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Sex statt Miete ...

Frage von Imbecillitas Imbecillitas

Mal ne ganz ganz hypothetische Frage zur Abwechslung:

Ist es rechtlich möglich, die Mietleistung eventuell auch als Dienstleistung im Mietvertrag zu verankern? Denke im Falle von Hausmeistertätigkeiten wird das doch so gehandhabt. Wäre obiges Beispiel daher rechtens?

Danke für Eure fundierten Antworten.

Ein Hinweis zur Frage support

Lieber Imbecillitas,

einen echten Rat suchst Du nicht, oder? Du fällst leider immer wieder mit Fragen auf, die nicht auf diese Plattform passen. Vielleicht solltest Du Dir nochmal unsere Richtlinien durchlesen.

Lieben Gruß

Christian vom gutefrage.net-Support

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Antworten (10)

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    Antwort von ElfieB ElfieB

    Da der Vermieter die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ja versteuern muss, frage ich mich gerade: was führt er denn in so einem Fall dann ans Finanzamt ab?

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    Antwort von Flocki Flocki

    Also rechtlich fundiert kann ich das nicht beantworten, aber ich denke, dass wir hier freie Menschen sind (jedenfalls laut Grundgesetz) und wenn einer eine Wohnung hat und der andere sie bewohnen möchte, es eine Sache zwischen den beiden Parteien ist, worauf sie sich einigen. Sehr amüsant finde ich die Entrüstung über die Frage :-))

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Früher hätte ich gesagt, daß ein solcher Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Nachdem man die Prostitution als Beruf anerkannt hat, bin ich mir heute nicht mehr so sicher.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Als ich so 20 war hatte ich einen gleichaltrigen Bekannten, der wohnte damals zur Untermiete bei einer 65 jährigen Witwe. Wir trafen uns immer in unserer Stammkneipe. Er ließ sich grundsätzlich an jedem ersten Freitag im Monat fürchterlich voll laufen. Wir fragten ihn dann mal, warum er dann immer so viel säuft. Er sagte darauf: Wenn ich gleich nach Hause komme liegt meine Vermieterin bei mir im Bett und kassiert so die Miete fürs Zimmer.

    Kommentar von Imbecillitas ImbecillitasImbecillitas

    hahaha, coole geschichte.

    "ich war jung und brauchte das geld."

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    Das ist kein Scherz.Er hat es einige Jahre so gemacht

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    Antwort von Derderderist Derderderist

    lol geeeeeeeile frage

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Das dürfte in dieser Kombination sittenwidrig sein. Auch wenn die Prostitution als Beruf anerkannt ist, ist das nicht dasselbe. Die Prostituierte kann sich ihre Freier auch aussuchen und verdient relativ viel Geld (wenn sie auf eigene Rechnung arbeitet), sodass sie auch mal pausieren kann. Der Mieter ist existentiell von der Wohnung abhängig - und damit von einem einzigen "Freier", dem Vermieter. Allein dieser Umstand dürfte das Ganze als sittenwidrig einstufen.

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    Antwort von regideur regideur

    Das verstößt gegen die Guten Sitten und ist von daher nicht möglich. Eine solche Klausel in einem Mietvertrag währe nichtig und es gäbe keinen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

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    Antwort von queichheimer1 queichheimer1

    Das sind 2 getrennte Einkommen die beide versteuern müssen.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Unmöglich!Allein die Frage!

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    Antwort von bulli66 bulli66

    frag deinen vermieter ob er darauf eingehen würde

    Kommentar von schneeblume schneeblumeschneeblume

    Er ist doch selber der Vermieter und will sich rechtlich absichern.

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