gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Sind die AGBs hinsichtlich der Kündigung von Zeitschriften-Abos einheitlich?

gefragt von Euterpe am 09.12.2008 um 14:37 Uhr

Wann sollte man kündigen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kündigung (2711)
Zeitschriften-Abo (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 9. Dezember 2008 14:40
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst Dir schon die entsprechenden AGB nehmen und nachlesen.

Kommentar von Euterpe am 9. Dezember 2008 14:41

Der Abo-Bestätigung lagen keine AGBs bei. Darum frage ich ja. Sehr lukrative Antwort mal wieder...

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 9. Dezember 2008 14:46

Lach - Der Bestätigung ist doch sicher eine Bestellung vorausgegangen. Wäre sonst sehr ungewöhnlich. :-))

Kommentar von Euterpe am 9. Dezember 2008 14:56

Freut mich, dass du dich so amüsierst. Wie ich gerade gelesen habe, kann ich nach dem "ersten Bezugsjahr jederzeit kündigen". DIES nenne ich einen Grund, sich zu freuen, liebe GerdaG:-)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 9. Dezember 2008 15:13

Siehst Du, Du hast es ganz allein gefunden und alle sind glücklich. :-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Dezember 2008 14:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da sie nicht einheitlich sind, solltest du auf jeden Fall mindestens 3 Monate per Einschreiben zum nächstmöglichen Termin kündigen.

Von seriösen Verlagen bekommst du eine Bestätigung mit dem Kündigungstermin.

Kommentar von Euterpe am 9. Dezember 2008 14:43

Danke erst einmal für deine Antwort! Der "nächstmögliche" Termin ist drei Monate vor Abschlussdatum, ja?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 9. Dezember 2008 14:54

@euterpe: besteht da ein Missverständnis? Abschlussdatum ist doch der Zeitpunkt an dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde; wenn sich z.B. ein Abo immer um ein Jahr verlängert, wenn es nicht vorher mit einer bestimmten Frist, z.B. drei Monate gekündigt ist, dann muss die Kündigung spätestens drei Monate plus einen Tag vor der Jahresfrist beim Verlag eingegangen sein;

Kommentar von Euterpe am 9. Dezember 2008 15:01

Genau das meinte ich, Guppy194. Vielen Dank auch deine Erklärung. DH!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Dezember 2008 14:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein am einfachsten kündigst Du unmittelbar nach Vertragsabschluß zum nächstmöglichen Termin. So verpasst Du mit Garantie keine Kündigungsfrist. Es reicht auch wenn Du einen Brief schreibst, weil Du sowieso eine Kündigungsbestätigung verlangst. Falls die nicht innerhalb von 4 Wochen kommt, schreibst Du einfach eine Kündigungserinnerung mit Verweis auf die vor 4 Wochen geschickte Kündigung.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.