Mal ne ganz ganz hypothetische Frage zur Abwechslung:
Ist es rechtlich möglich, die Mietleistung eventuell auch als Dienstleistung im Mietvertrag zu verankern? Denke im Falle von Hausmeistertätigkeiten wird das doch so gehandhabt. Wäre obiges Beispiel daher rechtens?
Danke für Eure fundierten Antworten.
Lieber Imbecillitas,
einen echten Rat suchst Du nicht, oder? Du fällst leider immer wieder mit Fragen auf, die nicht auf diese Plattform passen. Vielleicht solltest Du Dir nochmal unsere Richtlinien durchlesen.
Lieben Gruß
Christian vom gutefrage.net-Support