
Ja, sobald es zu irgendwelchen sexuellen Handlungen kommt
sollte es zum Geschlechtsverkehr kommen kann er wegen verführung Minderjähriger verklagt werden. Meiner Meihnung nach sollte er das dann auch!!

Heiße Kiste!
Die Antworten sind ja eindeutig.
Was mich daran allerdings viel mehr verwundert, ist die Tatsache, dass alle auf dem jungen Mann rumhacken.
Es gehören ja 2 dazu! Ein Mädchen mit 13 ist ja kein Kleinkind mehr.
Ich werde bald 60, habe 3 Kinder und 4 Enkelkinder und war aber auch mal 13.
Hatte auch viel zu früh - mit 15 - mit meinem ersten Freund, der später dann auch mein Mann wurde Sex. Na klar habe ich mich damals dafür reif gefühlt. Hinterher ist man immer schlauer. War dann auch mit 16 Schwanger.
Denke, man kann es nicht verbieten, denn wir haben das ja auch nicht vor den Eltern gemacht. Wer was machen möchte was nicht "gesetzlich" erlaubt ist, der wird es eben heimlich machen. Rauchen, Alk, Drogen, etc.
Wichtiger ist, zu versuchen, den jungen Menschen zu erklären, was passieren kann. Schlimmer ist nämlich, wenn dann das Mädel mit 14 oder 15 Mutter wird.
Ich liebe meine Kinder, aber ich würde heute nicht mehr so früh ein Kind in die Welt setzen, denn ich war selbst noch ein Kind und ich habe mir eine Menge im Leben verbaut. Ich bin damals noch von der Schule geflogen. Habe dadurch meinen Abschluß der mittleren Reife nicht bekommen. Fehlte nur 1/2 Jahr.
OK, bin deshalb nicht blöde und habe immer erreicht was ich wollte aber in der heutigen Zeit ist das nicht mehr so einfach.
Heute sitze ich als Prellbock der Nation auf einem Pulverfass und streite mich bzgl. der Friedhofspflicht mit Verbänden und versuche Menschen zu helfen die von Bestattern abgezockt werden.
Komisch, dazu bin ich auch gekommen wie Mutter Maria zum Kind.
Wen diese Thematik mal interessiert, der darf mich gerne besuchen.
Mit lieben Grüßen Ingrid

Nein! Beide Alter sind nicht strafbar! Sollte der 18-jährige mit einer 13-jährigen sexuelle Handlungen vornehmen, dann macht er sich strafbar.

Strafbar sobald sexuelle Handlungen nachgewiesen werden können...fällt unter das Jugendschutzgesetz ... beste wünsche

Mann ooooh mann, so frühreif ist doch noch keiner, Auf alle Fälle Srafbar
Bild/er:

Hier ist das gesetzlich regelt:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307
Insbesondere interessant ist §176 (Kinder unter 14 J.)
In Deutschland ja!! Es gibt sicher Länder, in denen das in dem Alter nicht mehr strafbar ist, aber nicht in Europa
Ergänzung: nur bei sexuellen Handlungen
Ja,definitiv. Aber sollte man mit 13 nicht besser mitPuppen spielen?? Und dem Burschen gehört aber auch mal kräftig die Meinung gegeigt!

ja. mehr ist dazu nicht zu sagen. das kann harte Konsequenzen haben sofern Sexuelle Kontakte bestehen. Und wenn sie 14 ist dann müssen immernoch die Eltern ihr Einverständnis geben. auch wenn das blöd klingt.

na klar, das geht ja nun mal garnicht, das der Begel sich nicht schämt...

solange sie unter 14 ist JA
und danach nur wenn die eltern es erlauben.
Als ich jung war, war die Altersgrenze noch bei 16. Wurde die wirklich runtergesetzt?