silver2009 am 23.06.2008 um 16:19 Uhr
Unser Kind hatte heute morgen sein Fahrrad mit in der Schule... und ein Polizist hat alle Fahrräder abgenommen und sagte, SOOOO darf er damit nicht fahren.... weil er Vorder- und Rücklicht batteriebetrieben und nicht dynamobetrieben hat. Reflektoren für nach vorne und zur Seite sind zusätzlich ausreichend dran. Ist er im Recht ???
Ja ist er. Muß ein Dynamo dran. Hat nichts mit Logik zu tun ist einfach so.

ja, es muß ein dynamobetriebenes Licht sein. Es darf zusäztliche eine Batterie als Energiequelle vorhanden sein. Sinn der Sache ist, daß man auch Beleuchtung hat, wenn die Batterie leer ist. Im Gegensatz zu einem Auto, wo sich die Batterie ja über die Lichtmaschine immer wieder neu auflädt.
silver2009 am 23. Juni 2008 16:22 Gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage ?
DerTroll am 23. Juni 2008 16:24 ja: §67 StVZO
ibionic am 23. Juni 2008 16:39 Für das Problem leere Batterien/Akku´s gibt´s Abhilfe Namens Ersatzbatterien/-akku´s!!!
DerTroll am 23. Juni 2008 16:40 ändert aber nichts an der StVZO. Da steht wörtlich drin, daß ein Dynamo vorhanden sein muß.
ibionic am 23. Juni 2008 16:52 Diese Regelung hat sich unser Fiskus wahrscheinlich nach einer, etwas zu ausgelassenen, Fete einfallen lassen....... grins
Natürlich darf dein Sohn damit rum fahren! Es kommt nur darauf an ob du auch korrekte Befestigungsmöglichkeiten deiner Batterie/Akkubeleuchtung hast! Und das die Batterien/Akku immer genügend voll sind! Ruf mal bei der Polizei an und Frag nach aber ohne zu erwähnen das dein Sohn besuch von einem Polizisten hatte! Mal sehen was der sagt!
silver2009 am 23. Juni 2008 16:29 die haben mich auch auf §67 verwiesen, er darf es tatsächlich nicht. Das Fahrrad muss eine lichtmaschinenbetriebene Beleuchtung haben, es sei denn es ist ein unter 11kg wiegendes Rennrad...das soll einer wissen... http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Boah zum Glück lebe ich in der Schweiz hier darf man das!
Hier findest du die gesetzlichen Regelungen.
Danach dürfen batteriebetrieben Fahrradlichter nur zusätzlich betrieben werden.

Ich bin selber biker und mir ist bekannt das bei bikes BIS 11KG batteriebetriebene Beleuchtung zulässig ist!
DerTroll am 23. Juni 2008 16:37 Ich glaube,das gilt nur für Rennräder.
ibionic am 23. Juni 2008 16:40 Welches Rennrad (ausser Opas) wiegt heutzutage noch mehr als 11kg?
DerTroll am 23. Juni 2008 18:18 weiß nicht, aber in dem Fall ist ja das umgekehrte das, worauf es ankommt. Das normale Kinderrade kann durchaus unter 11kg wiegen. Wenn es kein Rennrad ist, braucht es einen Dynamo.
ibionic am 23. Juni 2008 18:31 Da hat der Fiskus nicht mitgedacht! Wenn das Kind stehen bleibt ist das Licht aus und ob das so gut ist............???
DerTroll am 23. Juni 2008 19:59 Deswegen sind ja zusätzlich Reflektoren vorgeschrieben. Und es ist ja nicht verboten, zusätzlich Batterien zu verwenden.
Was hast Du gegen Opas mit Fahrrad Ibobic