Gibt es für shisha-pfeifen eine altersbegrenzung? Und hat shisha rauchen auswirkungen? (sucht u.s.w.)
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shisha ist ab 18.. und kann zwar nicht süchtig machen im sinne von zigaretten etc.. aber is ist so schädlich als würdest du ne schachtel zigaretten auf einmal rauchen..

also:shisha kaufen darst du schon ab 8.tabak kaufen ab 18 sucht->suchtpotenzial gering,aber vorhanden,bei nikotinfreien tabak-sehr gering bei exzessiven rauchen gleiche nebenwirkungen wie zigaretten

wenn kein tabak drin ist :) ansonsten ab18
SweetNothing am 23. Juli 2009 23:46 die pfeife an sich gibts auch erst mit 18.. ;)

auswirkungen? kommt drauf an, WAS ihr dadrin raucht ;)
naja alterbegrenzung? hm keine ahnung 16? ich weiss nur dass es halt schon etwas heftiger is als zigaretten zu rauchen, aber suchtpotential hat sowas meiner meinung nach nicht

ach quatsch natürlich nich !! haha nee ya klah hat das auswirkungen!! sisha ist viel schädlicher als rauchen weil der qualm soo fein ist !! aber egal ist tozdem gail (:

is eig ab 18...
ich hab aba ne shisha :D
meine eltern habn nichts dagegen ^^ bin 15 xD
is untershciedlich dneke ich..
SweetNothing am 23. Juli 2009 23:50 da hat mit haben nix zu tun sondern mit kaufen.. man bekommt mit 15 normal keine shisha verkauft.. dann hat sie für dich jemand anders gekauft.. ich bin 17 und habe eine.. hab sie zum beispiel zum 16. geburtstag bekommen.. tabak kauft mir meine mutter oder mein freund

Also auf meine Packung steht Verkauf erst ab 18 Jahren...
Hier in Deutschland musst du 18 sein um eine käuflich erwerben zu können. Natürlich wirst du nicht bestraft, wenn dich die Polizei erwischt. In anderen Ländern werden sie auch an Kleinkinder verkauft.
Und in der Schweiz?
In Deutschland wird Rauchen auch das der Shisha duch das Jugendschutzgesetz §10 geregelt. Und das sagt ganz klar keine Abgabe und kein Konsum in der Öffentlichkeit unter 18.
In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.
In den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Bern, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zürich haben die Parlamente Vorstösse für ein Schutzalter von 16 Jahren bei Verkauf und Abgabe von Tabakwaren überwiesen. Im Kanton Waadt trat ein Verkaufsverbot mit der Altersgrenze 18 Jahre in 2006 in Kraft, nachdem das Kantonsparlament im Mai 2005 einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt hat.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verbietet in seiner Vorlage an den Landrat zum Erlass eines Kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige sowie den Verkauf von Tabakwaren über Automaten (Artikel 2). Ausgenommen ist der Verkauf über Automaten, deren Betreiber durch geeignete Kontrollen den Verkauf an Minderjährige verunmöglichen.
Dieselbe Alterslimite und eine ähnliche Bestimmung bezüglich Automaten stellen der Regierungsrat des Kantons Zürich auf in seiner Vorlage für ein neues Gesundheitsgesetz (Artikel 72) und der Regierungsrat des Kantons Bern in der Revision des Gesetzes über den Handel und das Gewerbe (Artikel 16 und 17).

2.Ist Nikotin drin also kann es auch süchtig machen.
Ob es schädlicher ist oder nicht, weiß niemand genau, einige sagen es ist schädlicher als Zigaretten, andere sagen das Gegenteil.

also da iin der schweiiz iist es ab 16.xD.also iich raauche etwa 4 maal iim monat shiisha und süchtiig biin iich noch niicht.haha.
Für die Shisha ohne Tabak is egal wie alt man ist... Ich habe damals eine mit 13 verkauft bekommen^^ Tabak eig. ab 18 aber in diversen Läden bekommt man auch schon ab 13-14 Jahren Tabak verkauft ;)