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Sind die von Herstellern in der Werbung getätigten Aussagen für diese verbindlich?

gefragt von solala am 22.03.2008 um 17:39 Uhr

Ich ärgere mich immer wieder über Werbe Aussagen von Herstellern bzgl. eines Produktes, die sich nach dem Kauf als nicht wahr erweisen. Stellt dies eigentlich ein Grund zur Rückgabe dar?


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anonym
beantwortet von Enrico777 am 22. März 2008 17:46
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Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind in § 437 BGB geregelt (ua auch Rücktritt). Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang (Annahme der Ware) nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt (§ 434 BGB). Zu der Beschaffenheit der Sache gehören auch Eigenschaften, die in Werbe Aussagen über dieses Produkt getroffen wurden, da diese nicht selten maßgeblich zur Kaufentscheidung beitragen. Somit liegt in solch einem Fall eine Diskrepanz zwischen vereinbarter und realer Beschaffenheit vor. Dir stehen also alle Rechte gem. § 437 BGB zu.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 22. März 2008 17:52

Das stimmt zwar so. Allerdings sollte der Konsument wissen das Werbung eine besondere Art der Schönfärberei eines Produktes ist.

Kein Fertiggericht sieht nach der Zubereitung z.B. so aus, wie uns die Verpackung weismachen möchte. Und kein Waschmittel wäscht so blütenweis wie die Werbung verspricht.

Also einige Aussagen der Werbung sind mit Vorsicht zu genießen.

Kommentar von brajo am 22. März 2008 18:05

Die Produkte, bei denen sich ein Rechtsstreit lohnt, kauft man sehr selten. Deshalb schützt das Recht kaum! Das ist eher Theorie!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 22. März 2008 17:41
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Nein.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 22. März 2008 17:42
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Meinst du die Preise der Ware oder den Verwendungszweck?


anonym
beantwortet von user62 am 22. März 2008 17:42
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werbung ist übertreibung. dies muss man mit dem menschenverstand beurteilen.

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 22. März 2008 17:43

Wiso ist Werbung denn übertreibung???

Kommentar von user62 am 22. März 2008 17:55

naja schon als kind lernt man doch das "der mann in der werbung nur lügt". bisher hat noch nie eine werbung wirklich gestimmt. es wird eben kräftig übertrieben, sodass zum kauf verleitet wird.


HansWalter
beantwortet von HansWalter am 22. März 2008 17:45
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das produkt muss das halten was versprochen wurde. ansonten hätte es mängel



anonym
beantwortet von brajo am 22. März 2008 18:03
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Kaum! Das ist ein Job für pensionierte Juristen. Wenn ein Gerät eine Fehlfunktion hat, die die gesamte Produktion aufweist - also ein Entwicklungsfehler - ist das kein Grund zur Rückgabe. Jedenfalls haben so schon Gerichte entschieden.
Allerdings versucht man in den letzten Jahren, der Autoindustrie die Angabe illusorisch niedrige Kraftstoffverbräuche abzugewöhnen! Auch das ist schwierig: der Verbrauch hängt vom Wetter (Luftfeuchte, Temperatur, Wind) von der Straße, der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Fahrstiel ab. Da kann ein gefahrenes Normprofil den Vergleich verschiedener Modelle erleichtern, mehr nicht. Zumal bei höchstens 120km/h getestet wird. Bei höheren Geschwindigkeiten schalten aber fast alle Fahrzeuge die Katalysatorregelung ab und verbrauch dann mehr – in Übereinstimmung mit den Gesetzen.
Noch immer gilt: wer auf Werbung hereinfällt ist selbst Schuld.


anonym
beantwortet von Max666 am 22. März 2008 18:25
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suzee
beantwortet von suzee am 22. März 2008 20:19
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Hm, die Werbung benutzt so eine raffinierte Rhetorik, dass man sie kaum auf ein Versprechen "festnageln" kann. Oder besser gesagt: ein Versprechen, dass die Werbung explizit macht, muss auch erfüllt werden (wenn es z.B. hieße "das Produkt kostet ÜBERALL genau 3,99", dann muss das auch erfüllt sein. Meistens ist aber irgendwo ein Sternchen zu finden, das da lehrt: "Unverbindliche Preisempfehlung" - und das wiederum gibt dem jeweiligen Händler das Recht, den Preis selbst festzulegen. Daher zahlt man z.B. an der Tanke auch diese Monsterpreise...) Ein Satz wie "wäscht nicht nur sauber, sondern rein" ist juristisch überhaupt nicht einklagbar, denn wo bitte findet man eine genaue Definition davon, was "rein" im Gegensatz zu "sauber" ist? Und sehr sehr häufig funktioniert die Werbung über Bilder, die uns einen idealen Zustand zeigen (z.B. wie angesprochen die perfekte Weißheit), und diese Bilder suggerieren uns, dass z.B. diese Weißheit durch das Superhypermega-Waschmittel Periel zustande gekommen ist - aber im Text wird nix Explizites dazugesagt (es gab nie und wird nie eine Werbung geben, in der uns AUSDRÜCKLICH versprochen wird: "sehen Sie, wenn Sie Periel Ultraperls verwenden, dann sieht ihr Bettlaken hinterher genau SO aus"), und daher kann man auch nicht behaupten, dass die Werbung lügt oder betrügt. Und so ein bissle Manipulation - was sollte die denn schaden???


tigrib
beantwortet von tigrib am 22. März 2008 22:28
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So verbindlich wie Wahlkampfreden für Politiker!


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