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sie ist 14 ich 18 was darf ich mit ihr machen was nicht

gefragt von was91 am 02.08.2009 um 0:12 Uhr

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stefvol
beantwortet von stefvol am 2. August 2009 09:43
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die finger von ihr lassen, insbesondere den elften :-)


anonym
beantwortet von Noel1994 am 2. August 2009 00:13
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nur angucken nicht anfassen!

Kommentar von 21717670ef86e8086f351886aadcc86dsmalluwe8888 am 2. August 2009 00:14

anfassen, küssen, keine auserehelicher Nahkampf

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. August 2009 00:17

Falsch!

Kommentar von Noel1994 am 2. August 2009 00:25

Hier gehts mir nicht ums rechtlich sondern ums moralische!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. August 2009 00:26

Dann solltest Du das aber auch dazu schreiben.

Kommentar von was91 am 2. August 2009 00:45

um beides


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 2. August 2009 00:14
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Sie ist noch ein Kind! Du kannst sie heimbegleiten und fertig


Eleana88
beantwortet von Eleana88 am 2. August 2009 00:21
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Wenn meine kleine 14 jährige schwester einen 18 jährigen freund heim bringen würde...würde er nicht lange überleben.

Kommentar von 95d179c02083700c123da6e7e9d8f9e7smallgoodboy21 am 2. August 2009 00:24

richtig so! ;-)

Kommentar von Simple_avatar2smallalphadevil am 30. Oktober 2009 21:36

DHDHDHDHDHDH!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 2. August 2009 00:17
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Alles darfst Du mit ihr machen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und sie es auch selber will.

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html



Franticek
beantwortet von Franticek am 2. August 2009 00:23
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Wenn der jüngere Teil das auch will, dann darf man sogar in diesem Alter schon viel machen. Das Gesetz verbietet vieles, läßt aber auch vieles zu, was man normal nicht denkt. Jemand hat da mal in einem Tipp eine gute Zusammenstellung gemacht basierend auf den gesetzlichen Vorschriften.
.
Aber nun mal ehrlich, ... 14 ist noch sehr jung. Die Reife ist noch gar nicht da, wirklich beurteilen zu können, was sie nun macht, daher wird sie sich auch schnell einverstanden erklären. Und irgendwann kommt dann der große Katzenjammer. Wenn du sie wirklich liebst, dann laß ihr Zeit, dann verzichte von dir aus zumindest mal noch 2 Jahre. Seid ihr dann immer noch zusammen und wollt das, dann sehe ich eine ganz andere Grundlage in der Beziehung als jetzt. Warte noch abe, - das ist ganz einfach mein Rat.


o0bey
beantwortet von o0bey am 2. August 2009 00:18
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am besten ganz in ruhe lassen -.-


tumleh1974
beantwortet von tumleh1974 am 2. August 2009 08:28
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Nichts!!! Alles kann später gegen dich verwendet werden!!! Lass die Finger von ihr und such dir eine über 16!!!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. August 2009 13:10

Falsch! Du solltest mal ins Gesetzbuch schauen!


anonym
beantwortet von faewi am 3. August 2009 09:29
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Hier mal fundiertes aus dem StGB, die anderen raten ja nur herum:

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Also: Macht, was Euch gefällt!


anonym
beantwortet von eva85 am 3. August 2009 10:26
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Hallo, um es mal ganz klar zu sagen ohne § oder lange Erklärungen,unter 14 gar keinen Sex ab 14 mit 14-17 Järigen ab 16 ohne altersbegrenzung, nur nicht mit Kindern unter 14 Jahren.

Lg


Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 2. August 2009 00:16
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Du könntest bald vor dem Richter stehen, wenn du als 18 jähriger mit einer 14 jährigen herumtust.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. August 2009 00:20

Blödsinn!

Kommentar von C416f95a46784522b8f2ebefbea603c8smallbestgamer94 am 2. August 2009 00:20

nene


anonym
beantwortet von flipoflupo am 2. August 2009 00:18
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ja küssen alee geht aber geschlechtsverkehr dürrt ihr nach gesetz nicht haben wegen des altersunterscied

geht aber trozdem nur nicht groß rumerzählen )

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. August 2009 00:21

Falsch!


anonym
beantwortet von LeaderG am 2. August 2009 11:19
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Wenn sie einverstanden ist, macht doch einfach was ihr wollt. Dafür ist Das Recht auf freie entfaltung der Persönlichkeit doch gedacht (Art.2 GG).

Kommentar von Simple_avatar2smallalphadevil am 30. Oktober 2009 21:39

nenene! du kannst ds gg doch nicht so auslegen! du kannsd ja auch nich die anlage voll aufdrehen, und dann, wenn die polizei vor der türs thet, sagen, das gehört zur freien entfaltung der persöhnlichkeit. die kleine kann das noch nicht entscheiden!

Kommentar von LeaderG am 31. Oktober 2009 10:57

Doch, das GG kann ich so auslegen. Das ist auch der einzige grund warum Alkoholkonsum und Sex für Minderjährige nicht ganz verboten ist.

Art 2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Die Musik müsste man dann wohl ausmachen, aber das ist doch wohl klar, ich dachte das man seine Rechte soweit kennt.

Und mit 14 kann sie das doch wohl entscheiden. Ich gehe mal davon aus das sie nicht Geistig behindert ist, dann wäre das was anderes. Und das sehe nicht nur ich so sondern auch der Bundestag. In § 182 StGB (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen) steht nur was von Sex gegen Bezahlung oder ausnutzung einer Zwangslage. Eine Strafbare handlung liegt nicht vor wenn die 14 jährige einverstanden ist. Wenn der ältere über 21 ist und die jüngere Person unter 16, dann kommt es auch nocht auf die Reife der jüngeren Person an. Steht in Abs.3.


Gurkenguste
beantwortet von Gurkenguste am 2. August 2009 15:19
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Du kannst alles mit ihr machen,was ihr wollt, solang sie es ok findet. ;)


LukasFischer
beantwortet von LukasFischer am 2. August 2009 16:57
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Sex ist erlaubt! aber wenn du 19 wärsz müsste sie 16 sein


Kommentar von qsaxc20 am 25. August 2009 10:03

Stimmt das?


anonym
beantwortet von mycz86 am 3. August 2009 05:36
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Achte darauf das sie in ihrem Alter nicht dasselbe empfindet wie du. Auch wenn sie vielleicht vom selben redet ist es doch was anderes.


muschmusch
beantwortet von muschmusch am 30. August 2009 11:35
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Macht was ihr wollt.. Ich denke nicht, dass euch dafür jemand anzeigen würde, oder? Und wenn doch, macht es heimlich;) Ich halte absolut nichts von diesen "Altersbegrenzungen" (gut, wäre sie nun 10 oder so, aber mit 14 ist man kein Kind mehr). Es wird euch gewiss keiner rechtlich dafür belangen ;)


alphadevil
beantwortet von alphadevil am 30. Oktober 2009 21:42
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die beziehung... das hat n leichten hang zum unheimlichen. sry aber wenn du fragst, ws das moralische angeht, du musst wissen, dass du auf eine 14jährige einen sehr starken einfluss/druck ausübst, auch ungewollt. lass es bleiben, da kannste bei einer 14 jährigen viel kaputtmachen, seelisch gesehen...

EDIT: WAS DARF ICH MIT IHR MACHEN??? sollte heißen was dürfen wir machen. hört sich wie gesagt unheimlichan, als ob du es willst, sie aber nich viel zu melden hat.


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