Eigentlich handelt es sich ja um gebrauchte Ware. - Ist z.B. eine ausgestellte Küche dennoch mehrwertsteuerplichtig, wenn ich sie vom Händler kaufe?
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Na klar, beziehungsweise nein (so wie deine Frage gestellt ist).
Der Händler ist mehrwertsteuerplichtig, egal für welche Ware.

Welchen Grund sollte es geben, gebrauchte Ware von der Mehrwertsteuer zu befreien? Der Umstand, dass die Ware schon gebraucht wurde, bedeutet hier gar nichts.
Die Küche aus der Ausstellung wäre nur dann --hypothetisch -- MwSt.-befreit zu verkaufen, wenn der Händler, von dem Du sie kaufst, nicht zum Abführen der MwSt. verpflichtet wäre, was bei Küchenhändlern eigentlich ausgeschlossen sein sollte.

Du musst für alles, was du beim gewerblichen Händler kaufst, Mehrwertsteuer zahlen bzw. muss dir der Händler diese berechnen. Schließlich dürfte man ja beispielsweise beim Gebrauchtwagen vom Händler auch keine Mehrwertsteuer zahlen.

Ausstellungstücke sind preiswerter zu verkaufen, aber Mehrwertsteuer ist genauso wie bei Neuen.