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Sind die Zahlungen für eine Rückenschule Steuerpflichtig?

gefragt von mamahelena am 13.05.2008 um 18:24 Uhr

Mein Arbeitgeber ist bereit, mir die Kosten für eine Rückenschule zu bezahlen. Frage mich nun, ob dieser Betrag dann auch steuerpflichtig ist oder nicht.


Reply


anonym
beantwortet von leander22 am 13. Mai 2008 18:25
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Nein diese Kosten sind definitiv nicht steuerpflichtig. Hatte schon mal einen ähnlichen Fall.


anonym
beantwortet von Bubu007 am 14. Mai 2008 07:48
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Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für das Rückentraining seiner überwiegend am Bildschirm tätigen Angestellten, gilt diese Leistung nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH Az. VI B 78/06). Das Rückentraining helfe Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten zu verringern. Achtung ein Mitgliedsbeitrag zu einem normalen Fitnessstudio ist jedoch stpfl Arbeitslohn. Der Kurs muß speziell benannt sein.




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