Hab mal ne Frage: Wenn ein erwachsenes Kind 30 Jahre alt, Schulden hat, von Hartz IV lebt, null Euro besitzt, können da die Eltern haftbar gemacht werden?
nein. ich glaube nur im falle wenn das kind frühzeitig versterben sollte. aber bin mir da recht unsicher.
1hoss43 am 22. September 2008 23:15 Nein, solange sie nicht gebürgt haben....

Nein, irgendwann müssen die "Kinder" endgültig für sich selbst Verantwortung übernehmen für die Sachen, die sie von ihren Eltern mitbekommen haben......

Nein, sind sie nicht, solange sie nicht dafür gebürgt haben!
Nein!! In dem Alter muss man schon selbst verantworten, was man sich eingebrockt hat.
für schulden nicht, aber nach bgb bedauerlicherweise für seinen lebensunterhalt, falls er sozialhilfe erhält (falls bisher keine arbeit und keine zu finden)
Nach § 1601 BGB sind Verwandte gerader Linie sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Das heißt, das Amt könnte auf die Eltern zukommen, falls deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen überschreitet.