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Sind die neuen Studiengebühren + 500 Euro stuerlich absetzbar?

gefragt von TomorruTomorru am 02.03.2007 um 19:16 Uhr
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studium x 3.835 Steuer x 2.330 Student x 369 Studiengebühren x 2

antola61
beantwortet von antola61 am 2. März 2007 21:09
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Ich bin's nochmal... die Studiengebühren des Erststudiums sind bis zu 4.000,00 Euro im Jahr als Sonderausgaben ansetzbar. Bei einem 2. Studium wären Sie als Werbungskosten sogar unbeschränkt abzugsfähig.


antola61
beantwortet von antola61 am 2. März 2007 21:03
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Ja, sind sie!


anonym
beantwortet von lillifee am 2. März 2007 21:06
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Ja Du kannst alles angeben. Studiengebühren, Lernmaterialien, Treffen mit den Lerngruppen, Fahrten zur Uni usw. Bei weiteren Fragen gerne mailen.

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 2. März 2007 21:15

hi, wie maile ich dir denn? schlau guck


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. März 2007 20:08
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Da die Gebühren für den Besuch einer Privatschule abgesetzt werden können, müsste das eigentlich gehen - bin aber leider kein Experte.


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