Sex während ich schlief

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin kein Jurist und kann/darf hier keine "REchtsberatung" abliefern, aber das weißt du sicherlich. Ausserdem kann ich dir auch keine Paragraphen herunterrattern, aber die wurden ja hier schon genannt. Es IST eine Vergewaltigung, weil du ja garnicht einwilligen konntest. Das Selbe würde glaube ich auch für andere Wehrlose wie Komapatienten, Pflegefälle und Behinderte gelten, glaube ich. Du kannst ihn anzeigen, was du meiner Meinung nach auch tun solltest, zumal ihr euch ja kaum kanntet! Er hat mit dir im Prinzip gemacht, was ER wollte und dich zu einem Objekt verfremdet, das du trotz "kurzer Affäre" nicht bist! du bist kein Gebrauchsgegenstand, ausserdem hat er dir Krankheiten anhängen können, dich schwängern können, ob er nun angeblich ein Kondom verwendet hat oder nicht dabei. Du kannst ja nicht den gesamten Ablauf nachvollziehen ,da du schliefst. Ausserdem hat er in der "geistigen Abwesenheit" ja auch Bilder/Videos von dir machen können und könnte diese nun verwenden. Ich will dir keine Panik machen, aber ehrlich: geh zum Arzt und zur Polizei/dem Anwalt. Ob es noch etwas bringt, wenn du dich nicht wäschst und dich polizeilich untersuchen lässt, weiß ich nicht, da ich eben nicht sagen kann, welche Spuren noch an dir dran sind. Aber Gegenwehrspuren KANN es ja auch garkeine geben, da du ja geschlafen hast... wie auch immer. Geh zur Polizei und dann zum Arzt. Lass dich nicht so benutzen, Affäre und kurzes "Abenteuer" hin oder her! Du bist kein Gebrauchsgegenstand, sondern ein Lebewesen mit Gefühlen und das Recht auf eine anständige und menschenwürdige Behandlung! Deutschland ist kein Land, in dem man sich an Frauen einfach so vergehen darf!!!

Das war eine Vergewaltigung! Nur wenn du es einmal willst, heißt das nicht gleich das du es immer willst, es ist ja schließlich auch strafbar, wenn z.B. dein Eigender Ehemann mit dir Schläft, wenn du nein sagst, auch wenn du es tausend mal getan hast, als du es gewollt hast.

Nach § 177 Abs 1 Z 2 dStGB eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung und somit strafbar. Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem Jahr! Falls Du eine genauere Erklärung brauchst, schick mir einfach eine Nachricht...

Abs 1 Zi 2: "durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ..."

Lies das doch selber erst mal durch, ... wenn sie den GV kurz vorher am Abend geduldet hat, wie sie hier schreibt, wird sie da wohl kaum einen Richter finden, der das akzeptiert.

1
@IAmWeasel

Ja könnte zutreffen. Es aber wohl in diesem Fall fragwürdig. Na ja man weiss nie, wie ein Gericht das entscheidet, das läßt sich hier wohl nicht klären.

0
@Holleholle

Nur weil man es mal wollte, heißt das nicht, dass man es IMMER will!

0
@Holleholle

Da hast Du auf jeden Fall recht. Die Beweisführung würde auf jeden Fall schwierig werden. Ich glaube aber dass in solchen Fällen tendenziell eher zu Gunsten der Frau entschieden wird...

0

Klar war das eine, oder hattest Du ihm während Du geschlafen hast die Einwilligung gegeben? Natürlich muss Du jedes mal Deine einwilligung geben und zwar bei vollem Bewustsein. Das einzige Problem wäre, daß Du es schlecht beweisen kannst, aber in meinen Augen war das ohne Frage eine Vergewaltigung! Und es gibt keinen Grund für Dich sich dafür zu rechtfertigen, weil Du erstarrt warst. Der Typ hätte zumindest ne Abreibung oder ne Anzeige verdient, aber bei der anzeige hast Du eben das Problem mit der Beweiskraft.

Es reicht, wenn sie vor Gericht sagt, es wäre gegen ihren Willen gewesen! Sie muß dieses Schwein fertig machen! Ich fordere die Todesstrafe für alle Sexualverbrecher!

0

o mein gottO_O der hat sie ja nich mehr alle mach schluss sofort... ich meine er is vlt eigetlich normal, aber des is echt heftig: er hatte sex mit dir als du geschlaen hast!! mir würde des voll angst machen jetzt noch zu schlafen...