gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Sind falsche Angaben im Onlineshop strafbar?

gefragt von kulia am 25.04.2008 um 11:38 Uhr

In meinem Onlineshop werden öfters falsche Bestellungen getätigt. Nun habe ich herausgefunden wer der "Täter" ist. Was kann ich tun? Ihn Anzeigen? wegen was? Schadensersatz?

Die Fake Bestellungen sowie, IP-Adressen, Zeitpunkt usw. habe ich alles, sowie die richtige Adresse die ich herausgefunden habe.

Ansich hatte ich kein Schaden daran, da ich erst nach Zahlungseingang verschicke, aber es nervt trotzdem.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Internet x 56.657 onlineshop x 519 taeter x 21 falsche-angaben x 12

Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 25. April 2008 11:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbstverständlich hattest du einen Schaden. Und zwar in Form von zeitverlust, weil du wegen demjenigen ja ständig aufs Konto schauen mustet, ob das Geld eingegangen ist, du hast die Bestellung gelesen und evtl. schon vorbereitet, etc. Außerdem hast du den Betrug aufgedeckt, was dich ebenfallst zeit gekostet hat. Andere lassen sich den Verlust mit Meisterstunden bezahlen. Abgesehen von den Ärgernissen. Also rechnen und die Rechnung denen zuschicken. Wenn dann nichts kommt, anzeigen. Das ist Betrug, der auch nicht ungestraft bleiben sollte.

Kommentar von kulia am 25. April 2008 11:53

das stimmt da hast du recht, ich werde auf jeden fall meinen enstandenen Schaden in Rechnung stellen.


anonym
beantwortet von dolabella am 25. April 2008 11:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde es mit einer Abmahnung versuchen (esrt mal nicht kostenpflichtig, aber mit Unterlassungserklärung). Ich könnte mir vorstellen, dass die meisten Leute ziemlich erschreckt sind, wenn sie auf einmal Post bekommen ...

Kommentar von kulia am 25. April 2008 11:52

gute idee


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. April 2008 14:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall kannst Du ihn auf Unterlasung verklagen! Hält er sich nicht daran, dann wird eine Strafe fällig!


Sahaki
beantwortet von Sahaki am 25. April 2008 11:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder Polizei würde ich ihm eine Falle stellen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.