ravesite am 10.05.2008 um 17:14 Uhr
Angenommen, ich betreibe die Website meinefirma.de, wäre es dann erlaubt, dass sich ein Gegner meiner Seite die Domain anti-meinefirma.de registriert und dort ähnlichen Content anbietet?

Nein, damit würde man Namensrechte verletzen.
Beispiel: t-online.de klagte gegen t-offline.de und bekam Recht, die Webseite musste geschlossen werden und die Domain kostenlos an T-Online abgegeben werden.
So ein "Spaß" würde also teuer, Gerichtskosten und Schadenersatz hängen von Streitwert ab, und je bekannte eine Firma ist, desto höher ist der Streitwert.
Wie verhält es sich, wenn "meinefirma" selbst nicht als Marke geschützt ist, der Inhaber aber seit Jahrzehnten unter diesem Namen Handel treibt?
Auch dann hat er die älteren Namensrechte und damit das Gesetz und die Richter auf seiner Seite. Hier gild die "Benutzung im geschäftlichen Verkehr" nahezu so viel wie eine eingetragene Marke.
Vielen Dank!