Kürzlich las ich, es sei nicht statthaft, beim Verkauf von Musik-CDs oder Software-CDs ( in diesem Falle ging es um Auktionen bei Ebay )eine selbstgefertigte Sicherungskopie mit dazu zu geben. Man müsste mit einer Abmahnung durch Rechtsanwalt rechnen. Wer kann hierzu genaueres sagen ?
Da gibt es zwei verschiedene Fälle
1) Die CD war kopiergeschützt (egal wie schlecht), dann darf man NIE eine Sicherheitskopie anfertigen.
2) Die CD ist nicht kopiergeschützt, aber dennoch darf man eine Sicherheitskopie nur für die eigene Verwendung anfertigen. Da der Händler sie aber weitergeben würde, selbst wenn der Käufer sie dann auch nur für sich selbst benutzt, ist die nicht mehr rechtens.
Danke ! Also Finger weg von Kopien, zumindest, was die Weitergabe betrifft. Original-CD verkauft bedeutet somit, Kopie vernichten.
du musst sie nicht vernichten. Für den Privatgebrauch sind Kopien immer noch unbedenklich, du darfst sie nur nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, eben beim Verkauf an dritte veräußern.
Finde allerdings mal interessant, dass jemand Sicherungskopien auf eine andere CD packt. Ich packe sie eher auf Festplatten oder virtuelle Server (z.b. von google)