konni21 am 04.04.2009 um 18:15 Uhr
durchzuführen? War neulich bei Hofer (österreichische Version von Aldi) und habe dort 4-5 Sachen gekauft und an der Kasse fragte mich die Kassiererin ob sie kurz in meine Handtasche sehen dürfe. Habe ihr die Tasche ohne Widerrede gezeigt, da ich ja nichts zu verbergen hatte. Aber fand das ziemlich peinlich vor den anderen Kunden, da es den Anschein machte, als hätte ich Anzeichen auf Ladendiebstahl gemacht. Dürfen die sowas einfach so von jemandem verlangen, wenn sie eine Person nicht offensichtlich beim Stehlen beobachten?

Ladenpersonal darf gegen den Willen des Kunden selbstverständlich nicht in Taschen gucken.
Wird man in einem Geschäft so gefragt wie in der Fragestellung, dann würde ich immer mit einem klaren "Nein." antworten
Es ist möglich, dass diese Antwort dem Ladeninhaber nicht passt. Es gibt für ihn aber keine Möglichkeit seine Wünsche durchzusetzen.
Angenommen ein Dieb wir in einem Laden beim Diebstahl beobachtet. Dann darf das Personal (oder auch ein Kunde) den Täter vorläufig festnehmen, bis die Polizei eintrifft. Nur die Polizei darf, und das auch nur in engen Grenzen, jemanden durchsuchen. Ohne einen Zeugen, der den Dieb bei der Tat beobachtet hat, wird die Polizei aber niemanden durchsuchen.
Alle rechtschaffenden ehrlichen Kunden müssen sowas nicht befürchten. Man sagt Nein zur Taschendurchsuchung und geht nach Hause. Niemand kann einen aufhalten. Würde es jemand vom Ladenpersonal versuchen, machte sich diese Person strafbar.
Die dürfen überhaupt keine Taschenkontrolle durchführen, ausser Du stimmst zu.
Gegen deinen Willen dürfen die nur die Polizei rufen, aber dich bis dahin festzuhalten geht nur, wenn Du auf frischer Tat ertappt wurdest (oder es um eine schwere Straftat geht).
Nein, außer du befindest dich in einer Polizeidienststelle...

Das Recht zu fragen, ob sie hineinschauen darf, hat sie allemal. Du jedoch bist nicht verpflichtet, ihr den Inhalt Deiner Tasche zu zeigen. Selbst ein Kaufhausdetektiv ist nicht dazu berechtigt (ohne deine Zustimmeng), eine Durchsuchung durchzuführen. das darf NUR die Polizei (auf deren Eintreffen im Fall des Falles Du warten MUSST)
heinmueck am 4. April 2009 18:29 Einverstanden bis zur Klammer des letzten Satzes. Wer keine Straftat begangen hat muss nicht auf die Polizei warten sondern kann nach Hause gehen ohne seine Adresse zu hinterlassen. Niemand kann ihn festhalten.

Das ist eine Frechheit! Sollte gegen dich ein Verdacht bestehen müssen sie dich in ihr Büro bitten. In deinem Fall hast du sowieso schon Aufmerksamkeit erregt - also kannst du dich auch lauthals beschweren, die Angestellte zur Rede stellen und den Geschäftsführer verlangen. Der Kunde hat König zu sein!

nein, nur bei dringendem tatverdacht, wenn sie dich beim klauen gesehen haben, ansonsten dürfte dies nur unter polizei aufsicht geschehen.

da gibts doch dieses TAschenbuch "Lexikon der Rechtsirrtümer"..
offiziell nein.
Die Praxis sieht anders aus.

Das dürfen sie nur, wenn sie es beim Betreten des Geschäftes ankündigen und Du dem durch das Betreten zustimmst
Beim zweiten Lesen der Frage ist mir aufgefallen, dass sich der Fall in Österreich zugetragen hat. Meine Antwort bezieht sich auf Deutschland. Wie die Gesetzeslage in Österreich aussieht weiß ich nicht.