GrueneFee am 28.08.2008 um 18:27 Uhr
Habe eben, bei Verlassen der Wohnung, die Tür zu gemacht und gemerkt, der Schlüssel liegt noch drin. Peinlich berührt, den Nachbarn gefragt ob er mir helfen könne. Hat er auch, mit Telefonkarte und Gehämmer an der Leiste. (Ich habe den einzigen Schlüssel, der zu dieser Tür existiert).
Er meint, man könne keinen Schlüssel nachmachen lassen, da es sich um ein Sicherheitsschloss handle, welches ansonsten nur mit einer Sicherheitskarte zu öffnen wäre.
Was ist das für eine Karte und was soll ich machen, wenn mir das wieder passieren sollte? Wieso kann man da keinen Schlüssel nachmachen lassen? Würde mich über eine Aufklärung sehr freuen.
Danke im Voraus :-)

Dein Schlüssel wird eine Nummer eingestanzt haben. Die dazugehörige Karte wird Dein Vermieter haben. Nur mit der Karte ist es möglich einen Schlüssel nachzubestellen. Ein Schlüsseldienst darf Dir keinen Schlüssel nachmachen. Wenn Du also noch einen Schlüssel brauchst musst Du Dich an Deinen Vermieter wenden.
Wenn der gleiche Schlüssel für Haus- und Wohnungstür passt, dann hast du eine Schließanlage. Und da kann nur der Besitzer des Schlüsselpasses (Vermieter) einen Schlüssel nachmachen lassen.
Darum solltest du auf den Schlüssel gut aufpassen, denn bei Verlust wird der Austausch der gesamten Schließzylinder und Schlüssel ein teurer Spaß.

Für bestimmte Sicherheitsschlösser gibt es eine "Besitzkarte". Diese Karte bekommt man beim Kauf des Schlosses und man wird als "Besitzer" registriert. Nur wer im Besitz dieser Karte ist, kann einen Schlüssel für das Schloss nachmachen lassen. Möglicherweise hat Dein Vermieter diese Karte. Im Wiederholungsfall könnte der dann helfen.

Warum machst Du nicht einfach ein neues Schloss rein, habe ich auch gemacht. Die bekommt man gleich mit 5 Schlüsseln.
GrueneFee am 28. August 2008 18:32 Darf ich sowas denn einfach machen? Ist eine Mietwohnung (wird nicht privat vermietet)
Nachtflug am 28. August 2008 18:35 Ja, das darf man. Bei Auszug das alte Schloss wieder einbauen. Ich habe das gemacht, weil ich meiner Vermieterin zutraue, dass sie herumschnüffelt, wenn ich nicht da bin.

Mit der Karte ist eine "Identifikations-Sicherheits-Karte" gemeint die man bekommt wenn man das Schloss (die Tür) kauft. Wenn man Schlüssel nachmachen lassen möchte muss man die Karte vorzeigen. Wenn es eine Mietwohnung ist müsste die Karte beim Vermieter vorliegen. Wenn das Schloß älter als 10 Jahre ist kannst du den Schlüssel einfach nachmachen lassen, dann kann es aber passieren das du dir den Schlüsselrohling beim Schloss/Tür Hersteller bestellen musst.
Den meißten Schlüsselmachern ist es wurst ob eine Nummer drauf steht...
Dann machen sie sich strafbar! Mir ist es übrigens bis jetzt nicht gelungen...
Danke! Mein Nachbar meinte aber, diese Karte wäre irgendwie verloren gegangen...
Dann kann nur noch der Hersteller helfen. Vielleicht ist das Schloss dort registriert.
Wie finde ich den Hersteller raus? Weiß der Vermieter das?
Sollte er, wenn es nicht auf dem Schlüssel steht. Irgendwer muss das Schloss doch bezahlt haben!