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SIe 13Jahre + Er 18Jahre =Strafbar?

gefragt von ANGELinTHEdarkANGELinTHEdark am 25.03.2009 um 13:20 Uhr

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und x 283 13Jahre x 4 18Jahre x 2

Ally32
beantwortet von Ally32 am 25. März 2009 13:21
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Ja, sobald es zu irgendwelchen sexuellen Handlungen kommt


Uwedererste
beantwortet von Uwedererste am 25. März 2009 13:23
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sollte es zum Geschlechtsverkehr kommen kann er wegen verführung Minderjähriger verklagt werden. Meiner Meihnung nach sollte er das dann auch!!


anonym
beantwortet von sand96 am 25. März 2009 13:21
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ja


ich2110
beantwortet von ich2110 am 26. März 2009 07:55
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Heiße Kiste!

Die Antworten sind ja eindeutig.

Was mich daran allerdings viel mehr verwundert, ist die Tatsache, dass alle auf dem jungen Mann rumhacken.

Es gehören ja 2 dazu! Ein Mädchen mit 13 ist ja kein Kleinkind mehr.

Ich werde bald 60, habe 3 Kinder und 4 Enkelkinder und war aber auch mal 13.

Hatte auch viel zu früh - mit 15 - mit meinem ersten Freund, der später dann auch mein Mann wurde Sex. Na klar habe ich mich damals dafür reif gefühlt. Hinterher ist man immer schlauer. War dann auch mit 16 Schwanger.

Denke, man kann es nicht verbieten, denn wir haben das ja auch nicht vor den Eltern gemacht. Wer was machen möchte was nicht "gesetzlich" erlaubt ist, der wird es eben heimlich machen. Rauchen, Alk, Drogen, etc.

Wichtiger ist, zu versuchen, den jungen Menschen zu erklären, was passieren kann. Schlimmer ist nämlich, wenn dann das Mädel mit 14 oder 15 Mutter wird.

Ich liebe meine Kinder, aber ich würde heute nicht mehr so früh ein Kind in die Welt setzen, denn ich war selbst noch ein Kind und ich habe mir eine Menge im Leben verbaut. Ich bin damals noch von der Schule geflogen. Habe dadurch meinen Abschluß der mittleren Reife nicht bekommen. Fehlte nur 1/2 Jahr.

OK, bin deshalb nicht blöde und habe immer erreicht was ich wollte aber in der heutigen Zeit ist das nicht mehr so einfach.

Heute sitze ich als Prellbock der Nation auf einem Pulverfass und streite mich bzgl. der Friedhofspflicht mit Verbänden und versuche Menschen zu helfen die von Bestattern abgezockt werden.

Komisch, dazu bin ich auch gekommen wie Mutter Maria zum Kind.

Wen diese Thematik mal interessiert, der darf mich gerne besuchen.

Mit lieben Grüßen Ingrid


anonym
beantwortet von anjanni am 25. März 2009 13:25
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wenn sie keinen Sex haben: nein


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. März 2009 13:23
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Nein! Beide Alter sind nicht strafbar! Sollte der 18-jährige mit einer 13-jährigen sexuelle Handlungen vornehmen, dann macht er sich strafbar.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. März 2009 13:21
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Ja!


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 25. März 2009 13:21
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yes!!!


cashbizzer
beantwortet von cashbizzer am 26. März 2009 11:58
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Strafbar sobald sexuelle Handlungen nachgewiesen werden können...fällt unter das Jugendschutzgesetz ... beste wünsche


Connyconrad
beantwortet von Connyconrad am 26. März 2009 06:34
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Mann ooooh mann, so frühreif ist doch noch keiner, Auf alle Fälle Srafbar


Bild/er:

Unzucht mit Minderjährigen kann bis zu 6 Jahren Haft bedeuten
Unzucht mit M...



aurata
beantwortet von aurata am 25. März 2009 13:32
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Hier ist das gesetzlich regelt:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307

Insbesondere interessant ist §176 (Kinder unter 14 J.)


Questor
beantwortet von Questor am 25. März 2009 13:28
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guldane
beantwortet von guldane am 25. März 2009 13:25
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ja


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 25. März 2009 13:24
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In Deutschland ja!! Es gibt sicher Länder, in denen das in dem Alter nicht mehr strafbar ist, aber nicht in Europa

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 25. März 2009 13:28

Ergänzung: nur bei sexuellen Handlungen


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 25. März 2009 13:23
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Ja,definitiv. Aber sollte man mit 13 nicht besser mitPuppen spielen?? Und dem Burschen gehört aber auch mal kräftig die Meinung gegeigt!


Sumselbiene
beantwortet von Sumselbiene am 25. März 2009 13:22
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ja. mehr ist dazu nicht zu sagen. das kann harte Konsequenzen haben sofern Sexuelle Kontakte bestehen. Und wenn sie 14 ist dann müssen immernoch die Eltern ihr Einverständnis geben. auch wenn das blöd klingt.


Moro1
beantwortet von Moro1 am 25. März 2009 13:22
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Hände weg,sie ist ja noch ein Kind!!!


nero070
beantwortet von nero070 am 25. März 2009 13:22
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aber ganz dolle.


anonym
beantwortet von mrjan am 25. März 2009 13:22
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jopp


Pinje
beantwortet von Pinje am 25. März 2009 13:22
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ja auf jedenfall


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 25. März 2009 13:22
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Auf jeden^^


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 25. März 2009 13:22
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na klar, das geht ja nun mal garnicht, das der Begel sich nicht schämt...


anonym
beantwortet von findus361 am 25. März 2009 13:22
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ja


ehlers
beantwortet von ehlers am 25. März 2009 13:22
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ja


lananel
beantwortet von lananel am 25. März 2009 13:22
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Ohhh Jaaa :-)


HerrBusfahrerSE
beantwortet von HerrBusfahrerSE am 25. März 2009 13:22
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jaaa


EvilEnte
beantwortet von EvilEnte am 25. März 2009 13:21
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solange sie unter 14 ist JA

und danach nur wenn die eltern es erlauben.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 25. März 2009 13:27

Als ich jung war, war die Altersgrenze noch bei 16. Wurde die wirklich runtergesetzt?


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