mikeschatz am 21.04.2008 um 16:40 Uhr
Darf ich mit 14 jahren mit einem 19jährigen schhlafen wenn wir es beide wollen?

es ist mit einschränkungen erlaubt.
WhiteAngelmzg am 21. April 2008 17:02 so siehts aus. grundsätzlich ist es erlaubt.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. April 2008 17:05 furchtbar, dieses halbwissen hier.
lesen nix nach und plappern drauf los.

ist ja echt süß von Dir, dass Du das fragst.
Ja, wenn ihr es "beide" wollt, passiert nichts.
Weißt Du wie viele 14jährige mit 19jährigen schlafen?
Wer fragt bei Liebe oder Lust noch nach dem Gesetz?
Lt. Gesetzt "darfst" Du ja mit 14!
Quandt am 21. April 2008 16:50 Sie schon, er aber nicht mit ihr!
mikeschatz am 21. April 2008 16:57 ja das is ja das problem wenn dann doch iregendwie was raus kommt und ich vor gericht sage das ich das wollte bekommt der trotzdessen eine strafe
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. April 2008 17:01 wenn der sex einvernehmlich geschieht, ohne abhängigkeit und zwang, darf ein 19-jähriger mit einer 14-jährigen ohne strafe verkehren.
Kranken Pfleger am 21. April 2008 16:58 § 176 StGB verbietet - wie zutreffend darauf hingewiesen - den Geschlechtsverkehr mit Personen unter 14 Jahren.
§ 182 StGB verbietet den Geschlechtsverkehr mit Personen unter 16 Jahren, sofern es hierbei zur Ausnutzung einer Zwangslage kommt oder die Handlung gegen Entgelt vorgenommen wird. Die Rechtsprechung defininiert die Ausnutzung einer Zwangslage hier sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass die Fähigkeit des Opfers zur "sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird.
aus:
WhiteAngelmzg am 21. April 2008 17:05 ergo ist es grundsätzlich erlaubt
Laut Gesetz ist das Verführung Minderjähriger. Also nein.
WhiteAngelmzg am 21. April 2008 16:56 Lest doch mal bitte das Gesetz bevor ihr solche Antwortn postet!!!
Quandt am 21. April 2008 16:57 DH
Kranken Pfleger am 21. April 2008 17:03 nur wenn sie nicht einverstanden ist.
Grundsätzlich ist einvernehmlicher (freiwilliger)Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Von 14 bis 16 ist es dann eine Straftat, wenn dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Dein Freund darf nicht mit einer 14-Jährigen schlafen, auch wenn du es willst erfüllt dies den Strafbestand der Verführung Minderjähriger.
Quandt am 21. April 2008 16:57 DH

Verführung Minderjähriger, dein Freund macht sich strafbar! Was sagen eigentlich deine Eltern zu diesem Altersunterschied?
Quandt am 21. April 2008 16:50 Altersunterschied?!? Das Alter an sich; meine Frau ist auch 5 Jahre jünger, und?
Es gibt einen großen Unterschied ob man 30 und 25, 40 und 35 oder ob man 19 und 14 ist. Jemand der 14 ist kann nie so weit entwickelt sein, wie eine Person mit 19.
kaYce am 21. April 2008 16:58 Aber du bist bestimmt nicht 19 und deine Frau 14, also ein bisschen Verantworten ja!
Auch wenn man es nicht selbst glauben will, mit 14 Jahren ist man einfach noch zu jung für Sex. Warte lieber noch. Außerdem ist es verboten...
WhiteAngelmzg am 21. April 2008 16:54 wo steht das, dass das verboten sein soll?
Quandt am 21. April 2008 16:54 Schau mal bei mir nach, von wegen später! ;-)
Ich meine wenn ein Erwachsener eine Minderjährige verführt.
WhiteAngelmzg am 21. April 2008 21:04 Ab welchem Alter ist man denn bei dir ein Erwachsener?
Und wenn du das Gesetz gelesen hättest, oder dich zumindest ein kleinwenig auskennen würdest, würdest du erkennen, dass weitere Tatbestände hinzukommen müssen, dann mit es illegal wird.
Deine Wortwahl bezügl. „verführen“ ist ebenso ungenau. Bitte versuche nicht dich weiter zu rechtfertigen. Dadurch wird deine Meinung auch nicht richtiger.
Sag mal hast du irgendwie ein Problem mit mir? Und wenn ich mich rechfertigen will dann mach ich es auch. Lass mir mit sicherheit nicht den Mund verbieten und schon gar nicht auf einer so unhöflichen Art und Weise. Wenn ich eine falsche Anwort geben, bin ich gerne bereit mich belehren zulassen. Aber bitte nächstemal nicht in diesem Ton!
Entschuldigung: Wenn ich eine falsche Antwort gebe,...
WhiteAngelmzg am 21. April 2008 23:07 Ich wollte dir damit nicht den Mund verbieten, sondern klarstellen, dass das was im Gesetz steht gilt und nicht was du wie auch immer gemeint hast.
Es ist ganz einfach so, dass eine subjektive Einschätzung nicht immer der gesetzlichen Regelung entspricht. Somit können Antworten wie deine für die Betroffenen von erheblicher Konsequenz sein, sofern sie sich danach richten. Vor allem in diesem Rechtsgebiet.
Da hast du recht. Ich bin ja auch jetzt eines besseren belehrt worden. Also nochmal für mich, ab 14 jahren darf man sex haben mit wem man auch immer will, solange es von beiden seiten okay ist? (also auch 14 und 40)?
WhiteAngelmzg am 22. April 2008 00:34 Grundsätzlich ja. Zum Alter des Jugendlichen (ab 14 ist man Jugendlicher) muss ein weiterer Tatbestand hinzukommen:
der über 18 –jährige macht sich strafbar, wenn er eine Zwangslage ausnutzt oder für sexuelle Handlungen bezahlt
der über 21 –jährige macht sich strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

ich frage mich gerade, was ein 19jähriger mit ner 14jährige will.....
Wahrscheinlich Sex?!
vollyhn am 21. April 2008 16:43 mußt nur die Frage lesen...
andreas48 am 21. April 2008 16:43 hast du die Frage nicht gelesen :-))
gertrude2 am 21. April 2008 16:45 doch das habe ich...trotzdem kann ich sowas nicht verstehen....
Quandt am 21. April 2008 16:48 Dafür sind wir viel zu alt!
gertrude2 am 21. April 2008 16:49 ich bin doch erst 27... ;))
Quandt am 21. April 2008 16:51 Sag´ich doch! Ab 25 gehören Erwachsene zu den Torfis.
Du kennst sie ja nicht - körperlich sind heutzutage die Mädels mit 14 mit der Pubertät durch. Als rein vom Körper her mag eine 14-Jährige anziehend sein, allerdings bleibt sie eben geistig ein 14-jähriges Kind.
Quandt am 21. April 2008 16:56 Irgendwie bin ich im Moment auf den verkehrten Planeten.
Kranken Pfleger am 21. April 2008 16:53 ist das wirklich so ungewöhnlich??
Schaut Euch doch heute mal die Mädchen mit 14 Jahren und die Jungs mit 19 an.... dann erübrigt sich doch die Frage von gertrude2, oder?
Mit 14 sind die Mädchen heute körperlich längt "erwachsen", und Jungs immer noch etwas hintendran. Hier ist ein biologischer Altersunterschied von höchstens 1-2 Jahren! bioligischer Anditer
gertrude2 am 21. April 2008 16:58 das ist nicht so....mein bruder ist auch 19 und er würde nie auf die idee kommen eine 14jährige abzuschleppen...ausserdem geht es nicht nur um den biologischen altersunterschied....spätestens wenn sie ihm ihr alter verrät, muss er sich doch gedanken machen oder nicht???? wenn er dann keine probleme damit hat, stimmt etwas mit ihm nicht...ich finde sowas krank
Quandt am 21. April 2008 17:02 Klar, und wenn ich mit 15 Auto-fahren will, dann mache es halt einfach, ist mir doch egal, was sich so´n paar blöde, alte Saftsäcke an Gesetzen ausgedacht haben!
mikeschatz am 21. April 2008 17:05 er kennt mich ja von klein auf er weiß wie alt ich bin
gertrude2 am 21. April 2008 17:07 das ist ja noch schlimmer @mike....
Kranken Pfleger am 21. April 2008 17:07 gertrude2, wenn sich Dein 19jähriger Bruder in eine 14jährige verliebt ... sag niemals nie ..
der 19 jährige hier macht sich sicher Gedanken wegen dem Alter, sonst hätte sie diese Frage ja nicht gestellt. Sie schreibt ja, er bedrängt sie nicht.(Im Kommentar)
Ein paar Jahre Altersunterschied ist nicht "krank" Ich kenne einige 19 jährige Jungs, die sehr viel jünger wirken und sich auch so benehmen ...und 14 jährige Mädchen, die ausschauen wie 18 !
@quandt, Dein Beispiel passt ja nun wirklich nicht. Mit 15 Jahren Auto fahren ist verboten, aber GV mit 14 eben nicht!
mikeschatz am 21. April 2008 17:09 er ist ja nich mein bruder!
Quandt am 22. April 2008 08:40 Dann lies mal § 182 StGB genau, da steht einvernehmlich und ob einvernehmlich vorher und nachher das gleiche sind würde ich als 19-jähriger nicht austesten wollen. ;-)
Du bist rechtlich noch ein Kind, er machte sich strafbar wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes.
WhiteAngelmzg am 21. April 2008 16:52 rechtlich ist eine 14-jährige kein kind mehr. mal so als info...

Willst DU es wirklich,oder sagt er,er würde dich sonst verlassen?wenn ja,dann schick ihn in die Wüste!
mikeschatz am 21. April 2008 16:49 nein wir sind schon sein einiger zeit zusammen aber er sagt ich solle mir zeit lassen ich möchte es aber

Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter: "Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls [bla bla]." So wie ich das verstehe ist es mit einem 19-Jährigen in Deutschland also in Ordnung.
Wir könnten ja mal den Marco fragen der weiß das jetzt ganz sicher.
ich kenne viele, die es bereuen es so früh getan zu haben. Bin eine davon.
Das erste mal solte besonders sein. Mit dem (im Moment) richtigen. Den daran wird man sich immer erinnern.
denke daran
Luise am 22. April 2008 20:33 DH. Sehr richtig.

Nein, - das heisst Du mit ihm schon, aber er nicht mit Dir. Kein Witz, er macht sich wegen der Verführung Minderjähriger strafbar. Du machst Dich nicht strafbar, vielleicht noch Deine Eltern, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Bist Du nur neugierig oder ist es Dein innerstes Bedürfnis ihm so nah zu sein? :-)
mikeschatz am 21. April 2008 16:51 es were ja nciht mein erstes mal... aber ich will es auch mit ihm
Quandt am 21. April 2008 16:53 Dann soll er sich mal nicht erwischen lassen!
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. April 2008 17:01 wenn der sex einvernehmlich geschieht, ohne abhängigkeit und zwang, darf ein 19-jähriger mit einer 14-jährigen ohne strafe verkehren.
Kranken Pfleger am 21. April 2008 17:12 Xy,genaus so ist es, und nicht anders, auch wenn das die meisten nicht wahrhaben wollen ...
Quandt am 22. April 2008 08:46 Genau, einvernehmlich ist das Problem! Nicht für sie, sondern für ihn. Da in diesem Alter Emotio noch nicht gefestigt ist, kann sich das Einvernehmlich leicht ändern.

Mit 14 Jahren bist Du minderjährig und Dein Frewund macht sich strafbar.

Frag dich selber mal, was du für Gründe hast, zu wollen....
Ist es Liebe?
Ist es der Mann deines Lebens, dem du das einmalige Geschenk deiner Jungfernschaft machen willst?
Oder kann es sein, du willst es einfach mal probieren?
Abhalten kann dich Niemand, ich kann dir nur raten, gründlich darüber nachzudenken, denn irgendwann kommt deine große Liebe und dann ärgerst du dich, das du dich mit 14 überreden lassen hast.
Swisslady am 21. April 2008 17:38 Sie schreibt ja, dass es nicht das erste Mal wäre, es geht ihr (meine ich) weniger drum, dass sie zu jung sein könnte sondern, dass es möglicherweise nicht erlaubt ist.
mikeschatz am 22. April 2008 13:31 so ist es
Gute Gegenfrage. DH!