Wann sollte man kündigen?
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Du musst Dir schon die entsprechenden AGB nehmen und nachlesen.
Da sie nicht einheitlich sind, solltest du auf jeden Fall mindestens 3 Monate per Einschreiben zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Von seriösen Verlagen bekommst du eine Bestätigung mit dem Kündigungstermin.
Danke erst einmal für deine Antwort! Der "nächstmögliche" Termin ist drei Monate vor Abschlussdatum, ja?
Guppy194 am 9. Dezember 2008 14:54 @euterpe: besteht da ein Missverständnis? Abschlussdatum ist doch der Zeitpunkt an dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde; wenn sich z.B. ein Abo immer um ein Jahr verlängert, wenn es nicht vorher mit einer bestimmten Frist, z.B. drei Monate gekündigt ist, dann muss die Kündigung spätestens drei Monate plus einen Tag vor der Jahresfrist beim Verlag eingegangen sein;
Genau das meinte ich, Guppy194. Vielen Dank auch deine Erklärung. DH!
Nein am einfachsten kündigst Du unmittelbar nach Vertragsabschluß zum nächstmöglichen Termin. So verpasst Du mit Garantie keine Kündigungsfrist. Es reicht auch wenn Du einen Brief schreibst, weil Du sowieso eine Kündigungsbestätigung verlangst. Falls die nicht innerhalb von 4 Wochen kommt, schreibst Du einfach eine Kündigungserinnerung mit Verweis auf die vor 4 Wochen geschickte Kündigung.
Der Abo-Bestätigung lagen keine AGBs bei. Darum frage ich ja. Sehr lukrative Antwort mal wieder...
Lach - Der Bestätigung ist doch sicher eine Bestellung vorausgegangen. Wäre sonst sehr ungewöhnlich. :-))
Freut mich, dass du dich so amüsierst. Wie ich gerade gelesen habe, kann ich nach dem "ersten Bezugsjahr jederzeit kündigen". DIES nenne ich einen Grund, sich zu freuen, liebe GerdaG:-)
Siehst Du, Du hast es ganz allein gefunden und alle sind glücklich. :-)