kiramarie am 19.05.2007 um 15:05 Uhr
Der Internet-Anschluß sowie die Flatrate läuft auf Namen der Eltern. Wenn der volljährige Sohn dann in seinem Zimmer von seinem PC aus illegal Musik u.Filme runterlädt, haften die Eltern dann trotzdem?

Gebe folgendes zu bedenken: wenn ermittelt wird wird die IP-Adresse fest gestellt. Da diese auf den Namen der Eltern läuft,müssen diese beweisen das nicht Sie die Filme und Musik runter geladen haben sondern der Sohn.Hat dieser die Dateien gelöscht könnte es Schwierigkeiten geben
Der Sohn ist natürlich mit 18 Jahren straffähig. Discoopa hat Recht: Das Problem besteht im Zweifelsfall in der mangelnden Nachweisbarkeit, insbesondere, wenn abwechselnd am selben PC gesurft wird, und nicht klar ist, von wem welche Dateien stammen.
Ein Schritt könnte das Einrichten unterschiedlicher Benutzerkonten sein, der nächste könnte das Verwenden verschiedener PCs sein und das sicherste natürlich getrennte Anschlüsse, was natürlich zusätzliche Kosten nach sich zieht.
Gruß wiele
kiramarie am 19. Mai 2007 22:01 Der Rechner wird von unserem Sohn alleine benutzt, er ist auch unter seiner IP -adresse angemeldet.
Von außen kann nicht über die IP-Adresse unterschieden werden, wer surft.
Aber wenn Ihr unterschiedliche Rechner verwendet, könnte man im Zweifelsfalle wahrscheinlich nachweisen, dass auf dem Rechner des Sohnes entsprechende Dateien sind oder waren (außer wenn der Sohn sehr gute Vorkehrungen trifft).
Gruß wiele
PS: Seine IP-Adresse unterscheidet nur im eigenen PC-Netz seinen von anderen Rechnern.

Nein, der volljährige Sohn ist voll straffähig.
Genauso muss er sein Knöllchen selbst zahlen, wenn er mit dem Fahrzeug der Eltern geblitzt wird und die bestätigen, dass er gefahren ist.
Wem die Flatrate gehört, spielt hier keine Rolle.
kiramarie am 19. Mai 2007 15:13 Danke für deine Antwort.Ist bei uns nämlich immmer so ein Streitpunkt,weil der Anschluss auf uns läuft u.mein Mann der Meinung ist das wir dann haftbar gemacht werden können.
Wenn es wirklich zu einer Anklage kommen würde, könnten die Eltern wegen Unterlassung/Duldung mithaftbar gemacht werden. In einem ähnlichen Fall gibt es auch ein Urteil: http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/18/68/
Da er volljährig ist, haftet er auch. Wenn der rechner von verschiedenen Personen benutzt wird, wirds eh schwierig mit dem Nachweis. Im zweifel für den Angeklagten.
"Der Internet-Anschluß sowie die Flatrate läuft auf Namen der Eltern." "Kommentar von Simple_avatar9smallkiramarie am 19. Mai 2007 22:04 Die IP-Adresse läuft auf unseren Sohn,da er einen eigenen Rechner hat."
Da ihr sicher mehrere PCs zu Hause habt, die alle eigenständig am Router angeschlossen sind, hat zwar jeder PC eine eigene IP im Netzwerk (vom Router zugeteilt) doch bekommt man vom Provider (z.B. Telekom) eine IP entweder fest oder dynamisch (bei jedem einwählvorgang vom router ins Internet eine neue)zugeteilt.Für den Provider ist es also egal was hinter dem Router passiert.Wenn der Anschluss also auf den Namen der Eltern läuft, wird die zugeteilte IP vom Provider ebenfalls auf die Eltern regestriert sein. Wobei dann der beschriebene Fall von Discoopa eintritt.
Die IP-Adresse läuft auf unseren Sohn,da er einen eigenen Rechner hat.