
Ich bin's nochmal... die Studiengebühren des Erststudiums sind bis zu 4.000,00 Euro im Jahr als Sonderausgaben ansetzbar. Bei einem 2. Studium wären Sie als Werbungskosten sogar unbeschränkt abzugsfähig.
Ja Du kannst alles angeben. Studiengebühren, Lernmaterialien, Treffen mit den Lerngruppen, Fahrten zur Uni usw. Bei weiteren Fragen gerne mailen.
hi, wie maile ich dir denn? schlau guck

Da die Gebühren für den Besuch einer Privatschule abgesetzt werden können, müsste das eigentlich gehen - bin aber leider kein Experte.