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Sie hat ein leeres Paket zurückgesandt...

gefragt von oligopol74oligopol74 am 29.09.2009 um 8:25 Uhr

Meine Freundin hat einen Internetshop und nun hat ihr eine Kundin ein leeres Paket zurück getauscht und verlangt das Geld zurück! Sie hat ihren Versandbeleg eingescannt und per Mail geschickt. Aber das Paket, war bis auf Zeitungspapier leer...

Was kann man da tun?

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anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 08:27
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Hilfreichste Antwort

Hallo, schau mal auf die Gewichtsangabe auf dem Beleg. Auch hier gilt: Lass dir eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie das Paket mit dem Artikel zurückgeschickt hat und drohe gleich mit Anwalt und Klage. Das schreckt viele "Betrüger" im Vorfeld schon mal ab.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 29. September 2009 08:28

Der Tipp ist super. Wenn Ware im Paket war, dann müsste es ja schwerer sein als angegeben.

Kommentar von Simone01 am 29. September 2009 08:30

Der Tipp ist ja klasse. DH.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 29. September 2009 08:31

der tipp hilft nur nicht bei hermesversand, da dort nicht gewogen wird.

Kommentar von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 08:32

Intern wird immer gewogen. Im Zweifelsfall kann man die Daten von Hermes anfordern!

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 29. September 2009 08:31

Super Idee!!!! DH!


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turalo
beantwortet von turalo am 29. September 2009 08:26
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Anrufen und eine anzeige wegen Betrugs androhen. So geht das ja nicht! Notfalls behaupten, Zeugen wären beim Öffnen des Paketes anwesend gewesen.


Lhian
beantwortet von Lhian am 29. September 2009 08:35
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Natürlich ist ein Betrugsversuch am naheliegendsten. Aber es ist nicht völlig unmöglich das auch andere Gründe in Frage kommen. Erst ein bischen weiter denken und nicht immer sofort jemanden beschuldigen. Genauso gut könnte der Inhalt beim Versand abhanden gekommen sein. Ich habe selbst schon während meiner Studentenzeit bei einem Versandunternehmen gearbeitet und weiß ganz genau das da gerne mal Dinge verschwinden, Pakete geöffnet werden oder noch ganz andere Dinge passieren. Guckt einfach auf diesen Beleg. Wenn ein Gewicht angegeben wurde kann man ja eventuell nachvollziehen ob beim Versenden noch etwas mehr im Paket war oder eben nicht. Wenn auf dem Beleg ein höheres Gewicht vermerkt ist, wende dich an den Versandservice, wenn nicht, dann könnt ihr an eine Anzeige denken! Viel Glück!


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 29. September 2009 08:30
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wenn zeugen beim öffnen dabei waren, würde ich ihr das mailen und anzeige wegen betrugs und unterschlagung androhen! es kann ja auch ein versehen sein. aber es sieht mir ganz nach absicht aus. ichb hatte auch solch einen fall, nach der anzeige gab es eine hausdurchsuchung bei dem kunden und es wurden noch einige waren gefunden, die angeblich zurückgeschickt wurden.


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 29. September 2009 08:27
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Wenn Deine Freundin einen Zeugen benennen kann,der beim Auspacken des Paketes dabei war ist es gut. Dann kann man Anzeige wegen Betruges erstatten.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 29. September 2009 08:30
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Zunächst einmal hat deine Freundin beim Verpacken der Ware sicherlich einen Zeugen gehabt. Ein Zeug sollte auch vorhanden sein, als das Paket jetzt leer zurückkam. Falls dies so ist, würde ich der Kundin mitteilen, dass du Zeugen dafür hast und sie ggf. wegen versuchten Betruges zu verklagen. Mit Zeugen kannst du dann auch eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit sich gütlich zu einigen, bspw. indem man sich den Wert der Ware teilt. Ich vermute aber, dass dies bei der Dame System hat und sie es schon öfter so getrieben hat. Das Gewicht müßte zudem auf dem Einlieferungsbeleg stehen, also kommt ihr der Dame schnell auf die Schliche. Vielleicht ist sie auch bekannt im System, in dem ihr die Internetaktivitäten durchführt.


Klaus4972
beantwortet von Klaus4972 am 29. September 2009 08:29
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Das Paket ist doch versichert oder nicht?

Kommentar von Werniman am 29. September 2009 08:54

Die Versicherung tritt aber nur in Kraft,wenn das Paket verschwindet oder unterwegs kaputtgeht,die Schuld also im Einflußbereich der Post liegt.


anonym
beantwortet von dantes am 29. September 2009 08:27
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Ganz einfach deinen Anwalt anrufen.


DollyPond
beantwortet von DollyPond am 29. September 2009 08:27
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ablehnen und warten, ob die kundin einen rechtsanwalt einschaltet. wurde das paket vor zeugen ausgepackt?


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