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Sind Ausbildungskosten Steuer mindernd?

gefragt von Basejumper am 20.01.2008 um 17:02 Uhr

Darf man seine Ausbildungskosten, z.B. für ein Studium als vorweggenommene Werbungskosten in spätere Jahre (in denen man hoffentlich gut verdient) vortragen lassen? Wie vermerkt man das in der Steuererklärung?


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Reply


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 20. Januar 2008 18:18
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Nein. Höchsten unter Sonderausgaben für einen nciht ausgeübten Beruf.

Es gibt keine vorweggenommene Werbungskosten.

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 20. Januar 2008 18:40

Sie sind sich sicher, dass es keine vorweggenommenen Werbungskosten gibt?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 21. Januar 2008 00:18

Man kann nur dort was abziehen, wofür man Steuern bezahlt hat. Ganz einfach.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 20. Januar 2008 18:43
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Hi Basejumper,

ich würde dir empfehlen zu googeln, z.B. entdeckst du dies hier: http://www.manager-magazin.de/koepfe/karriere/0,2828,285522,00.html

Erstmal versuchen als Werbungskosten anzusetzen.




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