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gefragt von Hooligan am 11.07.2008 um 14:24 Uhr

Ich habe mal einpaar fragen.Wie muss ich reagieren wenn mein Vermieter von mir verlangt das ich eine fristlose Kündigung einrreichen soll?

Was kann ich tun wenn meine Nachbarn mich permanent kontrollieren, jede kleinigkeit protokollieren und anschließend kleinligste Mängel sofort melden?

Ist es gerechtfertigt?Einen zu kündigen nur weil er sich einen Hundewelpen zu gelegt hat ohne damit der Vermieter bescheid wusste und man darauf hin alles versucht um einen aus der Wohnung zu bekommen.


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anonym
beantwortet von anjanni am 11. Juli 2008 14:28
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Wenn im Mietvertrag Hundehaltung nicht ausgeschlossen wurde, ist das kein Kündigungsgrund.

Ansonsten: Wenn Du sosehr das Gefühl hast, daß alle was gegen Dich haben - warum suchst Du Dir dann nicht einfach eine andere Wohnung?

Kommentar von Simple_avatar2smallbronkosfrau am 11. Juli 2008 14:31

Kann ich mich nur anschliessen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Juli 2008 14:37

So sehe ich das auch!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 11. Juli 2008 14:31
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Also, daß du die Fristlose Kündigung einreichen sollst, kann der Vermieter dir höchstens nahelegen, aber nicht von dir verlangen. Kenne die genauen Hintergründe nicht und kann daher nicht sagen, ob du es tun solltest, um schlimmeres Unheil von dir abzuwenden, falls nicht, tu es einfach nicht.
Was die Nachbarn angeht, nimmst du es am besten hin, sollen die dich doch einfach beobachten und wenn sie damit glücklich werden, es melden. So lange du denen da nicht auch noch Futter lieferst, werden die Meldungen nichts bringen.
Ob der Hundewelpe ein Kündigungsgrund ist, hängt davon ab, ob laut Mietvertrag oder Hausordnung oder ähnlichem Haustiere in der Wohnung gehalten werden dürfen oder nicht.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Juli 2008 14:38

DH!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Juli 2008 14:28
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Warum willst Du denn noch kämpfen? Bei den Verhältnissen im Haus würde ich freiwillig gehen. Kündige aber bitte nicht, bevor Du eine neue Wohnung ganz sicher hast. Im Notfall soll Dir bitteschön der Vermieter kündigen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Juli 2008 14:37

Korrekt!


Kabark
beantwortet von Kabark am 11. Juli 2008 14:30
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Du brauchst gar keine Kündigung einzureichen. Soll er Dir kündigen, was er darf, wenn Du den Welpen nicht abschaffst oder eine Genehmigung kriegst. Aber überleg' Dir, ob Du da wirklich weiter wohnen willst.

Ist es nicht toll, wie die lieben Mitmenschen nicht wegsehen und sich um Deine Belange kümmern? ;-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Juli 2008 14:38

Hätte von mir sein können!


OnkelFrank
beantwortet von OnkelFrank am 11. Juli 2008 14:31
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zu1: Du mußt nicht fristlos Kündigen zu2: Damit mußt du wohl leben und versuchen die kleinen Mängel zu vermeiden zu3: Das steht in deinem Mietvertrag ob Haustiere erlaubt sind. Ich würde mich an deiner stelle nach einer neuen Wohnung umsehen oder wie lange willst du das noch alles mitmachen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Juli 2008 14:37

Meine Denke!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Juli 2008 14:34
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Erstens: Ignorieren: Zweitens: Ignorieren; Drittens: Siehe Mietvertrag.


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