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Sind 6 Monate Kündigungsfrist bei einem schon länger bestehenden Vertrag rechtens?

gefragt von manu1979manu1979 am 29.02.2008 um 7:44 Uhr

Mein Freund möchte seine Wohung kündigen, in der er schon ein paar Jahre wohnt. Nun meinte er, er müsste mittlerweile schon 6 Monate Kündigungsfrist haben (staffelt sich wohl nach der Wohnzeit). Ich bin der Meinung es dürfen bei nicht gewerblichen Vermietungen nur 3 Monate sein. Liege ich da richtig? Danke für die Antworten!


Reply


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 29. Februar 2008 07:50
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anonym
beantwortet von Auskunft am 29. Februar 2008 09:14
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Mietdauer Mieter Vermieter

bis 5 Jahre drei Monate drei Monate mehr als 5 Jahre drei Monate sechs Monate mehr als 8 Jahre drei Monate neun Monate

Kommentar von Auskunft am 29. Februar 2008 09:20

Hier besser:

  • Mietdauer Mieter Vermieter

bis 5 Jahre drei Monate drei Monate

mehr als 5 Jahre drei Monate sechs Monate

mehr als 8 Jahre drei Monate neun Monate

(http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html)

sorry - klappt nicht


anjanni
beantwortet von anjanni am 29. Februar 2008 09:17
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Der Mieter hat eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die nach Mietzeit gestaffelten Kündiungsfristen hat nur der Vermieter.

Du hast also recht.




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