blumenfrau am 17.08.2008 um 13:37 Uhr
Moin! Wir haben unser sonntägliches Frühstück ordentlich ausgedehnt und sind dabei auf die Frage gekommen, warum auf Verpackungen, egal ob ESZET-Schnitten oder Leerdamer-Käse, immer "Serviervorschlag" drauf steht!?! Muß das so sein und wenn ja, warum?!
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Weil das, was in der Verpackung ist, nicht so aussieht, wie's aussen aufgedruckt ist, aber so aussehen koennte.

Das besagt wohl das es sich bei dem Produktbild lediglich um einen Serviervorschlag handelt, das das produkt nicht in wirklichkeit so aussieht. So ungefähr wie: Es handelt sich bei dem Artikel nur um die Felgen, das Auto ist nicht im Lieferumfang grins

Ich denke das es reine Werbung für die Produkte der Marke ist, da ja meist dabei steht das man dann dies und das noch von der Marke dazu verwenden sollte.

Das ist nur ein Vorschlag. Du kannst aber machen, wie du es willst.
Das ist lediglich eine Werbemaßnahme.
Wie dir sicher aufgefallen ist, wird bei den Serviervorschlägen hauptsächlich auf produkte aus dem eigenen Hause verwiesen.
Äquivalenzprodukte werden dabei ausgeklammert.
Weitergehend soll dies zeigen, was man mit dem Produkt noch alles machen kann.
Die Unternehmen setzen dabei auf einen erhöhten Verkaufserfolg, da der "Serviervorschlag" ja mitteilt, das man mehr mit dem Produkt machen kann.
Weil eine dekorative Gestaltung dieser Lebensmittel den Appetit anregen soll.

Ich denke, daß da irgend eine Psychologie dahintersteckt. Auf jeden Fall ist es ein Denkanstoß:z.B. den Käse nicht nur mit der Packung auf den Tisch legen...Das Auge ißt bekanntlich mit.

damit wir wissen, daß in der packung frischkäse keine brotscheibe mit tomate und paprika ist. auf prospekte für wohnungeinrichtungen steht daneben immer "ohne deko"
Weil es sehr langweilig aussehen würde wenn man in der Werbung oder auf Bildern von Verpackungen z.B wie bei Leerdamer eine Scheibe Käse sehen würde, deswegen wird diese in Szene gesetzt. Und da das Produkt in der Verpackung nicht so aussieht muss es laut Gesetz als "Serviervorschlag" oder ähnlichem gekennzeichnet sein.

Das ist ein juristische Schutzbehauptung. Abbildungen von Lebensmitteln auf Profi-Fotos werden oft mit Zutaten gemacht, die niemand wirklich essen wollte (Man bedenke das Problem, Eis unter perfekten Studiobedingungen bei Verwendung von mehreren Hochleistungslichtquellen ablichten zu wollen...). Die Resultate sind knackige Farben, ansprechende Oberflächen und perfekte Arrangements von Zutaten und Beilagen.
Wenn nu der Kunde die Verpackung öffnet und darin ein unscheinbares Gefrierprodukt vorfindet, das auch nach der Zubereitung jede optische Verwandschaft mit der Abbildung verweigert, könnte er ja auf Schadenersatz klagen, weil das gelieferte Produkt offensichtlich nicht der auf der Abbildung gezeigten Ware übereinstimmt, nach der man ja schließlich seine Wahl getroffen hat (denn das Aufreißen der Verpackung wäre auch nicht nett...)
Jetzt kommt der Hausjurist des Anbieters ins Spiel und erklärt die Abbildung flugs zu einem "Serviervorschlag" und suggeriert damit, das mensch mit etwas Mühe aus dem farblosen Eisklumpen in der Verpackung ein solches Festesse zaubern könne. Aber nicht muss - und deshalb kann der Batzen in der Verpackung aussehen, wie er aussieht, ohne das ein Käufer Ansprüche anmelden kann, ein "Serviervorschlag" ist eben keine Produktabbildung.
Würde ein Autohersteller nach diesem Pinzip verfahren, wäre der Erfolg sicherlich begrenzt...
So ähnlich. Wurde aber vor kurzem schon mal die gleiche Frage gestellt. Das was auf der Verpackung aufgedruckt ist muss auch in der Packung enthalten sein. Wenn also z.B. auf deinem Leerdamer noch ne Tomate und ein Brot abgebildet ist, dann ist dies ja nicht in der Verpackung enthalten und würde so den Verbraucher täuschen. Dies umgeht man mit der Bezeichnung Serviervorschlag