Ein Bekannter hat vor 2 Jahren eine Kneipe gekauft die noch mit einem Pachtvertrag mit einer Brauerei belegt ist. Nächstes Jahr läuft der Pachtvertrag mit der Brauerei aus. Die Brauerei hat jedoch die Möglichkeit auf Grund des Pachtvertrages der mit dem Vorbesitzer geschlossen wurde eine einseitige Option zur Verlängerung der Pachtzeit um 5 Jahre zu ziehen. Sind solche einseitigen Optionen rechtsgültig?

Natürlich gibt es sittenwidrige Klauseln, die auch dann nicht gültigt sind, wenn man sie unterschrieben hat. Ob es in diesem Fall so ist, sollte am Besten ein Anwalt beurteilen. Ohne genaue Kenntnis des Vertrags, ist das aber m.E. nicht möglich.
entweder er hat die Kneipe gekauft oder gepachtet. Beim Kauf war er der Brauerei gegenüber nie in der Pflicht, es sei denn es steht im Kaufvertrag, dass auch die Verpflichtung der Brauerei gegenüber festgelegt wurde, einschl Option.
wenn man das unterschreibt dann ist das auch rechtens würd ich sagen. Immerhin zeigt man mit der unterschrift seine einverständnis. Ist im Fusball auch so. Wenn der Verein ne 1-Jahresoption mit in den Vertrag schreibt und die dann zeiht wird der Spieler auch nicht mehr groß gefragt

der neue pächter müßte den vertrag unterschreiben, wenn er das nicht tut, wird der vertrag auch nicht verlängert. der pachtvertrag läuft dann einfach aus.
ähm, der Käufer möchte ist nicht der Pächter. Käufer hat Kneipe gekauft diemit einem Pachtvertrag mit einer Brauerei belegt ist. Käufer möchte nicht mehr mit der Brauerei die Kneipe belegen. Brauerei hat seperaten Pachtvertrag mit einem Pächter der die Kneipe führt ( dieser läuft auch gleichzeitig aus wenn die Option der Verlängerung nicht gezogen werden sollte). Also es geht nur um den Vertrag zwischen Kneipeneigentümer und Brauerei. Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich beschrieben.
Ist die Brauerei der Pächter?
jo,die brauerei ist pächter beim eigentümer und verpachtet selber wiederum an einen betreiber