Niklaus am 01.10.2007 um 13:36 Uhr
Weiß das jemand. Steht das irgendwo geschrieben.
Sowohl als auch. Die Frau erhält die Morgengabe, das steht auch im Koran, damit sie im Falle einer Scheidung bzw. wenn der Ehemann stirbt noch eine Zeit lang "über die Runden" kommt.
wo im Koran, welche Sure?
Hab folgendes gefunden: Sure 4 Vers. 24 (Ahmadeyya) Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
Sure 4 Vers. 24 (Azhar] Ihr sollt nicht verheiratete Frauen heiraten, ausgenommen die Frauen, die in eurem Besitz sind, die aus gerechter Kriegsbeute stammen (und deren Ehebande dadurch nichtig wurden). Das ist Gottes Rechtsbestimmung. Ihr dürft mit eurem Vermögen Frauen, die nicht zu den Verbotenen gehören, rechtmäßig heiraten (aber nicht zu Konkubinen nehmen). Für eine solche Heirat, die euch Freude bringt, habt ihr den Frauen die ihnen zustehende Morgengabe zu überreichen. Die Morgengabe ist eine Pflicht. Sie muß voll und ganz entrichtet werden, es sei denn, daß die Frauen euch wohlwollend etwas davon erlassen. Gott entgeht nichts, ist Er doch der Allwissende, der Allweise.
Sure 4 Vers. 24 (Zaidan) (Haram für die Heirat sind ebenso) die bereits verheirateten Frauen, es sei denn, sie gehören euch. Dies ist das euch von ALLAH Gebotene. Und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für halal (zum Heiraten) erklärt, damit ihr mit eurem Vermögen (das Heiraten) anstrebt als Ehemänner und nicht als Unzucht-Treibende. Und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihre Morgengabe - eine Pflichtgabe. Und es ist für euch keine Verfehlung wegen dem, worüber ihr euch einigt außerhalb der Pflichtgabe. Gewiß, ALLAH bleibt immer allwissend, allweise.