Frage von snadkorn 24.01.2011

Sind Electro/House/Techno Songs GEMA geschützt???

  • Antwort von Dangerangel1261 22.04.2011

    Hallo snadkorn, alle Tonträger sind erst einmal urheberrechtlich geschützt. Privat darfst Du Tonträger für Dich allein von den Gruppen oder Sänger aufnehmen und auch abspielen. Wie Du es jetzt als DJ beruflich(gewerblich) betreiben möchtest, muß es von den urheberrechtlichen Gründern dieser Musik vertraglich geregelt werden. Machst Du es nicht, machst Du Dich damit strafbar.

  • Antwort von crazyrat 24.01.2011

    Vorneweg erst einmal: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist keine Gesellschaft zum Schutz von Songs, sondern von Musikautoren und Verfassern.

    Die Stücke, die von Autoren stammen, die in der GEMA eingetragen sind, dürfen auch für die Aufführungen und Verkäufe Ihrer Titel mit Geldern von der GEMA rechnen.

    Dazu gehören Auftritte vor Publikum, ausgfespielte Versionen in Radio und Fernsehen und auch in den neuen Medien. D.h. auch für einen Stream sind evtl. GEMA-Gebühren zu entrichten.

    So war es z.B. so, dass bei Trio Stefan Remmler (Sänger) und Gert Krawinkel (E-Gitarre) als Autoren bei der GEMA eingetragen waren und entsprechende Tantiemen erhielten. Peter Behrens (Trommel) hingegen schrieb keine Titel und war nicht in der GEMA eingetragen und ging leer aus.

  • Antwort von Vanucci 24.01.2011

    nun stellt sich die Frage, was du mit streamen meinst, bei einen Webradio oder bei Privaten veranstaltungen

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