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Sind Ausstellungsstücke im Wiederverkauf mehrwertsteuerpflichtig?

gefragt von ohneworte am 03.06.2007 um 21:08 Uhr

Eigentlich handelt es sich ja um gebrauchte Ware. - Ist z.B. eine ausgestellte Küche dennoch mehrwertsteuerplichtig, wenn ich sie vom Händler kaufe?


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anonym
beantwortet von lux23 am 3. Juni 2007 21:14
5x
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Na klar, beziehungsweise nein (so wie deine Frage gestellt ist).

Der Händler ist mehrwertsteuerplichtig, egal für welche Ware.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 3. Juni 2007 21:34
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Welchen Grund sollte es geben, gebrauchte Ware von der Mehrwertsteuer zu befreien? Der Umstand, dass die Ware schon gebraucht wurde, bedeutet hier gar nichts.

Die Küche aus der Ausstellung wäre nur dann --hypothetisch -- MwSt.-befreit zu verkaufen, wenn der Händler, von dem Du sie kaufst, nicht zum Abführen der MwSt. verpflichtet wäre, was bei Küchenhändlern eigentlich ausgeschlossen sein sollte.


pooky
beantwortet von pooky am 3. Juni 2007 21:25
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Du musst für alles, was du beim gewerblichen Händler kaufst, Mehrwertsteuer zahlen bzw. muss dir der Händler diese berechnen. Schließlich dürfte man ja beispielsweise beim Gebrauchtwagen vom Händler auch keine Mehrwertsteuer zahlen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 3. Juni 2007 23:15
1x
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Ausstellungstücke sind preiswerter zu verkaufen, aber Mehrwertsteuer ist genauso wie bei Neuen.


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