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Sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder im Studium finanziell zu unterstützen?

gefragt von gerdsiebert am 30.05.2009 um 16:49 Uhr

Sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder im Studium finanziell zu unterstützen?


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Franciscarved
beantwortet von Franciscarved am 30. Mai 2009 16:51
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Ja sind sie generell. Das Bafög wird am Einkommen der Eltern errechnet, die Differenz der Lebenskosten udn des gezahlten bafögs haben die Eltern zu zahlen.


wim50
beantwortet von wim50 am 30. Mai 2009 16:54
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Bis zum Abschluss einer Berufsausbildung/eines Studiums ja.


anonym
beantwortet von 50happy am 30. Mai 2009 16:55
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Unterhaltspflichtig sind Eltern bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ansonsten kann das Kind Bafög beantragen oder einen Studienkredit aufnehmen

Kommentar von 266b674e4b433c512a5d75e2cca0890dsmallFranciscarved am 30. Mai 2009 17:29

Hat leider nichts mit dem Rahmen der Möglichkeiten zu tun sondern mit der Gesetzeslage!


anonym
beantwortet von Netterbunny am 30. Mai 2009 16:50
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bis 25


inspektordeck
beantwortet von inspektordeck am 30. Mai 2009 16:50
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Wenn Du keinen Anspruch auf Bafög hast (z.B. weil die Eltern zusammen ein zu hohes Einkommen haben), dann kannst Du Deine Eltern auf Unterhalt verklagen...

Kommentar von 266b674e4b433c512a5d75e2cca0890dsmallFranciscarved am 30. Mai 2009 16:51

toller Tip, kommt halt auf das Verhältnis an!

Kommentar von 5b7d35aad8b355a03da6ce24a0ab5146smallinspektordeck am 30. Mai 2009 17:00

Also Eltern, die ein hohes Einkommen haben, und Dir trotzdem kein Studium gönnen, kannste doch auch verklagen...


hafa4
beantwortet von hafa4 am 30. Mai 2009 16:51
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Ja sind sie


Plumps
beantwortet von Plumps am 30. Mai 2009 16:51
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naja...wenn sie es nich können gibts bafög. wenn sie können sind sie verpflichtet. soweit ich weiß gilt das bis zum ende der ausbildung, aber da muss man auf die regelstudienzeit achen. einfach mal 18 semester studieren ist nicht drin...


marbeja
beantwortet von marbeja am 30. Mai 2009 16:52
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Du bleibst doch die Mutter oder der Vater? Wenn Du es Deinem Sohn/ Tochter ermöglichen möchtest- ja.


anonym
beantwortet von Aeskulapa am 30. Mai 2009 17:00
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NEIN - sie sind NICHT verpflichtet dir ein Studium zu finanzieren!

Sie sind lediglich UNTERHALTSPflichtig bis 25, außer du hast bereits eine abgesch. Berufsausbildung - dann ist das AMT an der Reihe.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 17:54

Das ist ein Märchen , dass die Unterhaltspflicht generell bei 25 J. endet. Die Eltern sind theoretisch solange unterhaltspflichtig, solange das Kind die Erstausbildung nicht beendet hast, d.h. sie müssen auch über den 25. Geburtstag hinaus.


Die Unterhaltspflicht geht im Fall einer Hochschulausbildung bis 25 Jahren, danach gilt noch eine „Schonfrist“ von drei Monaten bis zum Abschluss. Danach sind die Eltern aus dem Schneider, sofern das Kind nicht behindert oder schwer krank ist. Kurzum: Bummelei muss nicht gefördert werden; auch können Eltern verlangen, dass ihre Kinder „zügig und zielorientiert“ studieren.

Ausnahmefall: Sollte eben jene Tochter jedoch unmittelbar im Anschluss an die Ausbildungsprüfung Medizin studieren, so sehen die Gerichte das häufig als eine einzige Ausbildung an, da die beiden Zweige „zeitlich und sachlich zusammen hängen“. Eine solche Rechtsprechung erfolgt oft auch dann, wenn eine „besondere Begabung“ des Kindes erkennbar ist. Auch bei den neuen konsekutiven (also aufeinanderfolgenden) Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss könnte es der Fall sein, dass sie als Einheit behandelt werden.

http://www.vz-nrw.de/UNIQ124369808730927/link406941A.html

Kommentar von Aeskulapa am 30. Mai 2009 18:41

Ist ja gut, du kannst mit klugscheißen aufhören. Hast du dir deine Links (die übrigens jeder hier selbst ergoogeln kann) wenigstens mal selbst durchgelesen? lacht

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 30. Mai 2009 19:09

Ja, ich lese sie mir immer vorher durch. Ich bin immer dankbar, wenn ich mich mal geirrt haben sollte,daß mich jemand darauf aufmerksam macht und korrigiert, insofern nehme ich gerne Kritik an. Ich hoffe Du hast es mir jetzt nicht übel genommen, das war nicht persönlich, sondern nur als zusätzliche Info reingestellt. Dir noch schöne sonnige Pfingsttage.


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 17. September 2009 15:36
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ja, wenn sie können . wenn sie nichts haben dann nützt alles nichts. mfg-


Tm1980
beantwortet von Tm1980 am 6. November 2009 19:55
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Generell können Eltern auf jeden Fall bis zum 25 Lebensjahr zum Unterhalt heran gezogen werden. Aber im Falle einer abgeschlossenen Erstausbildung ( was nicht mit Erfolg abeschlossen heißen muss!!! ) kann man, und das weis ich aus eigener Erfahrung, ein Elternunabhängiges BAFÖG beantragen. Wenn alles nichts nützt und man dir auf dem BAFÖG-Amt was anderes erzählt, probiers mal beim zuständigen Teamleiter und wenn das nichts nützt probier es über einen Anwalt. Denn wenn ich eins gelernt habe, dann das Beamte dir nichts erzählen was du nicht selber weist und zur Not hilft immer abwimmeln! MfG


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