Ein Bekannter von mir zieht bald wegen einer Ausbildung von zu Hause aus. Seine Eltern weigern sich das Kindergeld an ihn auszuzahlen! Sind sie nicht dazu verpflichtet?

Das Geld steht den Eltern und nicht den Kindern zu. Das Kind hat aber Anspruch auf Unterhalt und der muß bezahlt werden.

Das Kindergeld steht dem Kind zu! Bei minderjährigen sind die Eltern nur die Verwalter. Wenn die Kinderlein zu Hause ausziehen, steht ihnen das Kindergeld zu, Eltern sind nicht berechtigt die 154€ in Sachleistungen umzuwandeln. Du gehst am Besten selber zur Familienkasse und beantragst die Auszahlung bzw. Überweisung des Dir zustehenden Kindergeldes. Ansonsten wünnsche ich Deinem Bekannten ein besseres Verhältnis zu seinen Eltern, ist wirklich Schade, wenn sie sich entzweien.
Unterhalt ist richtig, aber den kann man auch in Form von Kost und Logie gewähren. Wenn die Eltern z.B. schon die Miete zahlen und er eine Ausbildungsvergütung erhält, braucht er wohl nicht mehr mit allzuviel rechnen. Ist die Ausbildungsstelle so weit weg, dass er nicht zu Hause bleiben kann, oder will er einfach nur raus?
Zu weit weg!
Dann sind die Eltern verpflichtet ihm Unterhalt zu leisten. Das Kindergeld wird dann, wie schon erwähnt, damit verrechnet. Eine Ausbildungsvergütung oder Zuschüsse in Form von BaföG natürlich auch bei der Berechnung mit einbezogen
wer solche fragen stellt oder stellen lässt in diesem fall, der sollte mal eher über sein verhältnis zu den eltern nachdenken... Der satz "ehre vater und mutter" ist ernst zu nehmen - kann ich jedem nur empfehlen!!
CHILLEDKROETE am 3. Mai 2007 08:56 Mit dieser -guten- Meinung stehst du wahrscheinlich recht einsam da...

Ab 18 schulden Eltern ihren Kindern sogenannten Barunterhalt, wenn es dann auf Grund von Ausbildung (Lehre oder Studium) auszieht. Das Kindergeld wird mit diesem verrechnet. Der junge Mann hat somit Anspruch auf generelle Unterstützung, nicht explizit auf das KG. Mit verrechnet werden auch tatsächlich eine eventuelle Mietleistung der Eltern sowie das Lehrgeld. Können die Eltern nicht gesamthaft für den Unterhalt aufkommen, kann u. U. Hilfe beim Sozialamt beantragt werden. Wichtig ist aber hier: wenn der Lehrling auch zu Hause wohnen könnte gibt es nur in Härtefällem Geld vom Staat...

Die Ex-Frau meines Mannes hat die älteste Tochter mit 19 vor die Tür gesetzt. Da sie noch zur Schule geht, steht ihr aber Kindergeld noch zu! Der Schule hat sie untersagt, eine Bescheinigung an die Mutter auszustellen, somit wurde die Zahlung im Januar eingestellt!
Meine Stieftochter wollte das Kindergeld dann für sich selbst beantragen. O-Ton Familiengeldkasse: "Kindergeld ist Elternleistung - keine Kinderleistung! Das KG kann nur von vollwaisen Kindern für sich beantragt werden oder aber, wenn BEIDE Elternteile zustimmen!!!
Da das in unserem Fall nicht gegeben wäre und das Kindergeld dem Elternteil zusteht, der den meisten Unterhalt fürs Kind zahlt (also in dem Fall mein Mann!) hat der jetzt das Geld für sich beantragt!
Der Antrag läuft noch, da die Mutter auch angeschrieben und zur Sache gehört werden muss - aber das Geld wird auf jeden Fall auch rückwirkend gezahlt!
Mein Mann wird das Geld natürlich an seine Tochter weiterleiten - keine Frage!
schurke am 3. Mai 2007 14:22 Verstehe ich nicht, wir haben da andere Erfahrungen gemacht. Ich dachte sowas ist Einheitlich in dieser Republik geregelt
bommel65 am 3. Mai 2007 15:32 Als Halbwaise habe ich seinerzeit auch das KG selbst bekommen, aber meine Mutter hatte zustimmen müssen, wie "Kolibri" schon erklärte...
falsch
@schurke: Ach ja? Und warum teilst Du uns DEINE Wahrheit dann nicht mit??? ;)
@neurodoc: Genau richtig!