Welche Scheiben darf man abkleben? Wieviel Sichtschutz ist erlaubt? Muss man noch reinschauen können?

Die Front- sowie die beiden vorderen Scheiben dürfen nicht beklebt bzw. abgetönt werden (also dunkel oder farbig gestaltet).
Ab der B-Säule darfst du, solange die rechlichen Bedingungen eingehalten werden (Zulassungszeichen erkennbar pp.)

fahrerseite, beifahrerseite und frontscheibe müssen frei bleiden. den rest kannst du dicht machen.

Du darfst alle abkleben bis auf die Frontscheibe und die Fahrer- und Beifahrer-Seitenscheibe.

Totale Sichtsperre ist erlaubt. Man braucht nicht hindurchsehen zu koennen.
Niklaus am 8. Juli 2008 20:39 Aber nur, wenn du mit dem Auto nicht fahren willst. lol
boriswulff am 8. Juli 2008 20:41 Richtig Du darfst dein Auto abkleben wie Du willst. Das darf Dir niemand verbieten. Du darfst dann nur nicht mehr damit am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Formatter am 8. Juli 2008 20:48 Ich meinte natuerlich nur die bereits aufgezaehlten erlaubten Scheiben..! Die duerfen komplett dicht sein.