Mein Arbeitgeber ist bereit, mir die Kosten für eine Rückenschule zu bezahlen. Frage mich nun, ob dieser Betrag dann auch steuerpflichtig ist oder nicht.
Nein diese Kosten sind definitiv nicht steuerpflichtig. Hatte schon mal einen ähnlichen Fall.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für das Rückentraining seiner überwiegend am Bildschirm tätigen Angestellten, gilt diese Leistung nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH Az. VI B 78/06). Das Rückentraining helfe Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten zu verringern. Achtung ein Mitgliedsbeitrag zu einem normalen Fitnessstudio ist jedoch stpfl Arbeitslohn. Der Kurs muß speziell benannt sein.