LittleArrow am 12.11.2008 um 23:17 Uhr
Oder andersrum formuliert: Ist es Call-Centern verboten, die Rufnummer bei ihren Anrufen zu unterdrücken?
Nein. Noch nicht. Der Gesetzesentwurf war nun bei Bundesregierung und Bundesrat und geht nun noch in Gremien. Man rechnet mit der Gesetzesumsetzung im Januar. Sicher wird man den Call Centern eine Frist von 6 Monaten einräumen dies einzurichten.
Der Fachverband Deutsche Direktmarketing schreibt dazu: Liebe Mitglieder,
nach dem Kabinettsbeschluss vom 30.07. zum Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und den Empfehlungen des Bundesrates vom 19.09. wurde am 29.10. die Gegenäußerung der Bundesregierung verabschiedet. Dieser aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 31.10.2008, liegt nun als BT-Drucksache vor (Anlage).
Es schliesst sich nun im November direkt das parlamentarische Verfahren an, wobei der Entwurf an die Ausschüsse des Bundestages verwiesen wird. Federführend wird der Rechtsausschuss sein, beratend Verbraucherausschuss und Wirtschaftsausschuss.
Nachfolgend - jeweils mit DDV-Positon - diejenigen wesentlichen Regelungsbereiche, die aus heutiger Sicht als sicher zu erwarten sind.
Als sicher zu erwarten:
Allgemeines Bußgeld: Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Dies ist und bleibt angesichts ausreichend bestehender rechtlicher Möglichkeiten für den DDV nach wie vor Kritikpunkt - der Verband hatte bereits seit dem Referentenentwurf des BMJ vielerorts dazu detailliert Stellung genommen.
Verbot der Rufnummernunterdrückung: Bei Werbeanrufen darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bisher nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Hierbei geht der DDV davon aus, dass es eine Übergangsfrist geben wird, um den Unternehmen eine vor allem technisch praktikable Umsetzung zu ermöglichen. Der DDV hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass das Verbot im Sinne der vom Verband geforderten Transparenz zu begrüssen ist.
Lücken beim Widerrufsrecht werden geschlossen: Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen und über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten können künftig - wie bisher schon alle anderen im Wege des Fernabsatzes über das Telefon geschlossenen Verträge - widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der DDV sieht dies als Angleichung an das bereits in allen anderen Bereichen geltende Recht.
Schutz vor "untergeschobenen Verträgen" über TK-Dienstleistungen (sog. Slamming): Bei einem Wechsel des Anbieters muss der neue Vertragspartner künftig nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt. Bislang wird schon dann umgestellt, wenn der neue Anbieter bloß behauptet, der Kunde wolle wechseln und habe seinen alten Vertrag gekündigt. Der DDV begrüßt die Neuregelung, da der Verbraucher die ungewollten Umstellungen nur mit viel Aufwand und Ärger rückgängig machen kann, was sein Verhältnis zum Medium Telefon alles andere als fördert.
Nicht im aktuellen Gesetzentwurf enthalten sind:
Bestätigungslösung: Ein telefonisch geschlossener Vertrag ist erst dann wirksam, wenn er schriftlich bestätigt wird. Die Bundesregierung lehnt diese Empfehlung des Bundesrates ab. Die Bestätigungslösung ist daher nicht im Gesetzentwurf, aktueller Stand, enthalten. Die Ablehnung der Bestätigungslösung wird detailliert mit den bislang von DDV, ZAW und anderen Verbänden eingebrachten rechtlichen und praktischen Gegenargumenten begründet.
Textform für die Erhebung der Einwilligung: Die Bundesregierung lehnt diese Forderung des Bundesrates ab. Sie ist daher nicht im Gesetzentwurf, aktueller Stand, enthalten. Begründung im wesentlichen: Die Einführung der Textform würde eine legale Einwilligung in Telefonwerbung aufgrund der restriktiven Rechtsprechung (die Einwilligung darf nicht per vorformulierter Klausel = AGB eingeholt werden) faktisch unmöglich machen. Deshalb könne an eine Verpflichtung zur Textform nur gedacht werden, wenn eine Generierung per AGB zulässig sei. Grundsätzlich bestehe aber Sympathie für die Einführung der Textform. Wegen der Bedeutung der Möglichkeit der mündlichen Einwilligung für die Praxis setzen sich DDV und ZAW weiter für die Beibehaltung dieser mündlichen Einwilligung ein.
Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist in der ersten Jahreshälfte 2009 - nicht jedoch im Januar, eher 2. Quartal/2009 - zu rechnen, wobei wir davon ausgehen, dass beim Punkt Rufnummernunterdrückung Übergangsregeln getroffen werden.
Freundliche Grüße
Patrick Tapp Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Der Gesetzgeber bastelt noch daran das es künftig nicht mehr erlaubt sein soll.
LittleArrow am 13. November 2008 09:16 Hast Du nähere Informationen darüber?
Bitte schön:
LittleArrow am 20. November 2008 22:52 Herzlichen Dank für diese Erläuterungen. Es scheinen ruhigere Zeiten anzubrechen.
Soweit ich weiß ist es THEORETISCH verboten, aber praktisch....

Kann nicht sein, machen die fast alle, zumindest alle die unseriös sind. Deshalb geht bei Rufnummernunterdrückung nur mein AB dran.
Meines Wisses muß ab 01.01.09 die Nummer angezeigt werden. Ne Bekannte arbeitet bei so nem Umfrage-Institut, die hat das gesagt.

Hallo, doch so ist es eigentlich! Firmen dürfen nur Kunden anrufen, die in ihrer Kartei bereits vorhanden sind. Also wenn man z.b. mal Kunde dieser Versicherung... war, oder mal etwas dort gekauft hat usw.! Sogenannte 'Kalt-Kontakte', also daß jemand anruft, wo man mit der Firma noch nie was zu tun hatte, ist eigentlich verboten. Halten die sich bloss alle nicht dran. Deswegen wird halt auch nicht die Nummer mitgesendet, weil man ja sonst gegen die vorgehen könngte.
Guter Tipp, damit die schnell wieder auflegen:
Einfach unterbrechen und sagen: 'Sie wissen ja, daß es verboten ist einfach Leute anzurufen, die mit Ihrer Firma nix zu tun haben. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß ich dieses Gespräch zur Beweissicherung jetzt mitschneide, wie ist nochmal Ihr Name und der Ihrer Firma?'
Die 'armen' Callcenter Menschen sind meistens so geschockt, daß sie sofort auflegen.
Ich habe immer viel Spaß damit! ;-)
Grüßlis von der Sonnenblume
LittleArrow am 13. November 2008 09:02 Leider geht Dein Kommentar nicht auf meine beiden Fragen ein, aber er schildert deren Auslöser, denn mich rief Frau Drömitz von "der Telekom" an, erkundigte sich ob ich LittleArrow heiße, bedankte sich, daß ich so lange treuer Telekom-Kunde bin und wollte mir einige Fragen stellen. Dazu und zur wörtlich Qualitätssicherung solle das Gespräch aufgezeichnet werden, ob ich damit einverstanden sei. Ich sagte "Nein". "Damit beende ich unser Gespräch"!
Leider wußte ich nicht, was sie konkret wollte. Rückrufen, ob sie wirklich von "der Telekom" ist ging mangels Nr. nicht.
Leider fiel mir zu spät ein, statt "Nein" zu sagen, hätte ich sagen sollen "Wenn Ihre Qualität nicht gesichert ist, sollten Sie auch nicht fremde Leute anrufen!"
Was meinst du, wieviele vermeintlich tollen Sprüche sich ein CC-Agent am Tag so anhören muss. Glaub mir, egal was du sagst, er hat`s schon mal gehört! ....und warum kann man nicht einfach freundlich sein? Der Agent hat eh nur ein Gähnen für Telefon-Rambos mit coolen Sprüchen. Auf jeden Fall hat er danach nicht mehr an dich gedacht. Dich hat der Anruf offensichtlich schwer beschäftigt...

Die geplante Änderung des Verbotes der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanzeigen ist leider noch nicht durch; derzeit ist der § 102 Telekommunikationsgesetz noch nicht entsprechend geändert;
richtig ist, dass sog. Kalt-Aquise nicht erlaubt ist, man darf also nicht "einfach so" zur Anbahnung eines Abschlusses angerufen werden.
Diese Regelung wird aber regelmäßig dadurch umgangen, dass z.b. jemand anruft und sagt: wir machen eine Umfrage z.B. zum Thema Tierfutter; dann wird gefragt ob man ein Tier hat, das wird notiert, dann stellen sie ein paar belanglose Fragen und am Schluss fragen sie ob man einverstanden ist, noch weitere Informationen zu bekommen. Wenn man einwilligt, liegt beim nächsten Anrúf irgend eines Futtermittelverkäufers keine Kalt-Aquise mehr vor, man hat ja eingewilligt; So einfach umgeht man Vorschriften.
LittleArrow am 13. November 2008 09:11 Danke für Deinen Hinweis im 1. Satz! Hast Du nähere Informationen über diese TKG-Änderung?
Naja Grunsätzlich gilt das Kaltaquise(Anruf durch Call-center) verboten ist!
Und im übrigen unterdrücken sie die Nummer bewusst zum anderen ist das kein Gewöhnliches Telefon mit dem du ne Papierliste abtelefoniertst sondern das ist ein EDV gestütztes Program. Du hast Tel u. PC mit der Telefonnummern Software vernetzt. Du schaust am PC wen du Anrufst der Anrufer selbst kann deine Nummer nicht rausfinden bzw. nachverfolgen.
LittleArrow am 13. November 2008 09:13 Dies ist auch leider keine Antwort auf meine Frage.
Die Kaltakquise-Problematik ("das Verbot") ist mir bekannt.
Also sind es nur noch wenige Monate bis sich die Cold Caller telefonisch ausweisen müssen oder es - besser - ganz lassen.
In jedem Fall auch Dir danke für die Mühe und Antwort.