Hallo, nach dem Urteil zur Pendlerpauschale stellt sich für mich nun folgende Frage: Ich bekomme seit Jahren einen Fahrtkostenzuschuss, der war anfangs sozialvericherungsfrei und wurde pauschal versteuert. Dann nach der Steueränderung wurde der voll versteuert und auch Sozialversicherung einbehalten. Nachdem nun ab dem 1.km von der Steuer abgezogen werden darf, müsste doch auch hier wieder altes Recht gelten, oder nicht? Bei der Krankenkasse erhielt ich eine ausweichende Antwort, beim Finanzamt auch. Wer kann mir das beantworten? Fröschle
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Nein. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Ach Du meinst jetzt den über den steuerfreien Höchstbetrag hinausgehenden Teil? Oh das ist eine gute Frage! Ich nehme mal an das da jetzt auch hier wieder der Fahrtkostenzuschuß ab dem 1. Kilometer pauschal mit 15 % vom AG besteuert werden kann. Das heißt: Werden die Grenzen nicht überschritten, wird es nicht dem Lohn zur persönlichen Besteuerung mehr zugerechnet und darauf auch quasi keine Sozialabgaben fällig. Ob das rückwirkend gilt bzw. rückgängig gemacht werden kann bis 01.01.2007 kann ich allerdings nicht sagen. Aber ich nehme es mal an!!! Ist das Eine gekippt worden und für rückwirkende Zeiträume wieder geltend, wieso auch nicht dafür? Das Finanzamt muß nun auch 5 Milliarden zurückzahlen für die vorläufig ergangenen Bescheide seit VAZ 2007. Eines ist aber mal klar: Was Du vom AG erhalten hast, kannst Du dann nicht beim FA geltend machen bzw. musst den Zuschuß von den Aufwendungen abziehen.
Für 2008 darf der AG jetzt wieder pauschal versteuern, womit der Fahrtkostenzuschuss ab dem 1. km dann svfrei ist. Für 2007 ist es nur möglich wenn der AG schon pauschal versteuert hat (trotz anderer Rechtslage).
Feigling1 am 13. Dezember 2008 00:56 Woher weist Du das so genau? Arbeitest Du beim Fiskus? :-) Die Pauschalversteuerung war ja nur für den berechtigten Zuschuß möglich. Bei manchen hat es ja beides gemischt gegeben!
Nö, ich arbeite bei den Guten :-) Der AG konnte aber auf gut Glück ab dem 1. km versteuern, wenn er sich getraut hat, dann kann er sich jetzt die SV auch für 2007 zurückholen. Was aber wohl selten der Fall sein wird.
Feigling1 am 13. Dezember 2008 21:33 Ja. Gemacht haben wird das kaum einer. Aber Lohnsteuer(an)meldungen können ja auch berichtigt werden...
LST-Anmeldungen ja, aber die persönliche LSt-Bescheinigung für den Arbeitnehmer eigentlich nicht mehr. Man kann als AG schlecht nachprüfen ob der AN seine ESt-Erklärung für 2007 schon gemacht hat und sich übers FA die Werbungskosten geholt hat.