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Sexueller Missbrauch

Frage von Menalux Menalux

Ich als angehender Erzieher, habe hier eine interessante Fragestellung, bezüglich einer Situatiom mit der ich gerade konfrontiert werde. Ich habe von einen Fall , bei dem vor 20 Jahren die "Dr. -Spiele" über die Stränge geschlagen haben. Es soll so abgelaufen sein: Drei Kinder, davon zwei Geschwister und ein dritter haben zusammen Dr. Spiele gemacht. Was in diesem Alter als normaler Reifeprozess gilt. Doch eines Tages wurde die Sexualtität des dritten reifer und er vollzog eine sexuelle Handlung. Eine Coitus ähnliche Handlung. Ein "echter" Coitus mit eindringen des Penis in die Vagina, konnte nicht bestätigt werden. Beide Kinder ( Ich spreche bewusst von Kindern ) waren weit unter dem 14ten Lebensjahr. Bis dato wurde der Übergriff nicht thematisiert. Der Dritte (ich formuliere es nun so), ist sehr reuemütig. Er selbst wurde in diesem Zeitraum, vor dem eigentlichen Übergriff auf einen Geschwisterteil selbst Opfer durch sexuelle Handlung sowie dem zugängig machen von Hardcore-Pornografischen Materials. Im Zuge der Aufbereitung seines eigenen Missbrauchs, hat er sich bei einem Geschwisterteil für die Handlungen entschuldigt und bereut diese zutiefst. Er berichtet darüber, dass die Dr. Spiele zu weit gegangen sind und man das schon hätte verhindern müssen. Er berichtete das er das Geschwisterteil, bei dem er sich Entschuldigt hatte, mastubiert hat. Das Geschwisterteil war erstaunt

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Antworten (20)

  • 12
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    ab zum Therapeuten - auch und vor allem du!

  • 2
    Antwort von JuergenM JuergenM

    Also... Wenn das früher war und gegenwärtig noch Probleme macht --> Professionelle Hilfe hinzuziehen. Das zugänglich machen von pornografischen Materials an sich selbst ist schon "sexueller Missbrauch / Hands off- Handlung" Wenn der Täter nicht strafmündig ist, haften die Eltern. Ist vielleicht auch ein Stückweit eine Erziehungs/ Aufklärungsfrage ?!? Was hier beschrieben steht, geht weit über den natürlichen Reifeprozess / entdecken der Sexualität hinaus. Hat ja immerhin schon ein traumatisches Erlebnis hinterlassen... Ein "Entschuldige" ist sicher er erste richtige Schritt, wenngleich es damit auch nicht aus der Welt ist.

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    so VIEL Schachsinn - das einzig traumatisierende an solchen Sachen ist die kranke, verlogen-verklemmte Reaktion der Gesellschaft. Allerdings sollten keine Pornos Kindern gezeigt werden, weil die noch nicht kapieren, das das kranke Profitgegenstände sind. Bei entsprechend intelligenter Nachsorge kann aber ein negativer Effekt verhindert werden!! Jetzt ist das ganze 20 Jahre her - damit ist das einzig richtige: vergiss es ...

    Kommentar von JuergenM JuergenMJuergenM

    Warum werden dann viele daher rührende traumatische Erlebnisse kanalisiert in sog. "Fetischismus"? Vergessen? Ist aufgeschoben auf Zeit!

    Zitat:"Allerdings sollten keine Pornos Kindern gezeigt werden, weil die noch nicht kapieren, das das kranke Profitgegenstände sind" --> Informier' dich mal in der Gesetzgebung und du wirst merken, dass du (oder der es getan hat) sich strafbar gemacht hat! Ein KIND besitzt nicht die Reife, die Metaebene des Filmes zu erkennen, sondern sieht nur Personen, die Geschlechtsverkehr haben.

  • 2
    Antwort von exekutive09 exekutive09

    BITTE Füllen sie Daten in das untere Diagramm! Evtl Hilft das weiter ?

    • Alter von T1-T3

    • Geschlecht T1-T3

    • WELCHE Handlung übte T1 an T2 ODER T3 aus

    • WO fand die Handlung statt - einmal / mehrmals?

    • Gibt es Augenzeugen ? Wenn ja, dazuzeichnen, wer wen wo gesehen hat.

    • Gibt es Psychologische Gutachten ? Bitte anfügen

    • Etwaiger Zeitpunkt der Tat / Rekonstruktion des Tathergangs mit den gemachten Angaben nur sehr vage möglich.

    MfG exE

  • 2
    Antwort von exekutive09 exekutive09

    Hallo Menalux, worauf willst du nun hinaus ?

    bezieht sich deine Fragestellung über "rechliche Möglichkeiten" ? über "therapeutische Soforthilfen/massnahmen" oder über "Reise in die Vergangenheit"?

    Traumas sind ScheiBe^^

    MfG exe

  • 2
    Antwort von marahaba marahaba

    Jetzt formuliere mal die Frage,vielleicht kommen wir dann weiter.

  • 2
    Antwort von DeLiCiOuSbAbEe DeLiCiOuSbAbEe

    und was ist deine Frage?

  • 1
    Antwort von Menalux Menalux

    , denn es wusste nichts über die an ihm geführte Masturbation. Das Geschwisterteil befragte den anderen Geschwisterteil, der einen sexuellen Missbrauch bejahte.

    Die Problematik an diesem Fall ist:

    Alle beteiligten waren unter 14 Jahren. Der Fall geschah vor mehr als 20 Jahren. Wie ist diese Situation in Hinblick auf Opfer-Täter - Opfer zu bewerten? In dieser Situation ist es besonders problematisch da der Täter selbst von einem zu diesem Zeitpunkt älteren Missbraucht wurde.

    Da es sich um ein Fallbeispiel aus meinem Anerkennungsjahr handelt und ich für diesen Sonderfall keine passende Literatur gefunden habe möchte ich die Frage auf folgendes fokussieren: Ist diese Straftat verjährt? Wie verhält es sich mit dem Alter des Täters zu dieser Zeit? Mit welchen Folgen haben alle beteiligten zu rechnen? Sollte der Täter eine Anzeige gegen seine Täter stellen, da der ihn Missbrauchende über 16 war?

    Ich bitte darum, Abstand von Äusserungen wie : Hängt das Schwein etc. zu nehmen, da es sich hier um eine sachliche Disskusion handelt.

    Vielen Dank!

    Menalux

  • 1
    Antwort von Swisslady Swisslady

    Ich kann die Frage nur aus deinen Themen erahnen. Würde ich nicht überbewerten, da es ja offenbar Kinder untereinander waren, oder?

    Kommentar von Menalux Menalux

    Sie haben recht, Kinder haben untereinander sexuelle Handlungen vollzogen. Ich arbeite in einem offenen Jugendhaus, wo jungendliche und junge Erwachsene, aber auch älter gewordene immer ein offenes Ohr finden. Das Problem ist: Der Täter u.- selbst Opfer ordnet sein Leben neu. Er hätte schwere Depressionen und den Tod vor Augen. Er nahm via Mail Kontakt zum Opfer auf, da die Telefonnummer nicht verfügbar ist. Er schrieb dieses und gab es zu. Nun ist das Dilemma für mich da. Was kann ich Ihm auf seine gestellten Fragen antworten? Leider konnte mir das Team keine Aussage treffen, da alle in Fortbildung sind und nur eine Rumpfelf aus 2 Jahrespraktikanten, einer Bürokraft und 2 Erstsemestlern.

    Kommentar von Swisslady SwissladySwisslady

    Da die "Geschwister-Opfer" offenbar keine Anzeige machen wollen, weil sie es möglicherweise selber als Doktorspiele abgetan haben, fällt diese Frage wohl dahin. Die Frage ist nur ob der Junge seinen damaligen Missbraucher anzeigen möchte, und da wiederrum fragt sich, ob dies nicht schon verjährt ist und ob solche Handlungen zwischen einem 16jährigen und Jüngeren als Missbrauch gewertet wird. Alles rechtliche Fragen, die man bestimmt abklären kann.

  • 1
    Antwort von freto freto

    interessant. Aber die frage?

  • 1
    Antwort von benjiman benjiman

    Ich erkenne keine Frage und es fehlen irgendwie auch einige Fakten.

  • 1
    Antwort von Mausi2584 Mausi2584

    Wo ist die Fragen?

  • 1
    Antwort von MartinPii MartinPii

    ja und? wo ist die frage

  • 0
    Antwort von Gockeline Gockeline

    Wegen solchen Therapeuten gehen Menschen nicht zur Theraphie.Sie haben noch im Kopf ihren Anführer Dr.Freud der sagte, seine Sexualität muß man ausleben sonst wird man krank.Wer heute die vielen Mißbräuche sieht hat ein anderes Bild von Sexualtät.Ich kenne noch die Aussagen wo Kinder Dr.Spiele machen sollen oder müßen weil es dazu gehört.Ich hatte Ausbilder die noch sagten dies sogar noch zu fördern.Kinder muß das gestattet sein.Heute sagt man,gebt den Kindern einen Ersatz als Ausgleich damit es umgeleítet wird.Nicht mit 12-15 schon die Sexualtät voll ausleben.Psychologen sind selber krank im Kopf und meist nicht gefeit selber Übergriffe zu starten.

  • 0
    Antwort von JenLouKa JenLouKa

    Hallo Menalux,

    eigentlich müsstest du als angehender Erzieher, diese Frage hier nicht stellen, da Ihr während Eurer Ausbildung damit lernt umzugehen und auch Antworten bekommt!

    Aber ich werde mich mal auf deine "Geschichte" einlassen. Es ist sch ..egal ob der Täter selbst missbraucht wurde oder ob es kein Geschlechtsverkehr gegeben hat, sexueller Missbrauch ist es allemal.

    Wenn er sich auch entschuldigt hat, meinste das die Seele der Kinder dadurch wieder geheilt wurde???

    Jeder normal (kein Pädophiler) denkende Mensch, weiß das man so was nicht wieder gut machen kann.

    Auch wenn er in seiner Therapie "reumütig" ist, wer weiß ob er das wirklich Ernst meint?

    Viele der "jugendlichen Ersttätern" bleiben Täter und diese sind ganz sicher nicht reumütig..sie sagen es nur das Selbstschutz oder um Ihren Therapeuten zu beruhigen!

  • 0
    Antwort von Menalux Menalux

    wie ich schon erwähnt habe: ich arbeite in einem offenen jugendhaus mit niedrigschwelligen angeboten. ein solcher fall, ist mir in meiner arbeit dort, nie untergekommen. meist habe ich es mit gewalt, arbeitslosigkeit, drogen und auch missbrauch durch gewalt zu tun.

    ich bin weder der 16jährige noch sonst einer aus dem fall oben. ich selbst, möchte den fall allerdings zu meiner abschlussarbeit machen. dazu gehört auch die juristische frage.

    meine schreibweise liegt darin begründet, dass ich versucht habe in einer art "neutrum" form zu schreiben. was gar nicht so einfach ist.

    da ich die drei anderen gar nicht kenne, und ehrlich gesagt auch gar nicht kennen möchte, kann ich nur das widergeben, was mir derjenige gesagt hat.

    kurz: drei kinder wachsen zusammen auf. sie sind unterschliedlich alt und fummeln irgendwann. dann stößt ein vierter hinzu. der hatte mehr kontakt mit der person, der später den pseudogeschlechtsakt geführt hat. wie ich nun weiss, hingen der täter mit dem neuen mehr zusammen, weil dieser einen computer hatte, einen videorecorder etc. somit war das interesse größer.

    anschliessend nötigte der neue, den täter in dem er vor ihm onanierte und pornografie zugängig machte etc. .seit heute weiss ich, dass der das bei mehreren bzw. vor der "strassen-clique" gemacht hat. im prinzip hat er an verschiedenen personen einen missbrauch begangen.

    so, der täter ansich war zu diesem zeitpunkt um die 11-13 jahre alt. also erwuchs in ihm die eigene sexualtiät. der erst ist ja bekannt.

    ich kann mir gut vorstellen, dass dem einen oder anderen hier schlecht wird. mir wird auf der arbeit oft schlecht bei diversen geschichten die ich hören muss. aber dafür sind wir da. ende aus, basta.

    mit einem anwalt der mit unserem haus kooperiert habe ich ebenfalls gesprochen. die rechtliche lage ist: dass alle beteiligten unter 14 jahre alt waren und damit strafunmündig. trotzdem bleibt ein fahler beigeschmack für alle beteiligten. wer mag es verdenken?

    ich selbst habe dem zu betreuendem einen therapeuten zu seite gestellt, bzw. ihn vermittelt. damit beginnt ein andere abschnitt.

    ich bedanke mich für die sehr unterschiedlichen und differenzierten antworten von euch. somit habe ich selbst neue sichtweisen bekommen und wende mich damit wieder meinem spezialgebiet: mountainbikes.

    servus!

  • 0
    Antwort von nubduk nubduk

    ich vermute schwer, dass du selber der 16jaehrige bist. Es wirkt auf mich absolut unglaubwuerdig, wie du den Rahmen deiner Anfrage konstruierst (Jugenarbeiter, ueberbetonung des Taeters, der selber Opfer war, es bereitet Dir groesste Muehe, den Sachverhalt ueberhaupt sprachlich zu schildern, weit weg davon, irgendeine Arbeit darueber zu schreiben.... Nein, ich rate Dir, suche einen Therapeuten auf und sprich mit ihm. Sicher, es war nicht ok damals, und bagatellisieren bringt nichts, aber Schuldgefuehle allein loesen auch nichts. Ich finde es toll, dass du Mut gefasst hast, und versuchst, mit deiner Buerde nicht mehr allein zu sein, dass du Rat suchst. Damit hast du einen ersten Schritt gemacht. Ich kann nachvollziehen, dass es Dir schwer faellt, von Dir selber zu schreiben. Es ist ja kein privater intimer oder therapeutischer Raum hier. Aber Deine Problematik laesst sich nur in einem geschuetzten therapeutischen Rahmen angehen, wo du in aller Freiheit ueber deine Gefuehle und Gedanken und Erinnerungen reden kannst, ohne Nachteile aus Strafverfolgung oder moralischer Verurteilung zu befuerchten. Fass Dir ein Herz und geh es an.... Danke!

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    Antwort von Menalux Menalux

    die rekonstruktion der personen und handlungen untereinander ist klar.

    ob es psychologische gutachten gibt, weiss ich nicht. zumindest liegen mir keine vor. täter war männlich alter nicht mehr zu 100% rekonstruierbar. aber sicher, unter dem 14ten lebensjahr. meine vermutung zwischen dem 8ten und 12ten lebensjahr. täter ist nun 32. ein opfer 28, die schwester 23.

    opfer beide weiblich unter dem 14ten lebensjahr. alter zum missbrauch, nicht rekonstruierbar. eines der geschwister sagte, dass sie nicht wisse, ob es eine sexuelle handlung an der schwester gab. die geschädigte bejahte dies allerdings. zeugen gibt es nicht. rekonstruktion des hergangs (aus meiner sicht): alle haben in einem haus gewohnt (tatsache) alle kinder wurden von den eltern vernachlässigt und erfuhren gewalt und verbale demütigung. zu wuchsen zusammen auf und entdeckten zu einem nicht näher bezeichneten zeitpunkt ihre körper. dr. spielchen wie fiebermessen etc. wurden praktiziert. --> cut.. alle hatten weiterhin kontakt, mgl. weise auch intimen kontakt durch berührungen.spielten dr. etc. oder flaschendrehen etc. der 16jähre sties hinzu(zugezogen, nachbarschaft etc.) .onanierte und entblöste sich vor dem jungen. zeigte ihm pornos etc. . da möglicherweise weiterhin nacktbaden im schwimmbad etc. von statten ging und die pubertät eintraf, kam es zu sexuelleren handlungen. also vom "harmlosen" dr. spiel und nackt sein im schwimmbad, unbewusst getrieben durch einen anderen um seine sexualität auszuprobieren. ich finde das schrecklich für alle beteiligten. ins besondere für den täter, da dieser selbst traumatisiert ist und nun viele feuer zu löschen hat. die geschädigten seine geschwister, eltern etc. .

    ich habe mir §176 durchgelesen, meiner meinung nach, müsste die verjährung schon eingetreten sein.

    Kommentar von benjiman benjimanbenjiman

    Allgeimein kann gesagt werden, dass Kinder (Personen unter 14 Jahren) nicht strafmündig sind. Somit fällt eine Strafverfolgung hinsichtlich des unter 14 jährigen Täters aus (dies gilt natürlich vorerst nur für die Taten, die er vor Vollendung seines 14. Lebensjahres begangen hat). Was den 16 jährigen Täter betrifft, so kann nach 20 Jahren von einer Verfolgungsverjährung ausgegangen werden. Der Fall dürfte also rein rechtlich keine Konsequenzen mehr haben. Die psychischen Folgen stehen auf einem anderen Blatt.

    Kommentar von exekutive09 exekutive09exekutive09

    Unabhängig, dass mir - wenn ich mir die Fragestellung so durchlese, ein wenig schlecht wird - ist die Verjährung eines damaligen evtl. Straftatbestandes sicherlich eingetreten, wie die Vorredner es schon deklarierten.. (hier hilft eine klar gestellte Frage beim Anwalt wunder. )

    Offene Fragen zu "H 1" - Siehe Neue grafik :

    http://www.bilder-space.de/show.php?file=14.10USZnnwt7J7JX1Pt.jpg

    • T2 u T3 führten keine Handlungen an T1 aus?

    • T2 wäre ja zurückgerechnet 0-5 erst gewesen? Kann das sein - es lag dann Verletzung der Aufsichtspflichten der Eltern vor...

    • T1 ermöglichte T2 oder T3 Zugang zu Filmmaterial? Ja/Nein, nämlich

    • WER ermöglichte T1 den Zugang zu Filmmaterial?

    ich wollte mit der Grafik lediglich veranschaulichen, wie man sehr komplexe Tatbestände duch ein wenig Visualisierung ( wow Geschäftsidee - Gerichtssoftware! ) sehr stark vereinfachen könnte.

    ENDE Rechtlicher Teil.

    Du hast garnichts geschrieben zu den Dreien heute?

    • Wie und Wo leben sie heute?

    • Sind die 3 in Therapien?

    • gibt es eindeutige Anzeichen von seelischen Verletzungen - ?

    Irgendwie haben ja viele Menschen solche Traumas mit sich von früher..

    der Schweregrad wäre sicherlich mit professioneller Hilfe in jedem Einzelfall einzeln zu erörtern.

    Beste Therapieform : L i e b e , Z e i t

    mfG & Die Verhandlung ist hiermit geschlossen HAMMER HAU - eXe -

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    Antwort von benjiman benjiman

    Alle Beteiligten waren unter 14 Jahren, aber der Täter war über 16? Was nun? Es ist nicht möglich, eine andere Person zu mastubieren. Es ist im Bezug auf diese unklare und unvollständige Schilderung leider nicht möglich, eine geeignete Antwort auf die Fragen zu geben.

    Kommentar von Menalux Menalux

    ich möchte hier die ausdrucksweise aus respekt vor diesem fall, so einfach aber klar wie möglich halten.

    der täter, der den pseudo-coitus an eines der geschwister als auch die masturbation am anderen teil des geschwisterpaares durchgeführt hat, wurde selbst, zu dem damaligen zeitraum, durch einen älteren täter missbraucht. es wurde geschildert, dass der 16 jährige täter, mehrmals die selbstbefriedigung mit erreichen des höhepunktes, vor dem dritten vollzogen hatte und ihn selbst dazu animiert, dies zu tun. er hätte pornofilme. dazu könnte man es machen. der 16 jährige vollführte die selbstbefriedigung, laut aussage, aus vor ihm als selbststimmulation.

    Kommentar von benjiman benjimanbenjiman

    Hinsichtlich der Schilderung müsste es sich hier um eine Straftat nach §176StGB handeln. Somit wäre, angesichts des Strafmaßes, nach §78StGB eine bereits eingetretene Verjährung der Tat ergeben. Damit dürften sich die anderen Fragen erübrigen.

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    Antwort von Menalux Menalux

    verzeiht, aber die Anzahl der Zeichen ist sehr begrenzt für eine "in einem Rutsch" gestellte Frage.

  • 0
    Antwort von Eazy3 Eazy3

    ok...

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