In unserem ca 60 alten Haus sind noch Bleirohre verbaut. Welche Rechte habe ich als Mieter, daß das geändert wird?

einfach so die miete kürzen darfst du natürlich nicht sprich mal mit deinem vermieter und weiß ihn auf die gesundheitlichen gefahren hin vielleicht hat er selbst keine ahnung früher hat man eben so gebaut ohne sich gedanken zumachen viel erfolg

Erst mal wäre die Frage, wie lange du da schon wohnst mit dem Wissen um die Bleirohre. Die nächste Frage wäre danach, ob und was du bis jetzt unternommen hast.

Das zu ändern ist Sache des Vermieters. Wenn er die Rohre wechseln lässt, mach Dich auf einigen Dreck gefasst, ausserdem können die Kosten für die Sanierung auf die Mieter umgelegt werden.
Brigitta am 3. Dezember 2007 07:43 Ja, wenn saniert wird, musst du mit einer massiven Mietzinserhöhung rechnen.

Ich denke, Dir war bewußt, daß das Haus 60 Jahre alt ist, also muss man die damaligen Standards annehmen. Ein Umbau könnte auf die Mieter umgelegt werden.
Es ist kein Mangel der Mietsache. Allerdings darf an Bleirohren nichts mehr repariert werden, sondern im Reparaturfall muss der komplette Strang raus.

Die Frage ist, bestehen gesundheitliche Risiken ! Entweder ist das Wasser als Trinkwasser zulässig oder auch nicht ! Aber einen Schadenersatz zu verlangen für eine Leistung die man an sich selbst erbringt gibt es wohl nicht !
Entweder Du nimmst weiterhin das Wasser aus der Leitung, oder Du sperrst die Zufuhr an,und kaufst das Wasser im SB-Markt !
Wenn das Leitungswasser nicht genießbar wäre, könntest Du Ersatz dfür den Mehrpreis erhalten !
Die Miete zu kürzen nur weil die Dachpfannen nicht der gewünschten Farbe entsprechen wäre genau so abwegig !