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Sex mit 14

gefragt von mikeschatzmikeschatz am 21.04.2008 um 16:40 Uhr

Darf ich mit 14 jahren mit einem 19jährigen schhlafen wenn wir es beide wollen?


Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 21. April 2008 16:42
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Würde dich ein Nein unsererseits davon abhalten?

Kommentar von 8403e1cabb7ab0c0569defff4fcb8fcasmallbreitfuesse am 21. April 2008 16:43

Gute Gegenfrage. DH!


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. April 2008 16:45
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Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 17:02

so siehts aus. grundsätzlich ist es erlaubt.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. April 2008 17:05

furchtbar, dieses halbwissen hier.

lesen nix nach und plappern drauf los.


Kranken Pfleger
beantwortet von Kranken Pfleger am 21. April 2008 16:49
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ist ja echt süß von Dir, dass Du das fragst.

Ja, wenn ihr es "beide" wollt, passiert nichts.

Weißt Du wie viele 14jährige mit 19jährigen schlafen?

Wer fragt bei Liebe oder Lust noch nach dem Gesetz?

Lt. Gesetzt "darfst" Du ja mit 14!

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:50

Sie schon, er aber nicht mit ihr!

Kommentar von 58d4b01ac2dd138a8b24b277e34a7905smallmikeschatz am 21. April 2008 16:57

ja das is ja das problem wenn dann doch iregendwie was raus kommt und ich vor gericht sage das ich das wollte bekommt der trotzdessen eine strafe

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. April 2008 17:01

wenn der sex einvernehmlich geschieht, ohne abhängigkeit und zwang, darf ein 19-jähriger mit einer 14-jährigen ohne strafe verkehren.

Kommentar von E38f96981583c16bb5f3bae7873ae27csmallKranken Pfleger am 21. April 2008 16:58

§ 176 StGB verbietet - wie zutreffend darauf hingewiesen - den Geschlechtsverkehr mit Personen unter 14 Jahren.

§ 182 StGB verbietet den Geschlechtsverkehr mit Personen unter 16 Jahren, sofern es hierbei zur Ausnutzung einer Zwangslage kommt oder die Handlung gegen Entgelt vorgenommen wird. Die Rechtsprechung defininiert die Ausnutzung einer Zwangslage hier sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass die Fähigkeit des Opfers zur "sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird.

aus:

http://kuerzer.de/xAlLhADjJ

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 17:05

ergo ist es grundsätzlich erlaubt


EasyBird
beantwortet von EasyBird am 21. April 2008 16:42
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Laut Gesetz ist das Verführung Minderjähriger. Also nein.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 16:56

Lest doch mal bitte das Gesetz bevor ihr solche Antwortn postet!!!

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:57

DH

Kommentar von E38f96981583c16bb5f3bae7873ae27csmallKranken Pfleger am 21. April 2008 17:03

nur wenn sie nicht einverstanden ist.

Grundsätzlich ist einvernehmlicher (freiwilliger)Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Von 14 bis 16 ist es dann eine Straftat, wenn dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.


anonym
beantwortet von Kairofan am 21. April 2008 16:43
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Dein Freund darf nicht mit einer 14-Jährigen schlafen, auch wenn du es willst erfüllt dies den Strafbestand der Verführung Minderjähriger.




Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:57

DH


anonym
beantwortet von saviola am 21. April 2008 16:41
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nein


kaYce
beantwortet von kaYce am 21. April 2008 16:41
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Verführung Minderjähriger, dein Freund macht sich strafbar! Was sagen eigentlich deine Eltern zu diesem Altersunterschied?

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:50

Altersunterschied?!? Das Alter an sich; meine Frau ist auch 5 Jahre jünger, und?

Kommentar von Simple_avatar4smallEasyBird am 21. April 2008 16:58

Es gibt einen großen Unterschied ob man 30 und 25, 40 und 35 oder ob man 19 und 14 ist. Jemand der 14 ist kann nie so weit entwickelt sein, wie eine Person mit 19.

Kommentar von 7a6f40738c5ab0ef16bee869fe7f9e5csmallkaYce am 21. April 2008 16:58

Aber du bist bestimmt nicht 19 und deine Frau 14, also ein bisschen Verantworten ja!


Thyra
beantwortet von Thyra am 21. April 2008 16:45
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Auch wenn man es nicht selbst glauben will, mit 14 Jahren ist man einfach noch zu jung für Sex. Warte lieber noch. Außerdem ist es verboten...

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 16:54

wo steht das, dass das verboten sein soll?

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:54

Schau mal bei mir nach, von wegen später! ;-)

Kommentar von Simple_avatar3smallThyra am 21. April 2008 20:55

Ich meine wenn ein Erwachsener eine Minderjährige verführt.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 21:04

Ab welchem Alter ist man denn bei dir ein Erwachsener?

Und wenn du das Gesetz gelesen hättest, oder dich zumindest ein kleinwenig auskennen würdest, würdest du erkennen, dass weitere Tatbestände hinzukommen müssen, dann mit es illegal wird.

Deine Wortwahl bezügl. „verführen“ ist ebenso ungenau. Bitte versuche nicht dich weiter zu rechtfertigen. Dadurch wird deine Meinung auch nicht richtiger.

Kommentar von Simple_avatar3smallThyra am 21. April 2008 21:50

Sag mal hast du irgendwie ein Problem mit mir? Und wenn ich mich rechfertigen will dann mach ich es auch. Lass mir mit sicherheit nicht den Mund verbieten und schon gar nicht auf einer so unhöflichen Art und Weise. Wenn ich eine falsche Anwort geben, bin ich gerne bereit mich belehren zulassen. Aber bitte nächstemal nicht in diesem Ton!

Kommentar von Simple_avatar3smallThyra am 21. April 2008 21:59

Entschuldigung: Wenn ich eine falsche Antwort gebe,...

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 23:07

Ich wollte dir damit nicht den Mund verbieten, sondern klarstellen, dass das was im Gesetz steht gilt und nicht was du wie auch immer gemeint hast.

Es ist ganz einfach so, dass eine subjektive Einschätzung nicht immer der gesetzlichen Regelung entspricht. Somit können Antworten wie deine für die Betroffenen von erheblicher Konsequenz sein, sofern sie sich danach richten. Vor allem in diesem Rechtsgebiet.

Kommentar von Simple_avatar3smallThyra am 22. April 2008 00:05

Da hast du recht. Ich bin ja auch jetzt eines besseren belehrt worden. Also nochmal für mich, ab 14 jahren darf man sex haben mit wem man auch immer will, solange es von beiden seiten okay ist? (also auch 14 und 40)?

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 22. April 2008 00:34

Grundsätzlich ja. Zum Alter des Jugendlichen (ab 14 ist man Jugendlicher) muss ein weiterer Tatbestand hinzukommen:

  • der über 18 –jährige macht sich strafbar, wenn er eine Zwangslage ausnutzt oder für sexuelle Handlungen bezahlt

  • der über 21 –jährige macht sich strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 21. April 2008 16:42
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ich frage mich gerade, was ein 19jähriger mit ner 14jährige will.....

Kommentar von Simple_avatar4smallEasyBird am 21. April 2008 16:43

Wahrscheinlich Sex?!

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 21. April 2008 16:43

mußt nur die Frage lesen...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 21. April 2008 16:43

hast du die Frage nicht gelesen :-))

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 21. April 2008 16:45

doch das habe ich...trotzdem kann ich sowas nicht verstehen....

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:48

Dafür sind wir viel zu alt!

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 21. April 2008 16:49

ich bin doch erst 27... ;))

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:51

Sag´ich doch! Ab 25 gehören Erwachsene zu den Torfis.

Kommentar von Kairofan am 21. April 2008 16:51

Du kennst sie ja nicht - körperlich sind heutzutage die Mädels mit 14 mit der Pubertät durch. Als rein vom Körper her mag eine 14-Jährige anziehend sein, allerdings bleibt sie eben geistig ein 14-jähriges Kind.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:56

Irgendwie bin ich im Moment auf den verkehrten Planeten.

Kommentar von E38f96981583c16bb5f3bae7873ae27csmallKranken Pfleger am 21. April 2008 16:53

ist das wirklich so ungewöhnlich??

Schaut Euch doch heute mal die Mädchen mit 14 Jahren und die Jungs mit 19 an.... dann erübrigt sich doch die Frage von gertrude2, oder?

Mit 14 sind die Mädchen heute körperlich längt "erwachsen", und Jungs immer noch etwas hintendran. Hier ist ein biologischer Altersunterschied von höchstens 1-2 Jahren! bioligischer Anditer

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 21. April 2008 16:58

das ist nicht so....mein bruder ist auch 19 und er würde nie auf die idee kommen eine 14jährige abzuschleppen...ausserdem geht es nicht nur um den biologischen altersunterschied....spätestens wenn sie ihm ihr alter verrät, muss er sich doch gedanken machen oder nicht???? wenn er dann keine probleme damit hat, stimmt etwas mit ihm nicht...ich finde sowas krank

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 17:02

Klar, und wenn ich mit 15 Auto-fahren will, dann mache es halt einfach, ist mir doch egal, was sich so´n paar blöde, alte Saftsäcke an Gesetzen ausgedacht haben!

Kommentar von 58d4b01ac2dd138a8b24b277e34a7905smallmikeschatz am 21. April 2008 17:05

er kennt mich ja von klein auf er weiß wie alt ich bin

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 21. April 2008 17:07

das ist ja noch schlimmer @mike....

Kommentar von E38f96981583c16bb5f3bae7873ae27csmallKranken Pfleger am 21. April 2008 17:07

gertrude2, wenn sich Dein 19jähriger Bruder in eine 14jährige verliebt ... sag niemals nie ..

der 19 jährige hier macht sich sicher Gedanken wegen dem Alter, sonst hätte sie diese Frage ja nicht gestellt. Sie schreibt ja, er bedrängt sie nicht.(Im Kommentar)

Ein paar Jahre Altersunterschied ist nicht "krank" Ich kenne einige 19 jährige Jungs, die sehr viel jünger wirken und sich auch so benehmen ...und 14 jährige Mädchen, die ausschauen wie 18 !

@quandt, Dein Beispiel passt ja nun wirklich nicht. Mit 15 Jahren Auto fahren ist verboten, aber GV mit 14 eben nicht!

Kommentar von 58d4b01ac2dd138a8b24b277e34a7905smallmikeschatz am 21. April 2008 17:09

er ist ja nich mein bruder!

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. April 2008 08:40

Dann lies mal § 182 StGB genau, da steht einvernehmlich und ob einvernehmlich vorher und nachher das gleiche sind würde ich als 19-jähriger nicht austesten wollen. ;-)


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 21. April 2008 16:43
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Du bist rechtlich noch ein Kind, er machte sich strafbar wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 16:52

rechtlich ist eine 14-jährige kein kind mehr. mal so als info...


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 21. April 2008 16:44
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Willst DU es wirklich,oder sagt er,er würde dich sonst verlassen?wenn ja,dann schick ihn in die Wüste!

Kommentar von 58d4b01ac2dd138a8b24b277e34a7905smallmikeschatz am 21. April 2008 16:49

nein wir sind schon sein einiger zeit zusammen aber er sagt ich solle mir zeit lassen ich möchte es aber


Whitefall
beantwortet von Whitefall am 21. April 2008 17:08
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Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter: "Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls [bla bla]." So wie ich das verstehe ist es mit einem 19-Jährigen in Deutschland also in Ordnung.


anonym
beantwortet von enfield303 am 21. April 2008 18:39
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Wir könnten ja mal den Marco fragen der weiß das jetzt ganz sicher.


tattanka
beantwortet von tattanka am 22. April 2008 10:37
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ich kenne viele, die es bereuen es so früh getan zu haben. Bin eine davon.

Das erste mal solte besonders sein. Mit dem (im Moment) richtigen. Den daran wird man sich immer erinnern.

denke daran

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 22. April 2008 20:33

DH. Sehr richtig.


Quandt
beantwortet von Quandt am 21. April 2008 16:46
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Nein, - das heisst Du mit ihm schon, aber er nicht mit Dir. Kein Witz, er macht sich wegen der Verführung Minderjähriger strafbar. Du machst Dich nicht strafbar, vielleicht noch Deine Eltern, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Bist Du nur neugierig oder ist es Dein innerstes Bedürfnis ihm so nah zu sein? :-)

Kommentar von 58d4b01ac2dd138a8b24b277e34a7905smallmikeschatz am 21. April 2008 16:51

es were ja nciht mein erstes mal... aber ich will es auch mit ihm

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 21. April 2008 16:53

Dann soll er sich mal nicht erwischen lassen!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. April 2008 17:01

wenn der sex einvernehmlich geschieht, ohne abhängigkeit und zwang, darf ein 19-jähriger mit einer 14-jährigen ohne strafe verkehren.

Kommentar von E38f96981583c16bb5f3bae7873ae27csmallKranken Pfleger am 21. April 2008 17:12

Xy,genaus so ist es, und nicht anders, auch wenn das die meisten nicht wahrhaben wollen ...

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. April 2008 08:46

Genau, einvernehmlich ist das Problem! Nicht für sie, sondern für ihn. Da in diesem Alter Emotio noch nicht gefestigt ist, kann sich das Einvernehmlich leicht ändern.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 21. April 2008 16:48
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Mit 14 Jahren bist Du minderjährig und Dein Frewund macht sich strafbar.


anonym09
beantwortet von anonym09 am 21. April 2008 17:31
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Frag dich selber mal, was du für Gründe hast, zu wollen....

Ist es Liebe?

Ist es der Mann deines Lebens, dem du das einmalige Geschenk deiner Jungfernschaft machen willst?

Oder kann es sein, du willst es einfach mal probieren?

Abhalten kann dich Niemand, ich kann dir nur raten, gründlich darüber nachzudenken, denn irgendwann kommt deine große Liebe und dann ärgerst du dich, das du dich mit 14 überreden lassen hast.

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 21. April 2008 17:38

Sie schreibt ja, dass es nicht das erste Mal wäre, es geht ihr (meine ich) weniger drum, dass sie zu jung sein könnte sondern, dass es möglicherweise nicht erlaubt ist.

Kommentar von 58d4b01ac2dd138a8b24b277e34a7905smallmikeschatz am 22. April 2008 13:31

so ist es


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