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Sex statt Miete ...

gefragt von ImbecillitasImbecillitas am 28.10.2008 um 19:24 Uhr

Mal ne ganz ganz hypothetische Frage zur Abwechslung:

Ist es rechtlich möglich, die Mietleistung eventuell auch als Dienstleistung im Mietvertrag zu verankern? Denke im Falle von Hausmeistertätigkeiten wird das doch so gehandhabt. Wäre obiges Beispiel daher rechtens?

Danke für Eure fundierten Antworten.


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Lieber Imbecillitas,

einen echten Rat suchst Du nicht, oder? Du fällst leider immer wieder mit Fragen auf, die nicht auf diese Plattform passen. Vielleicht solltest Du Dir nochmal unsere Richtlinien durchlesen.

Lieben Gruß

Christian vom gutefrage.net-Support

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 28. Oktober 2008 19:32
2x
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Früher hätte ich gesagt, daß ein solcher Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Nachdem man die Prostitution als Beruf anerkannt hat, bin ich mir heute nicht mehr so sicher.


anonym
beantwortet von Flocki am 28. Oktober 2008 19:37
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Also rechtlich fundiert kann ich das nicht beantworten, aber ich denke, dass wir hier freie Menschen sind (jedenfalls laut Grundgesetz) und wenn einer eine Wohnung hat und der andere sie bewohnen möchte, es eine Sache zwischen den beiden Parteien ist, worauf sie sich einigen. Sehr amüsant finde ich die Entrüstung über die Frage :-))


ElfieB
beantwortet von ElfieB am 28. Oktober 2008 19:38
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Da der Vermieter die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ja versteuern muss, frage ich mich gerade: was führt er denn in so einem Fall dann ans Finanzamt ab?


regideur
beantwortet von regideur am 28. Oktober 2008 19:26
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Das verstößt gegen die Guten Sitten und ist von daher nicht möglich. Eine solche Klausel in einem Mietvertrag währe nichtig und es gäbe keinen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.


anonym
beantwortet von Rolfe am 28. Oktober 2008 20:23
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Das dürfte in dieser Kombination sittenwidrig sein. Auch wenn die Prostitution als Beruf anerkannt ist, ist das nicht dasselbe. Die Prostituierte kann sich ihre Freier auch aussuchen und verdient relativ viel Geld (wenn sie auf eigene Rechnung arbeitet), sodass sie auch mal pausieren kann. Der Mieter ist existentiell von der Wohnung abhängig - und damit von einem einzigen "Freier", dem Vermieter. Allein dieser Umstand dürfte das Ganze als sittenwidrig einstufen.


anonym
beantwortet von Derderderist am 28. Oktober 2008 20:32
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lol geeeeeeeile frage


maiki01
beantwortet von maiki01 am 29. Oktober 2008 05:30
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Als ich so 20 war hatte ich einen gleichaltrigen Bekannten, der wohnte damals zur Untermiete bei einer 65 jährigen Witwe. Wir trafen uns immer in unserer Stammkneipe. Er ließ sich grundsätzlich an jedem ersten Freitag im Monat fürchterlich voll laufen. Wir fragten ihn dann mal, warum er dann immer so viel säuft. Er sagte darauf: Wenn ich gleich nach Hause komme liegt meine Vermieterin bei mir im Bett und kassiert so die Miete fürs Zimmer.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 29. Oktober 2008 12:53

hahaha, coole geschichte.

"ich war jung und brauchte das geld."

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 29. Oktober 2008 13:19

Das ist kein Scherz.Er hat es einige Jahre so gemacht


bulli66
beantwortet von bulli66 am 28. Oktober 2008 19:26
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frag deinen vermieter ob er darauf eingehen würde

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 31. Oktober 2008 00:48

Er ist doch selber der Vermieter und will sich rechtlich absichern.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 28. Oktober 2008 19:26
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Unmöglich!Allein die Frage!


anonym
beantwortet von queichheimer1 am 3. November 2009 09:58
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Das sind 2 getrennte Einkommen die beide versteuern müssen.


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