Darf man seine Ausbildungskosten, z.B. für ein Studium als vorweggenommene Werbungskosten in spätere Jahre (in denen man hoffentlich gut verdient) vortragen lassen? Wie vermerkt man das in der Steuererklärung?

Nein. Höchsten unter Sonderausgaben für einen nciht ausgeübten Beruf.
Es gibt keine vorweggenommene Werbungskosten.
Hi Basejumper,
ich würde dir empfehlen zu googeln, z.B. entdeckst du dies hier: http://www.manager-magazin.de/koepfe/karriere/0,2828,285522,00.html
Erstmal versuchen als Werbungskosten anzusetzen.
Sie sind sich sicher, dass es keine vorweggenommenen Werbungskosten gibt?
Man kann nur dort was abziehen, wofür man Steuern bezahlt hat. Ganz einfach.