gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Sind die "DDR"- Kinder Fahrradsattel erlaubt?

gefragt von Eddy11 am 10.02.2009 um 17:14 Uhr

Also die wo das Kind vorne sitzt. z.B. hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=270291998506

Darf man die verwenden?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

fahrrad x 2.866 ddr x 452 fahrradsattel x 17

anonym
beantwortet von H2SO4 am 10. Februar 2009 17:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die gab es schon in Deutschland ,als niemand die DDR kannte. Wichtig ist nur ,das ein Schutz für die Füße angebracht wird ,damit diese nicht in die Speichen kommen können


nsx280
beantwortet von nsx280 am 10. Februar 2009 17:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

na jedenfalls sind die besser als diese dinger die hinten auf dem gepäckträger sind. meine meinung


anonym
beantwortet von Olaf68 am 11. Februar 2009 10:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie sind nicht verboten. Vom Fahrverhalten sind sie besser als die Sitze hinterm Sattel (Schwerpunkt wird nicht nach hinten/oben gezogen) und man hat das Kind direkt im Blick. Bei einem Unfall stürzt der Fahrer jedoch meistens direkt aufs Kind.


kimmo
beantwortet von kimmo am 10. Februar 2009 17:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten kannst du die Polizei fragen. Weil die nicht direkt verboten sind ist der Fahrer verantwortlich wenn etwas passiert.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 10. Februar 2009 17:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist eine rechtliche Grauzone. Den Sicherheitsbestimmungen entsprechen sie nicht, werden aber nach wie vor offiziell verkauft und montiert.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.