themanonthemoon am 16.10.2008 um 22:31 Uhr
Hallo. Meine Sachbearbeiterin meinte, Sie würde mir erst die Folgeleistungen auszahlen, wenn ich ihr nachweise, also per Kontoauszug, dass ich dier Miete an meine Vermieterin überwiesen habe. Porblem ist, dass das Geld auf das Konto von meiner Mutter eingeht und die keinerlei Daten an dritte weitergeben möchte. Kann die Sachbearbeiterin das Verlangen?
Über die ANtworten bedanke ich mich jetzt schon ganz herzlich bei Euch!

Wenn Du Geld willst, mußt Du diese Nachweise erbringen.

Das Vorlegen von Kontoauszügen ist erst vor Kurzem durch ein Gerichtsurteil bestätigt worden. Dass du kein eigenes Konto hast, dürfte dabei dein eigenes Problem sein.

Ja. Das kann die Sachbearbeiterin verlangen.
Und ich finde es wirklich unglaublich, wohin meine Steuergelder teilweise wandern.
boriswulff am 16. Oktober 2008 22:36 Leider haben wir Steuerzahlen kein Recht darauf einen wirklichen Nachweis zu erhalten wohin die Steuergelder wandern. Schade eigentlich. Das sollte man auch mal einführen.
wim50 am 16. Oktober 2008 22:38 Ja, das ist tatsächlich unglaublich. Du darfst dir morgen mal die Webseite des WDR ansehen und dir den Inhalt der heutigen MONITOR-Sendung zu Gemüte führen. Wirklich unglaublich.
boriswulff am 16. Oktober 2008 22:42 Lass mich raten. Es geht um die Finanzkriese? Und ich dachte immer Banken verdienen Genug. Und jetzt muss man denen noch so unter die Arme greifen. Tse tse tse.
wim50 am 16. Oktober 2008 22:45 Darum auch, aber beispielsweise auch über riskante und offensichtlich verlustreiche Finanzgeschäfte vieler Kommunen.
boriswulff am 16. Oktober 2008 23:00 Mein Videorekorder wird mir sicher die Sendung Morgen zum download anbieten.

Lass Dir eine Mietbescheinigung von Deinem Vermieter ausstellen. Wenn Du Glück hast reicht das aus.
wim50 am 16. Oktober 2008 22:40 Es geht nicht allein um die Miete, auch wenn hier lediglich davon die Rede ist. Beispielsweise zählen dazu auch Daten über Einkünfte aller Art.
Ally32 am 16. Oktober 2008 22:41 Laut Frage scheint es ja nur um die Miete zu gehen. Aber ich gebe Dir natürlich vollkommen recht
wim50 am 16. Oktober 2008 22:49 Der ARGE geht es bei dem Verlangen nach den Kontoauszügen eher weniger um den Nachweis der Mietzahlungen, auch wenn das in einigen Fällen auch wichtig sein sollte. In erster Linie möchte man wissen und kontrollieren, ob da eventuell anrechenbares Geld fließt. Dabei ist ein gemeinsames Konto besonders problematisch, denn gegebenenfalls muss man nachweisen, wem dieses Geld zugeflossen ist, was unter Umständen nicht einfach ist.

Die Bank kann vermutlich eine Bescheinigung ausstellen, dass das Geld überwiesen wurde. Dann muss deine Mutter nichts preisgeben und du kannst trotzdem etwas vorlegen. Anell
wim50 am 16. Oktober 2008 22:43 Kannst du dir vorstellen, was die Bank dafür an Gebühren fordern würde, wenn sie für den zweiten Ausdruck der normalen Kontoauszüge bereits bis zu 50 € verlangt?
Ally32 am 16. Oktober 2008 22:49 Was hast Du denn für eine Bank? Wenn ich nochmal einen Auszug brauche zahle ich nur das Porto.
wim50 am 16. Oktober 2008 22:55 Ich drucke mir das bei Bedarf zuhause aus. Aber die Frage wurde hier kürzlich erst gestellt, ob eine solche Gebühr gerechtfertigt wäre.

Ja, wenn Du die Sachbarbeiterin von irgendwelchen Sozialleistungen meinst. (Was ich vermute). Wenn Deine Mutter die Miete zahlt, muß das Amt das ja nicht mehr tun.

Ja, das kann Sie. Kopiere den Kontoauszug und schwärze alle Buchungen außer die Mietzahlung. Dann dürfte Deine Mutter ja kein Problem damit haben.