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Sind Absprachen zwischen Verteidiger und Staatsanwalt erlaubt ?

gefragt von bommmi am 09.07.2007 um 13:24 Uhr

Man kennt es ja aus Filmen. Aber ist das wirklich erlaubt ? Und gibt es das ?

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staatsanwalt x 26 absprache x 6 verteidiger x 3 rehct x 2

anonym
beantwortet von Boldtbregu am 9. Juli 2007 14:43
5x
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Ja, das gibt es, es wird auch ganz offen gemacht. Verboten in dem Sinne ist es nicht, aber es hat schon in letzter Zeit eine Diskussion darüber gegeben, ob dadurch nicht die Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird. Andererseits kann dadurch honoriert werden, dass eine langwierige und kostspielige Beweisaufnahme entfällt.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. Juli 2007 13:29
3x
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Inzwischen gibt es das auch in Deutschland.

Besonders bei sehr kompliziert zu beweisenden "Taten" gibt der Täter einen Teil zu, der Staatsanwalt erspart sich die weitere Suche nach Beweisen und zieht einen Teil der Anklagepunkte zurück.

Damit fällt die Strafe natürlich geringer aus.

Kommentar von Boldtbregu am 9. Juli 2007 14:41

Das muss aber nicht unbedingt nur ein Teilgeständnis sein, es gibt auch umfassende Geständnisse mit festen vorherigen Absprachen über das dann zu verhängende Strafmaß - und zwar nicht nur bei Promis, wie manche immer meinen!


stefvol
beantwortet von stefvol am 9. Juli 2007 21:45
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In Deutschland werden kaum noch gerechte Urteile gesprochen - sondern vorher schon Deals zwischen den Anwälten ausgehandelt. Die können sich dann noch in die Augen sehen - die Kumpels - und die Mandanten zahlen die Zeche. Recht haben bedeutet bei uns noch lange nicht Recht kriegen - es sei denn Du hast genug Zaster und kannst Dir das Recht kaufen.

Kommentar von Boldtbregu am 10. Juli 2007 18:21

Wie willst du dir denn das Recht kaufen?? Etwa durch einen teuren Rechtsanwalt? Wenn du wüsstest, was da für Nullnummern dabei sind!

Kommentar von Simple_avatar9smallstefvol am 26. August 2007 17:14

Genau durch einen teuren und auch bekanten Rechtsanwalt - Recht is eine Lobby und manche machen recht fetten Profit damit. Die Lösung wäre: Rechtssprechung bei gleichzeitigem Verbot solcher Deals.


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