sind die hohen fahrtkosten wirklich noch zumutbar?

6 Antworten

das ist eine Gewissensfrage die dir keiner beanworten kann sondern nur du selbst für dich, da hat zwar der Gesetzgeber Vorgaben und Regeln geschaffen aber die sollen ja nur zum schein Vorteile für dich bringen in erster Linie nützen sie aber denen die dir das versuchen anzuweisen, das dein Vermitler das für in Ordnung hält ist doch normal erstens ist es seine Aufgabe dich in Arbeit zu halten und zweitens ist es ihm egal wieviele Kilometer und Zeit du damit verbringst um auf Arbeit zu kommen und auch wieder zurück der ist da schon lange zu hause

Die Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle hängt nichgt von der Entfernung ab, sondern von der Zeit, die Du für den Weg brauchst. Zulässig ist nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit ein Weg von 2 1/2 Stunden täglich (hin und zurück).

Das ist allerdings erstens nur die Meinung der Agentur (und man selbst oder auch Gerichte könnten es anders sehen) . Ob die Zeit z.B. auch noch für drei Stunden arfbeit zumutbar ist, wäre eine andere Frage.

Wenn die Fahrtkosten den Freibetrag übersteigen, den Du für die Arbeit bekommst, kannst du sie m.E. auch ablehnen. Der Freibetrag beträgt bei geringfügigen Stellen 70 Euro von den ersten 100 und 20 Prozent vom Rest bis 400,00 Euro.

Ab 400,01 Euro kannst Du Spesen in tatsächlicher Höhe geltend machen, sodass dann die pauschalen Freibeträg entfallen. Damit aber auch die Berechtigung, die Arbeit abzulehnen.

Die Kosten sind nicht per se unzumutbar, da du die im Rahmen des § 11 b Abs. 1 Nr. 1 SGB II UNMITTELBAR einkommenssenkend und damit leistungserhöhend ansetzen kannst.

Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden werden mehr als 3 Stunden Pendelzeit (Fahrzeit + Fußweg) - bei weniger als 6H sind es 2,5 h Pendelzeit - allerdings als unzumutbar angesehen, wobei es in ländlichen, strukturschwachen Gebieten geringfüge Abweichungen geben darf.
Bei vier Stunden würde ich mich aber immer auf eine Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nach § 10 SGB II berufen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

vielen dank für deine antwort, aber es ging mir hauptsächlich um die höhe von 200 euro fahrtkosten die ich zahlen soll.

@amandamarie

tja .. da musst du dann durch, da die ja unmittelbar dein anrechenbares Einkommen senken, sofern du ihren Ansatz im Rahmen des § 11 b Abs.1 Nr. 5 SGB II beantragst, wenn du im Alg2-Bezug bleibst; fällst du raus, kannst du die Kosten immer noch steuerlich geltend machen.
Also: ja, die Fahrkosten werden zumutbar sein.

@VirtualSelf

aber wenn ich die fahrtkosten von meinem neuen nettolohn abziehe bleiben mir ja erstmal weniger übrig als in hartz IV, damit komme ich doch nicht aus bis ich mal die steuern erstattet bekomme.

@amandamarie

Solange dein aktueller Bedarf aus dem ANRECHNUNGSFÄHIGEN Einkommen nicht gedeckt werden kann, kannst du weiter H4 beziehen oder ggf. Wohngeld.

@VirtualSelf

ok. danke !

Das ist in meinen Augen nicht mehr zumutbar!

Was Du machen könntest:

Stelle die Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bitte um eine schriftliche Antwort. Dazu kannst Du das Online-Kontaktformular benutzen: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html

Lege das Antwortschreiben Deinem Arbeitsvermittler vor.

Natürlich kannst Du Dich auch beim BMAS über Dein Arbeitsvermittler und Dein Jobcenter beschweren. Die Beschwerde wird auf alle Fälle bearbeitet und Du wirst auch eine Antwort erhalten bzw. über jeden Schritt informiert. Allerdings weiß ich nicht ob das Vorgehen ratsam ist, da Du danach mit Schikanen rechnen musst.

Hier http://www.elo-forum.org/ kann man Dir weiterhelfen oder zu mindestens gute Tipps geben.

vielen lieben dank. ich werde das online formular ggf. absenden. vorab hätte ich aber gerne gewußt wo ich eine allgemeine auskunft erhalte wieviel fahrtkosten zumutbar sind. möglicherweise würde ich abzüglich der 200 euro fahrtkosten vom halbtagsjob-gehalt weniger raushaben als jetzt in hartz IV.

@amandamarie

wo ich eine allgemeine auskunft erhalte wieviel fahrtkosten zumutbar sind.

Es wird erst dann unzumutbar, wenn dein Einkommen nicht ausreicht, die Kosten zu decken, wenn du also mangels Absetzmöglichkeiten mit Arbeit weniger hast als deinen Regelbedarf.
Solange du also eine hinreichend große Einkommensbasis hast, von der du die Kosten abziehen kannst, können auch 500 EUR pro Monat zumutbar sein.

hast du dem arbeitsvermittler das vorgerechnet? bei einer teilzeitstelle wir dann ja nicht mehr soviel an geld übrigbleiben, oder gibt es ein jobticket von der firma oder schießt das amt geld zum ticket dazu?

alles in allem sagt man heute, dass sogar ein umzug für die arbeitsstelle in betracht gezogen werden muss.

ich habe es ihm vorgerechnet und er sage es interessiere ihn nicht, hauptsache die leute verschwinden aus harz IV. er zahle seine steuergelder für harz IV.

@amandamarie

Hallo amandamarie,

was ist den das für ein A... von Arbeitsvermittler?

Ich bezahle mit meinen Steuern sein Gehalt! Und für das Geld soll er ordentliche Arbeit machen!

@amandamarie

ich habe es ihm vorgerechnet und er sage es interessiere ihn nicht,

na .. das ist dann doch eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde wert.

@amandamarie

Die Leute zahlen Steuergeld für seine überflüssige Pseudo-"Arbeit" genau so.

Diskutieren bringt nichts. Nur wer schreibt, der bleibt.