gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Sind Eltern haftbar, für Schulden der Kinder?

gefragt von teedame am 22.09.2008 um 23:13 Uhr

Hab mal ne Frage: Wenn ein erwachsenes Kind 30 Jahre alt, Schulden hat, von Hartz IV lebt, null Euro besitzt, können da die Eltern haftbar gemacht werden?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33667)
Finanzen (22703)
schulden (954)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 22. September 2008 23:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 22. September 2008 23:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein! Das ist Sache der Kinder!


anonym
beantwortet von micky123 am 22. September 2008 23:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein. ich glaube nur im falle wenn das kind frühzeitig versterben sollte. aber bin mir da recht unsicher.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 22. September 2008 23:15

Nein, solange sie nicht gebürgt haben....


Formatter
beantwortet von Formatter am 22. September 2008 23:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 22. September 2008 23:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NEIIEENN



Strullerpuppe
beantwortet von Strullerpuppe am 22. September 2008 23:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, irgendwann müssen die "Kinder" endgültig für sich selbst Verantwortung übernehmen für die Sachen, die sie von ihren Eltern mitbekommen haben......


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 22. September 2008 23:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zum Glück nicht.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. September 2008 23:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 22. September 2008 23:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, sind sie nicht, solange sie nicht dafür gebürgt haben!


anonym
beantwortet von italofila am 22. September 2008 23:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein!! In dem Alter muss man schon selbst verantworten, was man sich eingebrockt hat.


anonym
beantwortet von andien am 23. September 2008 01:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

für schulden nicht, aber nach bgb bedauerlicherweise für seinen lebensunterhalt, falls er sozialhilfe erhält (falls bisher keine arbeit und keine zu finden)


anonym
beantwortet von Seegeist am 24. September 2008 08:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach § 1601 BGB sind Verwandte gerader Linie sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Das heißt, das Amt könnte auf die Eltern zukommen, falls deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen überschreitet.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Schulden! Zur Ratenzahlung verpflichtet?

    Haben Großeltern das Recht Ihre Enkel zu sehen?

    Habe Eltern immer Recht???




Verwandte Tipps

    Super gehobenes Kinderhotel im Salzburger Land!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.