die finger von ihr lassen, insbesondere den elften :-)
nur angucken nicht anfassen!
Sie ist noch ein Kind! Du kannst sie heimbegleiten und fertig

Wenn meine kleine 14 jährige schwester einen 18 jährigen freund heim bringen würde...würde er nicht lange überleben.
goodboy21 am 2. August 2009 00:24 richtig so! ;-)
DHDHDHDHDHDH!

Alles darfst Du mit ihr machen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und sie es auch selber will.
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Wenn der jüngere Teil das auch will, dann darf man sogar in diesem Alter schon viel machen. Das Gesetz verbietet vieles, läßt aber auch vieles zu, was man normal nicht denkt. Jemand hat da mal in einem Tipp eine gute Zusammenstellung gemacht basierend auf den gesetzlichen Vorschriften.
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Aber nun mal ehrlich, ... 14 ist noch sehr jung. Die Reife ist noch gar nicht da, wirklich beurteilen zu können, was sie nun macht, daher wird sie sich auch schnell einverstanden erklären. Und irgendwann kommt dann der große Katzenjammer. Wenn du sie wirklich liebst, dann laß ihr Zeit, dann verzichte von dir aus zumindest mal noch 2 Jahre. Seid ihr dann immer noch zusammen und wollt das, dann sehe ich eine ganz andere Grundlage in der Beziehung als jetzt. Warte noch abe, - das ist ganz einfach mein Rat.

Nichts!!! Alles kann später gegen dich verwendet werden!!! Lass die Finger von ihr und such dir eine über 16!!!
1hoss43 am 2. August 2009 13:10 Falsch! Du solltest mal ins Gesetzbuch schauen!
Hier mal fundiertes aus dem StGB, die anderen raten ja nur herum:
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Also: Macht, was Euch gefällt!
Hallo, um es mal ganz klar zu sagen ohne § oder lange Erklärungen,unter 14 gar keinen Sex ab 14 mit 14-17 Järigen ab 16 ohne altersbegrenzung, nur nicht mit Kindern unter 14 Jahren.
Lg

Du könntest bald vor dem Richter stehen, wenn du als 18 jähriger mit einer 14 jährigen herumtust.
1hoss43 am 2. August 2009 00:20 Blödsinn!
bestgamer94 am 2. August 2009 00:20 nene
ja küssen alee geht aber geschlechtsverkehr dürrt ihr nach gesetz nicht haben wegen des altersunterscied
geht aber trozdem nur nicht groß rumerzählen )
1hoss43 am 2. August 2009 00:21 Falsch!
Wenn sie einverstanden ist, macht doch einfach was ihr wollt. Dafür ist Das Recht auf freie entfaltung der Persönlichkeit doch gedacht (Art.2 GG).
nenene! du kannst ds gg doch nicht so auslegen! du kannsd ja auch nich die anlage voll aufdrehen, und dann, wenn die polizei vor der türs thet, sagen, das gehört zur freien entfaltung der persöhnlichkeit. die kleine kann das noch nicht entscheiden!
Doch, das GG kann ich so auslegen. Das ist auch der einzige grund warum Alkoholkonsum und Sex für Minderjährige nicht ganz verboten ist.
Art 2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Die Musik müsste man dann wohl ausmachen, aber das ist doch wohl klar, ich dachte das man seine Rechte soweit kennt.
Und mit 14 kann sie das doch wohl entscheiden. Ich gehe mal davon aus das sie nicht Geistig behindert ist, dann wäre das was anderes. Und das sehe nicht nur ich so sondern auch der Bundestag. In § 182 StGB (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen) steht nur was von Sex gegen Bezahlung oder ausnutzung einer Zwangslage. Eine Strafbare handlung liegt nicht vor wenn die 14 jährige einverstanden ist. Wenn der ältere über 21 ist und die jüngere Person unter 16, dann kommt es auch nocht auf die Reife der jüngeren Person an. Steht in Abs.3.

Du kannst alles mit ihr machen,was ihr wollt, solang sie es ok findet. ;)
Sex ist erlaubt! aber wenn du 19 wärsz müsste sie 16 sein
Stimmt das?
Achte darauf das sie in ihrem Alter nicht dasselbe empfindet wie du. Auch wenn sie vielleicht vom selben redet ist es doch was anderes.
Macht was ihr wollt.. Ich denke nicht, dass euch dafür jemand anzeigen würde, oder? Und wenn doch, macht es heimlich;) Ich halte absolut nichts von diesen "Altersbegrenzungen" (gut, wäre sie nun 10 oder so, aber mit 14 ist man kein Kind mehr). Es wird euch gewiss keiner rechtlich dafür belangen ;)
die beziehung... das hat n leichten hang zum unheimlichen. sry aber wenn du fragst, ws das moralische angeht, du musst wissen, dass du auf eine 14jährige einen sehr starken einfluss/druck ausübst, auch ungewollt. lass es bleiben, da kannste bei einer 14 jährigen viel kaputtmachen, seelisch gesehen...
EDIT: WAS DARF ICH MIT IHR MACHEN??? sollte heißen was dürfen wir machen. hört sich wie gesagt unheimlichan, als ob du es willst, sie aber nich viel zu melden hat.