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Sind Blumen/ Blumentöpfe auf der Fensterbank im 2. Stock rechtlich unbedenklich?

gefragt von mamamamita am 05.05.2008 um 12:48 Uhr

Wer übernimmt die Kosten, wenn ein Blumentopf sich löst und Schaden anrichtet ( zB am Auto oder Personenschaden). Wie muss man einen Blumentopf sichern? Darf man überhaupt versicherungsrechtlich einen Blumentopf auf der Fensterbank stehen haben? Mich interessiert da nur die rechtliche Komponente und die der Versicherungsrichtlinien. Dass man einen Blumentopf ausreichend sichern muss weiß ich natürlich selbst!


Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 5. Mai 2008 12:52
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Thumb_up

Deine (Privat-)Haftpflichtversicherung deckt einen Schadensfall ab.


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