Sex zwischen 14-Jähriger und 19-Jährigen erlaubt?

10 Antworten

Es ist verboten. Da dein Lover volljährig ist und du miderjährig macht er sich strafbar wenn er mit dir schläft.

Wenn deine Eltern mal nicht daheim sind kannst du ihn ja ,,heimlich'' einladen

Das stimmt so nicht

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@Ernestine178
Da dein Lover volljährig ist und du miderjährig macht er sich strafbar

Erstaunlich, dass dieses Gerücht nicht auszurotten ist, obwohl derartige Fragen hier täglich hundertfach beantwortet werden. Irgendwann muss das doch mal durchdringen......

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Vom Gesetz aus ist das verboten.

Falsch.

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@Atzec

Wenn ich da falsch informiert bin, dann schreibe mir doch bitte warum.

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@Josefiene

Drausen scheint die Sonne und du behauptest, es regnet... :-) Lies halt das StGB, 176..

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@Atzec

@ Atzec,

entschuldige dass ich da falsch informiert war. :-( Hier behaupten aber sehr viele trotz Sonnenschein dass es regnet. :-)

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@Josefiene

Na, vielleicht sind die aus der Schweiz? Da sieht das doch etwas anders aus mit Sex und Gesetz....

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@Josefiene

Josefiene, ja, schon eigenartig. :-) Aber grundsätzlich ist Sex ab 14 mit jedem beliebigen anderen Alter erlaubt, wenn er seitens des oder der 14-jährigen freiwillig und ohne Vergütung erfolgt.. Ebenso wie die Religionsmündigkeit beginnt die Sexualmündigkeit, also die Fähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung, für den Gesetzgeber mit 14. Nur in strafrechtlich bestimmten, sehr restriktiven Ausnahmefällen ist Sex mit Jugendlichen über 14 strafbar.

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@StupidGirl

Stupi, ja, ich glaube, in der Schweiz beginnt die Sexualmündigkeit erst ab 16. Die haben ja auch erst 1970 das Frauenwahlrecht eingeführt. Die sind halt etwas langsamer und da scheint es wirklich dauernd zu regnen... :-)

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@Atzec

Hallo Atzec,

danke dir für den guten Kommentar. Habe wieder was dazugelernt. :-)

L.G. Josefiene

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@Josefiene

Ich habe auch dazu gelernt, dachte auch das es verboten ist.

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Und ab wann wäre es erlaubt? Wenn ich 16 bin?

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@PrettyDream

Lass dir nicht das Ohr abkauen. Ab 14 ist es erlaubt.

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muss ja niemand erfahren

ich beneide deinen freund haha

Die Altersschutzgrenze liegt bei 14 Jahren; wer jünger ist, ist dem Gesetz zufolge noch ein Kind.

Nach dem 14. Geburtstag ändert sich die Situation: Im juristischen Sinne sind die Jugendlichen nun keine Kinder mehr. Strafrechtlich geht man davon aus, dass sie eigenverantwortlich handeln können. Mit anderen Jugendlichen, die älter als 14 und jünger als 16 Jahre alt sind, dürfen sie nicht nur Zungenküsse und Zärtlichkeiten austauschen, sondern auch mit ihnen schlafen. Das ist 14-Jährigen prinzipiell auch erlaubt, wenn sie sich in einen Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren verguckt haben. Voraussetzung ist dabei nur, dass der ältere Jugendliche keinen Zwang ausgeübt oder ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen hat.

Ist der Partner eines 14- oder 15-jährigen Teenagers bereits volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt, ist ein sexuelles Verhältnis ebenfalls unter Umständen erlaubt. Voraussetzung ist, dass der oder die Ältere keine Zwangslage ausnutzt und nicht für Liebesdienste bezahlt. Wer 21 Jahre oder älter ist und Sex mit 14- oder 15-Jährigen hat, macht sich strafbar, wenn er die fehlende innere Reife des Teenagers ausnutzt. Wann das der Fall ist, wird juristisch von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Schon der Versuch kann hier rechtliche Folgen haben.

http://www.planet-schule.de/wissenspool/...

14 und 19 ist erlaubt. 14 und 21 wäre verboten..

Falsch.

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@Atzec

Nein, das ist nicht falsch...

"Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird. Bei einem Vergehen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen."

Und bei 14 jährigen, wird man die immer irgendwie ausnutzen ;). Spätestens wenn die heulend zu den Eltern rennt...

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@Sebbel2

Du bist völlig verpeilt und one jede Ahnung.

Lies 176 StGB.

Und bemühe dich, erstmal zu verstehen, was du da selber zitierst! Du scheinst auch im Deutsch-Unterricht geschlafen zu haben, sonst wüsstest du einzuordnen, was Konditionalnebensätze für eine Funktion haben... :-)

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@Sebbel2
Und bei 14 jährigen, wird man die immer irgendwie ausnutzen

Nein Gegenteil, im "Normalfall" eben nicht, sondern dazu müsste die 14 jährige schon offensichtlich geistig zurückgeblieben sein, und nicht selbst bestimmen können über ihre sexuellen Wünsche, dies ist aber eher die Ausnahme.

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