben ausschlaggebend für eine andere Person, um mit dir einen Vertrag abzuschließen, so können dir die falschen Angaben durchaus zur Last gelegt werden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 21. September 2009 21:38
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Das juckt niemanden, solange er sich nicht mittels dieser hompage bewirbt. Dann kann es evtl. Vertrauensprobleme geben, wenn man mit dieser Angabe versucht sich einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern zu verschaffen und der neue Arbeitgeber das spitz bekommt.

Kommentar von Verstehen am 21. September 2009 21:50

Interessanter Punkt! Danke. Was passiert aber, wenn dieser Bewerber nun tatsaechlich den wahrheitsgemaess richtigen CV seinen Bewerbungen beilegt, also einen potentiell neuen Arbeitgeber nicht mit seinen Bewerbungsunterlagen taeuscht, sondern quasi nur den Firmennamen (z.B. "Lehman Brothers" :=) ) als eine Art "Aushaengeschild" benutzt?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. September 2009 22:08

Ich kenne mich strafrechtlich nicht aus, aber arbeitsrechtlich gesehen, wäre der Arbeitnehmer, wenn es tasächlich eine entscheidende Rolle für die Einstellung spielt, dass er bei der Firma war (was ja erlogen ist), froh sein, wenn er nur fristlos entlassen wird.

Lügen haben immer kurze Beine und entweder der Zufall hilft nach oder ein kurzes Telefongespräch des [zukünftigen] Arbeitgeber klärts auf. Auf deutsch: Sowas bringt nichts.

Kommentar von Verstehen am 21. September 2009 22:31

Hmmm... das ist mir leider gar nicht so klar in diesem Fall, denn es steht ja ein "Aussenbild" (hier die falsche Firmenadresse auf der oeffentlich zugaenglichen privaten Homepage des Users) gegen ein "Innenbild" (hier der richtige CV im Bewerbungspaket). Der (neue) AG entschied sich ja in Deinem Szenario aufgrund der richtigen Bewerbungsunterlagen fuer die Einstellung des Bewerbers... Koennte also trotzdem der Inhalt dieser persoenlichen Homepage arbeitsrechtlich wirksam werden...?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. September 2009 22:34

Ich versteh nur noch Bahnhof. Was hat der Bewerber denn nun in seiner Bewerbung angegeben?

Kommentar von Verstehen am 21. September 2009 22:46

Beispielsweise: "Vom 01.01.2002 - 31.07.2008 Filialleiter bei Bank X". Dagegen steht auf dem CV in seiner Homepage "seit 01.01.2002 Filialleiter bei Bank X" (also nach aussen hin noch dort angestellt!). Mit anderen Worten: Er hat tatsaechlich bei dieser Bank gearbeitet, aber eben eben nur bis zum 31.07.2008.


wavemaster
beantwortet von wavemaster am 21. September 2009 21:36
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hm hm.. es kommt immer darauf an, wie groß deine website ist.. wenn die höchstens eine hand voll leute hat, die wöchentlich darauf zugreifen dürfte es relativ wurscht sein.. und es kommt definitiv darauf an, in welchem zusammenhang du den firmennamen erwähnst.. die firma könnte halt auf blöd kommen, weil du ihren namen missbrauchst hast

Kommentar von Verstehen am 21. September 2009 21:45

In welchem Sinne "missbraucht"? Genau darum geht es in diesem Fall, und wieso nimmst Du an, dass es sich um meine eigene Webseite handelt? Ich koennte ja auch "nur" ein Jurastudent sein, der sich intensiv mit dem Thema "Internetrecht" auseinandersetzen moechte... :-)

Kommentar von Benutcer am 22. September 2009 15:37

Is doch vom Recht her eigentlich egal ob viele oder wenige Besucher auf der Seite sind. Es kommt nur drauf an ob gewerblich oder privat.


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