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Sichtschutzwand aufstellen erlaubt???

gefragt von divel0divel0 am 13.08.2009 um 11:12 Uhr

Hallo,

wir wohnen in einer Wohnung mit angrenzenden Garten, welcher zum Bürgersteig und Straße nur durch eine "Krüppelhecke" getrennt ist. Diese war zum Zeitpunkt des Einzuges ca 150 cm hoch. Inzwischen geht sie noch bis zum Hüftknochen. Selber schneiden oder gar wachsen lassen ist nicht gestattet, da uns die Hecke nicht gehört, sondern der Verwaltung.

Nun haben wir überlegt, Sichschutzwände, innerhalb unseres Gartens zu stellen, um ein wenig privat in unserem Garten sein zu können, und um nicht ständig Angst haben zu müssen das unsere Kinder durch die Hecke kriechen da die mehr Krüppel und löchrig ist als schön...

In meinem Mietvertrag ist keine Klausel die mir die Anbringung verbietet. Die Hausverwaltung sagt aber :"es stehe aber auch nicht im Vertrag das wir es anbringen dürfen und somit sei es verboten"

Stimmt das??? Ich mein, im meinem Mietvertrag steht auch nicht das ich in mein WC ... darf, und ich benutze es für die menschlichen Sachen...

Dürfen wir die Schutzwand nun gesetzlich setzen, oder nicht? § ???

Danke schonmal. LG


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Esquaflowne
beantwortet von Esquaflowne am 13. August 2009 11:15
1x
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Stell es auf wenn ein Schreiben vom Anwalt kommen sollte, was ich sehr bezweifle. Wird Dein Anwalt das schon machen. Grundsätzlich darfst Du keine baulichen Maßnahemen durchführen aber alles was Du wieder in den Urzustand versetzen kannst ist normalerweise erlaubt. Ist ja sonst unzumutbar direkt an der Strasse.


Apfelschorle17
beantwortet von Apfelschorle17 am 13. August 2009 11:14
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Ich würde sie einfach anbringen !

Oder vorher fragen!


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 13. August 2009 11:14
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Setze eine demontierbare Schutzwand. Was Du in Deinem Garten 'abstellst', geht die nichts an


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 13. August 2009 11:16
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das mit dem WC ist super :D ! nein also ich würds einfach machen solange di hecke nicht beschädigt wird!ich würd nicht fragen sondern vielleicht einfach informieren!gesetzlich kann man da schwer was sagen kommt auf di genossenschaft drauf an!aber jeder hat recht auf privatsphäre!vorhänge darf man doch auch aufhängen auch wenn keine vorhangstangen vorhanden sind oder...


anonym
beantwortet von tergenna am 13. August 2009 11:18
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lies auch mal hier, evtl. hilft dir das weiter: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/Balkon_Ter...
wenn du bei Googel "Sichtschutz Terrasse Mietrecht" eingibst, kannst du auch noch mehr zu dem Thema lesen



brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 13. August 2009 11:25
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Ich denke,dass eine sachgerechte VErwendung der Mietsache allemal rechtens wäre.

Weiss nicht,was in Deinem Fall besser ist.

Einfach anbringen,z.B.ein BASTschutz,der vermutlich erschwinglich wenn auch nicht schön wäre...oder mit der Verwaltung verhandeln.

Weiss nicht,wie man Mietern verbieten kann,dass man den Garten mit Sichtschutz versieht.

NOrmalerweise ist MIetern mit Gartennutzung auch diese erlaubt,samt der Pflichten zu 1xjährlich STrauch-und Baumschnitt,2xmonatlich Rasen mähen usw...

Ich meine,verbieten kann man euch das nicht. Denn,bitte wo ist da der Sinn zu finden.

Vor allem,wenn eine Hausverwaltung zuständig ist und der Eigentümer gar nicht vor Ort wohnt oder sich interessiert dafür oder da spiddelig auf irgendwelchen SChiessdreck rumreitet?

:-(

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 13. August 2009 11:32

Tja, alles was uns gefallen könnte wird erstmal strickt abgelehnt. Es zerstört das Gesamtbild so die Aussage und es heißt such, das man "nun mal in einer Siedlung keine Privatsphäre hätte"

Anderen Mietern geht es ja nicht anders aber die finden sich damit ab. Somit sind wir die bösen die aus der Reihe tanzen.

Wir wollten die 1,80 mal 1,80 Wände stellen, ein halben Meter von der "tollen Hecke" entfernt. Die Wände kann man notfalls abbauen...


ich33
beantwortet von ich33 am 14. August 2009 05:59
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würd vieleicht mal mit dem vermiter direckt reden stat mit der verwaltung fackt ist was verboten ist müst du schrieftlich haben was erlaubt nicht , da du ja kinder hast die gefährdet sein können wen sie durch die hecke machen wäre ein separater zaun ok. wobei da die höhe von 1,80 fraglich ist wir hatten im gartenverein ein ähnliches problem löß es auf natürliche art es gibt zb. wyken die sind 2-3j. das heist wen du die jetzt aus säst kommen die noch aber werden nicht sehr hoch dafür im nächsten jahr nen gestell gebaut oder auf baumarkt gekauft die blumen sehen gut aus u. werden je nach dem bis 2,00m hoch variante zwei sonnensegel zum schutz vor der sonne geschikt u.rafiniret angebracht sind die auch sichtschutz rein vom gesetz her hast du das recht auf privatspfhäre solange das gesamtbild nicht zerstört wird

Kommentar von Simple_avatar2smallzauberin60 am 14. August 2009 10:42

Ich schenke Dir mal ein paar .... und ,,,,,! Das kann ja kein Mensch lesen!


anonym
beantwortet von Imera am 14. August 2009 11:08
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der Garten hat einen extra Mietvertrag, getrennt von der Wohnung, ich würde das Aufstellen erst Abklären, bevor du unnötige Kosten hast, Kompromis: eine leicht demontierbare Wand


anonym
beantwortet von LeaderG am 14. August 2009 12:42
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Das ist wie bei allen sachen: Was nicht AUSDRÜCKLICH verboten ist ist ERLAUBT.

Entweder müssen die den Vertrag ändern oser dich verklagen. Und das werden die wohl nicht aufgrund einer Sichtschutzwand in deinem Garten tun.


anonym
beantwortet von donimaus am 14. August 2009 18:00
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Du kannst Sichtschutz setzen, kann dir keiner verbieten


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