gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Sind Dachfonds abgeltungssteuerfrei?

gefragt von Gorod am 13.10.2009 um 11:18 Uhr

Ich habe mal gehört, dass Dachfonds Abgeltungssteuer frei sind, stimmt das wirklich?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22451)
Geld (21482)
Fonds (312)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von stm81 am 13. Oktober 2009 13:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NEIN, das stimmt nicht. Einzige Ausnahme: Vor 2009 gekaufte Fonds (egal ob Dach oder nicht) fallen unter den Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer. Wenn Du die länger als ein Jahr behältst, sind die Kursgewinne aus den Fonds steuerfrei (keine Dividenden oder Zinsgewinne, das wird oft und gerne verschwiegen). Wer jetzt einen Fonds kauft, kann die AGS nicht mehr umgehen, egal ob Dachfonds oder sonst ein Fonds.


galliano
beantwortet von galliano am 13. Oktober 2009 11:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf die Abgeltungssteuer mit Dachfonds reagieren

Die Abgeltungssteuer macht den Anlegern, die ihr Geld in Fonds invetieren, das Leben ziemlich schwer, denn es stehen enorme Renditeeinbußen ins Haus, wenn die Kursgewinnbesteuerung im Jahre 2009 erstmals greift.

„Was tun?“, ist die große Frage, die man sich als Anelger jetzt stellt und auch unter den Fondsanbietern ist man sich noch nicht ganz einig, wie man darauf angemessen reagieren kann.

Eine Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen, sind Dachfonds, weil sie einige Vorteile gegenüber normalen Investmentfonds besitzen, die durch die neue Rechtslage sehr wichtig werden könnten. Da der Gesetzgeber alle Fondsanteile, die vor dem 31.12.2008 gekauft werden, unter einen Bestandsschutz gestellt hat, kann man mit Hilfe von Dachfonds versuchen, die alte Rechtslage zu konservieren.

Dies ginge natürlich auch bei normalen Investmentfonds, nur gibt es dabei das Problem, dass der Fonds keine weiteren Käufe tätigen kann, da diese dann unter die Abgeltungssteuer fallen würden. Der Markt verlangt jedoch Anpassungen, wenn man keine Verluste einfahren möchte.

Bei einem Dachfonds ist das anders, denn hier können Umschichtungen im Portfolio unternommen werden, weil der Dachfonds nur am Ende der Laufzeit steuerlich bewertet wird. Bei Anteilen an einem Dachfonds, die vor 2009 angeschafft wurden, gilt die alte Rechtslage also solange, bis der Fonds ausgezahlt und dann eine neue Anlage mit dem Geld getätigt wird. Nutzt man einen Dachfonds zur Altersvorsorge, hat man eventuell die Möglichkeit, die Vorzüge der alten Rechtslage bis zur Rente zu nutzen und am Ende steuerfreie Einnahmen zu generieren. Es bietet sich also eine gute Möglichkeit, die Abgeltungssteuer mit Dachfonds zu umgehen, wenn man schnell handelt.

Einziger Nachteil der Dachfonds sind die recht hohen Kosten, die die Verwaltung verursacht, aber diese können durch die extrem hohe Steuerersparnis mehr als kompensiert werden. Wenn Sie also auch die Abgeltungssteuer umgehen wollen, sollten Sie ein Investment in Dachfonds als Alternative im Auge behalten.

http://www.abgeltungssteuer-ratgeber.de/dachfonds.html


Jeffray
beantwortet von Jeffray am 13. Oktober 2009 11:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anonym
beantwortet von Detlef32 am 14. Oktober 2009 12:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie oftmals im Leben: Ja und Nein.
Nein - beim Verkauf und bei Ausschüttungen kommt die Abgeltungssteuer zum Tragen.
Ja - Wenn der Fondmanager seine Anlage tauscht, also Fond A zu Fond B wechselt fällt keine Abgeltungssteuer im Fond an. Bei einer Privatperson die selber Fondmanager spielt und im Depot von A zu B wechselt schlägt die Abgeltungssteuer zu.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Soll man an Fonds, die nicht mehr laufen festhalten?

    Was sind die Merkmale eines guten Aktienfonds?

    Marktvolumen von Geldmarktfonds?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.