Waschbaer am 15.12.2007 um 14:46 Uhr
Ein Kollege von mir hat eine elektrische Parkscheibe geschenkt bekommen. Dieses hat ein Uhrwerk auf der Rückseite und dieses ist für das Parken abstellbar. Ist so eine Parkscheibe zulässig und hat jemand praktische Erfahrungen wie die Politessen damit in der Realität umgehen?

§ 13 StVO sagt darüber nichts aus, lediglich die Maße sind vorgeschrieben. Da aber von außen nicht erkennbar ist, ob sie korrekt abgestellt ist, vermute ich mal Schwierigkeiten.

Also in der Schweiz schon mal ja. http://tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/756127.html
SandraBerlin am 15. Dezember 2007 14:55 in Deutschland scheinbar nicht.
Elektrische Parkscheibe? (ADAC Motorwelt 2/2005)
Stephan Mietsch, Oberhausen: Ist eine ausgeschaltete, korrekt eingestellte elektrische Parkscheibe erlaubt?
Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie eine Parkscheibe aussehen darf. Sie muss 110 mm breit und 150 mm hoch sein und kann aus zwei Ebenen bestehen. Eine elektrische Scheibe hat z.B. ein Uhrwerk und entspricht damit schon formal nicht dieser Vorschrift. Wer damit parkt wird behandelt, als hätte er sein Fahrzeug ohne Parkscheibe abgestellt. http://www.parkscheiben.com/wissenswertes.htm
Mein Vater war wegen soeiner Frage mal vor Gericht. Allerdings hat er vergessen sie anzuhalten. Laut Richter ist eine Parkscheibe mit Uhrwerk generell erlaubt, wenn sie richtig bedint wird. Denn wenn nicht, gibt es eine Anzeige, wegen versuchten 'Betruges', die dann vor Gericht enden kann.