Nein, denn Ampeln werden nach den bundesweit einheitlich gültigen Richtlinien für Signalanlagen (abgekürzt RiLSA) geschaltet.
Es gibt Verwaltungsvorschriften, die die Länge der Rot-Gelb-Grün-Phasen regeln. Das richtet sich nach der an der jeweiligen Kreuzung gültigen Höchstgeschwindigkeit. Danach wird berechnet, wie schnell man bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit reagieren kann, wenn die Ampel von Grün auf gelb schaltet und wie man dann reagieren muss.
Franticek am 26. März 2009 16:52 Genau so ist es und so steht es auch in den RiLSA drin. Dafuer schon mal DH.
Bei Hoechstgeschwindigkeit bis 50 km/h daueert die Gelbphase 3 Sekunden, bei 60 km/4 4 Sekunden und bei 70 km/h 5 Sekunden. Gilt auf einer Strasse eine hoehere Hoechstgeschwindigkeit, so wird diese vor der Ampelkreuzung durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf max 70 km/h begrenzt.
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PS: Es lohnt sich, vor dem Schreiben an der richtigen Stelle nachzusehen.

Bei Blitzampeln sind sie sehr kurz... Ein Schelm, der Böses dabei denkt ;-)
Die Länge der Gelbphase sollte dem Verkehr angepasst sein. Klappt leider nicht immer.

Normalerweise sollte die Phase 4 sek. dauern
4 Sekunden? Das ist viel zu lang!
Ja die sind unterschielich lang. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Gelbphase kürzer als ausserhalb.

Eine gesetzliche Regelung für die Dauer der Gelbphase gibt es nicht, die Verwaltungsvorschrift zum §37 der StVO spricht lediglich von "angemessen".
Inzwischen gibt es einige Gerichtsurteile die eine Verurteilung für einen Rotlichtverstoß von der Dauer der Gelbphase abhängig machen bzw. genau aus diesem Grund keine Verurteilung aussprechen.
Franticek am 26. März 2009 17:27 Dieses "angemessen" wird von der RiLSA in Zahlen umgesetzt. Und diese Urteile betreffen Verfahren, wo die Dauer der Gelbphase nicht den RiLSA entsprach.
ist aber nicht so!
Ist doch so, ist naemlich so vorgeschrieben.