Senior lebt im Altenheim, Pflegestufe 2. Müssen die Angehörigen mit ihm zu Fachärzten fahren?

7 Antworten

Das wird wohl in jedem Heim anderes gehandhabt. Es gibt für jeden Heimbewohner einen VERTRAG, der das regelt. Diesen solltest du zu erst einmal LESEN. Dort steht genau, was das Heim bietet, was es leisten kann, wo die Angehörigen gefordert sind, und welche Kosten entstehen.

Im Heim meines Vaters war es so geregelt, dass ZUERST die Angehörigen gefragt wurden, ob sie das in EIGENLEISTUNG machen möchten und erst danach wurde der Patient mit Hilfe des Krankentransportes zum Facharzt gefahren. ALLE Kosten dafür wurden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Du kannst nicht erwarten, dass es einen Rundum-Service für lau gibt.

Was du dann mit der Krankenkasse abrechnen kannst, ist wiederum individuell verschieden.

Zunächst danke für Deine Zeilen.

Ich habe noch keinen Heimvertrag bekommen.

Wir wurden nicht gefragt, ob wir das machen können, sondern wir wurden damit beauftragt.

Warum sollte man mir etwas in Rechnung stellen, wohne ich in dem Seniorenheim und muss ich zum Arzt gefahren werden?

@divisi

Das regelt alles der Betreuungsvertrag. Und die Rechnung geht logischerweise an die Angehörigen, weil der Heimbewohner meistens nicht mehr in der Lage ist, die Rechnung zu zahlen. Bei meinen Eltern ging die Rechnung an meine Mutter und nicht an meinen Vater, der dort wohnte. Du wirst nicht drumherum kommen, dich um den Betreuungsvertrag des Heims zu kümmern. Es kann gar nicht möglich sein, dass es keinen Vertrag gibt. Oder bist du gar nicht derjenige, der den Herrn ins Heim gegeben hat? Wenn nein, geht es dich auch nichts an.

Also, aus eigener Erfahrung:

Muss der Bewohner zum Arzt gefahren werden, weil die Kinder diese Fahrten nicht übernehmen wollen oder können, werden diese Kosten mit auf die Pflegeheimrechnung aufgeschlagen. Übersteigt diese Rechnung die Rente des Bewohners, muss die Differenz entweder vom Vermögen des Bewohners bezahlt werden (bis auf das Schonvermögen in Höhe des Sterbegeldes sowie 80 Euro Taschengeld im Monat) oder, wenn kein Vermögen vorhanden ist, vom Sozialamt übernommen werden. Das Sozialamt wird versuchen, sich die Kosten von Euch als Kinder wiederzuholen. Ihr habt dabei auch ein Schonvermögen, das wesentlich höher ist. Habt Ihr kein Vermögen, kommt es auf Euren Verdienst an (die Grenzen bitte mal ergooglen). Was diese Nettoverdienstgrenze übersteigt, müsst Ihr zur Kostentilgung verwenden, jedoch nicht den ganzen Betrag, meistens nur 50 %, was von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

Mein Rat: Fragt bitte im Pflegeheim nach, wann welche Ärzte regelmäßig ins Pflegeheim kommen und lasst Euren Verwandten mit auf die Liste setzen. In dem Fall entstehen nämlich keine zusätzlichen Kosten. Ich würde mich auch mal nach einem anderen Heimplatz umsehen und vorher abklären, welche Ärzte regelmäßig kommen.

Im Übrigen, wenn der Verwandte nicht Euer Vater ist, müsst Ihr für die Kosten überhaupt nicht aufkommen und Ihr müsst auch die Fahrten nicht übernehmen. Zahlungspflichtig sind hier nur die Kinder! Sagt denen, dass Ihr aus beruflichen Gründen keine Zeit dafür habt und Ihr dafür auch nicht zuständig seid, egal, wie das Heim das in der Vergangenheit gehandhabt habt. Gesetzlich seid Ihr NICHT dazu verpflichtet, die Fahrten zu übernehmen. Dafür ist der Verwandte ja im Pflegeheim, dass sich Pfleger darum kümmern und nicht Ihr. Alles Gute!

Mein Vater war im Pflegheim und niemand von der Familie wurde damit beauftragt ihn zu Ärzten zu fahren, Er war auch dement. Das wurde alles vom heim gemanagt.

Wende dich doch mal an den medizinischen Dienst der Krankenkasse bzw. an die Pflegekasse. ich glaube die können da weiter helfen.

Mal abgesehen davon ist doch der Mann im Pflegeheim, damit die sich um alles kümmern. Sonst könnte man ihn ja auch daheim pflegen.

Hallo divisi meine Mutter war auch Pflegesrufe 2 und mußte jedoch jede Woche im Rollstuhl zum Ärztehaus gefahren werden zum verbinden und zur Wundversorgung Ihrer Beine .Dies erledigte der ASB oder das rote Kreuz .Allerdings muß der Pflegebedürftige diese Fahrten anteilmäßig mit der Krankenkasse verrechnen .Diese Transportscheine wurden vom HA angeordnet und immer wieder erneuert .Nur es ist Deutschland .Für alles mußt Du einen Antrag ausfüllen und an den entsprechenden Ämtern beantragen .Sonst bekommst Du gar nichts . Das Heim muß Dir dabei beratend zur Seite stehen .Ebenfalls das Versorgungsamt und die Krankenkasse. N.G.

Ein klares Jein! Es gibt, wie du schon sagst, Senioren, die keine Angehörigen haben und es gibt auch Senioren, deren Angehörige im Ausland leben oder vielleicht innerhalb des Landes weit weg. Früher, als es noch Wehrpflicht und Zivildienst gab, hat man standardmäßig die Zivis mit den Patienten zum Arzt geschickt. Angesichts vieler anderer Probleme wird das heute nicht durch zusätzliches Personal aufgefangen und die Pflegeheime sind überlastet. Es ist aber nicht dein Bier, dich darum zu kümmern. Es gibt einen Vertrag mit dem Pflegeheim und ihr zahlt auch eine Menge Geld ans Pflegeheim. Dieses Geld ist unter anderem dafür da, die Arztbesuche zu gewährleisten, denn das ist Teil der Verantwortung eines Pflegeheims, erstrecht bei Pflegestufe 0/2. Als Angehörige/r kannst du überhaupt gar nicht gewährleisten, einen dementen Menschen sicher zum Arzt zu bringen. Was, wenn der Patient wegläufig ist? Oder wenn der Patient aggressiv ist? Dafür braucht man Fachpersonal. Beschwer dich kräftig bei der Heimleitung, geh im Notfall zum Anwalt oder zu einer Beratungsstelle in deinem Demenznetzwerk vor Ort und kläre die rechtliche Situation. Es kann und darf nicht deine Aufgabe sein, deinen Job und dein Leben zu vernachlässigen, um dem Pflegeheim zu helfen, seine Überlastung aufzufangen. Auch der Augenarztbesuch sollte von der Heimleitung höchstpersönlich veranlasst werden, denn das geht so nicht. Appelliere an die Moral, werde laut, werde nervtötender und anstrengender als je zuvor und werde der schrecklichste Familienangehörige, den das Pflegepersonal kennt. Zwar freundlich, aber auch bestimmt und durchaus auch wütend. Ich bezweifle stark, dass du das als Zusatzleistung wirst bezahlen müssen. Und wenn doch, dann wird es eine vertragliche Grundlage dafür geben und auch eine Lösung auf Dauer.

Ja ,da hast Du vollkommen recht,wenn man nicht auf den Tisch klopft ,wird alles auf die Angehörigen abgeschoben ,die dadurch manchmal total überfordert sind. Das Pflegeheim ,bzw .die Heimleitung ist der springende Punkt das erhaltene Geld für die Fürsorge Ihrer Zöglinge einzusetzen .N.G.