gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


SGB2 - Ist man verpflichtet Kontoauszüge vorzulegen auf denen die Mietüberweisung hervorgeht?

gefragt von themanonthemoonthemanonthemoon am 16.10.2008 um 22:31 Uhr

Hallo. Meine Sachbearbeiterin meinte, Sie würde mir erst die Folgeleistungen auszahlen, wenn ich ihr nachweise, also per Kontoauszug, dass ich dier Miete an meine Vermieterin überwiesen habe. Porblem ist, dass das Geld auf das Konto von meiner Mutter eingeht und die keinerlei Daten an dritte weitergeben möchte. Kann die Sachbearbeiterin das Verlangen?

Über die ANtworten bedanke ich mich jetzt schon ganz herzlich bei Euch!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34182)
Finanzen (23043)
Geld (21968)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. Oktober 2008 22:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du Geld willst, mußt Du diese Nachweise erbringen.


wim50
beantwortet von wim50 am 16. Oktober 2008 22:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Vorlegen von Kontoauszügen ist erst vor Kurzem durch ein Gerichtsurteil bestätigt worden. Dass du kein eigenes Konto hast, dürfte dabei dein eigenes Problem sein.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 16. Oktober 2008 22:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Das kann die Sachbearbeiterin verlangen.

Und ich finde es wirklich unglaublich, wohin meine Steuergelder teilweise wandern.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 16. Oktober 2008 22:36

Leider haben wir Steuerzahlen kein Recht darauf einen wirklichen Nachweis zu erhalten wohin die Steuergelder wandern. Schade eigentlich. Das sollte man auch mal einführen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 16. Oktober 2008 22:38

Ja, das ist tatsächlich unglaublich. Du darfst dir morgen mal die Webseite des WDR ansehen und dir den Inhalt der heutigen MONITOR-Sendung zu Gemüte führen. Wirklich unglaublich.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 16. Oktober 2008 22:42

Lass mich raten. Es geht um die Finanzkriese? Und ich dachte immer Banken verdienen Genug. Und jetzt muss man denen noch so unter die Arme greifen. Tse tse tse.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 16. Oktober 2008 22:45

Darum auch, aber beispielsweise auch über riskante und offensichtlich verlustreiche Finanzgeschäfte vieler Kommunen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 16. Oktober 2008 23:00

Mein Videorekorder wird mir sicher die Sendung Morgen zum download anbieten.

=> http://www.otrkey.com/?q=monitor


Ally32
beantwortet von Ally32 am 16. Oktober 2008 22:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lass Dir eine Mietbescheinigung von Deinem Vermieter ausstellen. Wenn Du Glück hast reicht das aus.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 16. Oktober 2008 22:40

Es geht nicht allein um die Miete, auch wenn hier lediglich davon die Rede ist. Beispielsweise zählen dazu auch Daten über Einkünfte aller Art.

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 16. Oktober 2008 22:41

Laut Frage scheint es ja nur um die Miete zu gehen. Aber ich gebe Dir natürlich vollkommen recht

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 16. Oktober 2008 22:49

Der ARGE geht es bei dem Verlangen nach den Kontoauszügen eher weniger um den Nachweis der Mietzahlungen, auch wenn das in einigen Fällen auch wichtig sein sollte. In erster Linie möchte man wissen und kontrollieren, ob da eventuell anrechenbares Geld fließt. Dabei ist ein gemeinsames Konto besonders problematisch, denn gegebenenfalls muss man nachweisen, wem dieses Geld zugeflossen ist, was unter Umständen nicht einfach ist.


Anell
beantwortet von Anell am 16. Oktober 2008 22:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Bank kann vermutlich eine Bescheinigung ausstellen, dass das Geld überwiesen wurde. Dann muss deine Mutter nichts preisgeben und du kannst trotzdem etwas vorlegen. Anell

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 16. Oktober 2008 22:43

Kannst du dir vorstellen, was die Bank dafür an Gebühren fordern würde, wenn sie für den zweiten Ausdruck der normalen Kontoauszüge bereits bis zu 50 € verlangt?

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 16. Oktober 2008 22:49

Was hast Du denn für eine Bank? Wenn ich nochmal einen Auszug brauche zahle ich nur das Porto.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 16. Oktober 2008 22:55

Ich drucke mir das bei Bedarf zuhause aus. Aber die Frage wurde hier kürzlich erst gestellt, ob eine solche Gebühr gerechtfertigt wäre.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 16. Oktober 2008 22:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, wenn Du die Sachbarbeiterin von irgendwelchen Sozialleistungen meinst. (Was ich vermute). Wenn Deine Mutter die Miete zahlt, muß das Amt das ja nicht mehr tun.


dock69
beantwortet von dock69 am 16. Oktober 2008 23:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das kann Sie. Kopiere den Kontoauszug und schwärze alle Buchungen außer die Mietzahlung. Dann dürfte Deine Mutter ja kein Problem damit haben.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.