Bestelle gerade online essen für unsere WG. In den AGBs des Lieferunternehemens steht, dass sie nur in handels- bzw. haushaltsüblichen Mengen liefern. Sind 10 x 500 g Haferflocken noch als eine solche zu betrachten? Danke.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Ich finde, das geht schon darüber. http://www.br-online.de/bayern3/ratgeber-und-geld/was-sind-haushaltsuebliche-men...
Wenne am 2. September 2009 17:32 Zitat aus der Quelle: "...Bei Lebensmitteln gilt als Richtwert die Menge, die Sie in zwei bis vier Wochen aufbrauchen..."
So! Wer legt nun fest was ein Haushalt an Haferflocken verputzt? Lass mal eine vierköpfige Familie ihr Morgenmüsli selber zusammen mischen - 4 Personen à 100g im Schnitt/Tag = 400g/Tag - dann reichen 5kg gerade mal 12,5 Tage. ;-)
moin390 am 2. September 2009 18:24 Den link habe ich so spät zugefügt, dass ich meine Antwort nicht mehr ändern konnte. Es liegt ganz im Ermessen des Händlers :)
Danke, ich hab das auch noch gelesen, obwohl's ein bissl später kam.

5 kg halte ich eher für etwas viel. Wenn ich welche kaufe, dann höchstens mal zwei Packen.
Wenne am 2. September 2009 17:42 Eventuell hast du nicht so einen hohen Bedarf wie der Fragesteller. ;-)
teardrop1109 am 2. September 2009 17:44 Stimmt - wir sind nur zu zweit:-)
das wirst dann bei der bestellung merken...

Nachdem Haferflocken ja länger haltbar sind dürfte ein Vorrat von 5kg auf jeden Fall noch haushaltsüblich sein. Mancher Haushalt verbraucht eben diese Menge. (Müsli selber mischen oder so)