manu1979 am 29.02.2008 um 7:44 Uhr
Mein Freund möchte seine Wohung kündigen, in der er schon ein paar Jahre wohnt. Nun meinte er, er müsste mittlerweile schon 6 Monate Kündigungsfrist haben (staffelt sich wohl nach der Wohnzeit). Ich bin der Meinung es dürfen bei nicht gewerblichen Vermietungen nur 3 Monate sein. Liege ich da richtig? Danke für die Antworten!
Mietdauer Mieter Vermieter
bis 5 Jahre drei Monate drei Monate mehr als 5 Jahre drei Monate sechs Monate mehr als 8 Jahre drei Monate neun Monate
Hier besser:
bis 5 Jahre drei Monate drei Monate
mehr als 5 Jahre drei Monate sechs Monate
mehr als 8 Jahre drei Monate neun Monate
(http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html)
sorry - klappt nicht
Der Mieter hat eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die nach Mietzeit gestaffelten Kündiungsfristen hat nur der Vermieter.
Du hast also recht.