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selbstständig,welche Steuerklasse?

gefragt von sambuka174sambuka174 am 12.06.2008 um 21:00 Uhr

ich möchte gern heiraten,ich bin angestellt und mein Partner ist selbstständig,in welche Steurklassen kommen wir dann?

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JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 12. Juni 2008 21:17
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Die Angestellte StKl 3 Die Selbstständige, das kein Job als Angestellte StKl 5.

So wird's was.

Kommentar von Dieterl am 25. Mai 2009 14:28

es ist nur steuerklasse 3 oder 5 möglich wenn die frau angestellt ist. lasst nach eurer hochzeit auch mal die private krankenversicherung rechnen - hat sich bei mir gelohnt. in der GKV zahlst du dich sonst kaputt und hast nichts für die leistung. siehe http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/selbstaendige-vergleich.html

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. Mai 2009 18:14

4 / 4 ist auch möglich und erlaubt, macht aber keinen Sinn, wenn nur einer angestellt ist.

.

Wenn man alt wird zahlt man sich bei der privaten Krankenversicherung kaputt.

Habe es in meiner Familie oft genug miterlebt.

.

In der GKV sind Kinder mitversichert; das hat sich bei uns sehr gelohnt.

Kommentar von moneyboon1 am 1. Oktober 2009 12:29

Beim Selbständig machen muss man ein paar Punkte beachten wir geben Ihnen einen kleinen Überblick: * Gewerbeanmeldung beim Finanzamt für ca. 36 Euro * Steuerberater suchen
* eine Private Krankenversicherung abschließen (Kosten ca. 200 - 300 Euro / mtl.)
* Businessplan erstellen und dem Amt vorstellen für Unterstützung 10 Monate ca. 66% vom letzten Arbeitnehmer Lohn + 300 Euro für Versicherungen.
* eventuelle Kreditanfragen stellen weitere Hilfe finden Sie unter http://ratgeber-selbstaendig-onlinefinanzierung.moneyboon.de/ da können Sie sich Finanzierungshilfe für Ihr Unternehmen beantragen.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 13. Juni 2008 17:58
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Die Steuerklasse setzt nur die mtl. Lohnsteuerzahlung fest. Bei der ESt-Erklärung gleicht es sich wieder aus, entweder Erstattung oder Nachzahlung. In deinem Fall ist die Steuerklasse 3 anzuwenden.


Winterbird
beantwortet von Winterbird am 12. Juni 2008 22:32
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Ich bin verheiratet,mein Mann ist Angestellter Steuerklasse III und ich selbsständig Steuerklasse V .Ich verdiene weniger aber wir müssen Einkommenssteuervorrauszahlung alle 3 Monate machen.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 14. Juni 2008 13:47

wie kannst du denn als Selbständige eine Steuerklasse haben???

Kommentar von 65f79fd7e202ff93b2e1bf3784cd290dsmallWinterbird am 15. Juni 2008 00:26

Arbeite nicht auf Lohnsteuerkarte..das ist klar..aber ich bekomme sie doch zugeschickt.Mann hat die III und im Quartal ist dann die vorrauszahlung.Als ich noch auf Steuerkarte noch morgens arbeiten ging hatten wir die IV/IV und ich hatte trotzdem mein Gewerbe als Selbstständige angemeldet.Da brauchte ich auch nicht die Einkommenssteuervorrauszahlung zu machen.Erst als ich die Stelle aufgab und wir die Steuerklassen wechselten.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 15. Juni 2008 12:24

Zur Vorauszahlung kommt es, wenn du bei der Steuererklärung nachzahlen mußt. Dann geht das FA davon aus, dass euer Einkommen und LST-Zahlungen nächstes Jahr genauso sein werden und will dann gleich im Voraus schon das Geld. Die Vorauszahlungen kann man ganz leicht anpassen lassen, wenn man eben weiß, daß das Einkommen im nächsten Jahr geringer sein wird. Man muß dann nur einen "Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung" stellen mit einer kurzen Begründung dazu und wie hoch sie dann sein soll. Das hat aber nix mit der Lohnsteuerkarte zu tun. Wenn du nicht angestellt bist, kannst du die Karte einfach ablegen und vergessen - dann hat dein Ehepartner die III er StKl. und zahlt so monatlich weniger Lohnsteuern. Durch die Vorauszahlung beugt ihr einer Nachzahlung vor, denn falls du mit deiner Selbständigkeit gut verdienst, dann reicht die Lohnsteuer deines Partners eben übers Jahr nicht für die Steuer auf Euer gesamtes Einkommen aus. VG antola61

Kommentar von 65f79fd7e202ff93b2e1bf3784cd290dsmallWinterbird am 15. Juni 2008 14:35

@antola61..hallo!Besser hätte ich es nicht formolieren können.So isses...ausführliche Information auch für die anderen.Grüßele

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 18. Juni 2008 11:01

... danke schön!... da fällt mir noch was auf: als ihr die IV/IV hattet, hättest du schon eine Erklärung abgeben müssen, wenn du zusätzlich ein Gewerbe angemeldet hattest... nur wenn man keine anderen Einkünfte als den Lohn hatund die entsprechende StKl.ist man befreit...

Kommentar von 65f79fd7e202ff93b2e1bf3784cd290dsmallWinterbird am 18. Juni 2008 23:11

Uff..beiIV/IV habe ich noch bei der Stadt Bonn 4 Stunden gearbeitet und mein Gewerbe auch noch ausgeübt.vorauszahlung brauchten wir da noch nicht zu machen .Einkommenssteuererklärung ja.Erst als wir in III/V gingen war Vorauszahlung fällig weil wir nachzahlen mussten.Das geht jetzt 5 jahre so...da habe ich meine Stelle gekündigt und übe seitdem nur mein Gewerbe aus.Gut,s Nächtle ;-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. Juni 2008 21:06
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Eine Steuerlasse wird nicht automatisch besser oder schlechter. Das hängt nämlich davon ab, wer tatsächlich mehr verdient. Dieser sollte auch die günstigere Steuerklasse (z.B. 3) nehmen. Selbständiger hat ohnehin bessere und vielfältige Abschreibungs- und absetzungsmöglichkeiten.


rbeier
beantwortet von rbeier am 12. Juni 2008 21:11
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Ob selbständig oder nicht, spielt für die Steuerklasse keine Rolle. Eure Steuerklassen müssen zusammen 8 ergeben, das ist bei verheirateten immer so. Also entweder einer nimmt die Steuerklasse 3 und der andere 5, oder beide nehmen Steuerklasse 4.

Kommentar von Simple_avatar3smallsambuka174 am 12. Juni 2008 21:17

auch,wenn ich nur Teilzeit arbeite?

Kommentar von Simple_avatar5smallrbeier am 13. Juni 2008 11:30

Ja, das spielt ebenfalls bei den Steuerklassen keine Rolle, ob Teil- oder Vollzeit ist egal.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 14. Juni 2008 13:51

siehe oben: Selbständige haben keine Steuerklasse!!!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Juni 2008 21:04
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Du kannst zwischen IV/IV (im Prinzip wie I) und III/V wählen. Mit selbständig und angestellt hat das nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 13. Juni 2008 17:56

Wenn Selbständigkeit und Nichtselbständigkeit zusammentreffen ist nur die Steuerklasse 3 möglich. Siehe § 38b Nr. 3 EStG.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 14. Juni 2008 13:50

Als Selbständige/er hat man keine Steuerklasse! Die ist nur für die Lohnsteuer bestimmt und da ist die III die richtige, da muß man unter dem Jahr wenig Steuern zahlen. Bei der Steuererklärung wird einfach alles Einkommen zusammengerechnet, die Steuer berechnet und die gezahlte Lohnsteuer davon abgezogen...


Bellator
beantwortet von Bellator am 12. Juni 2008 21:04
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2+2 denke ich .. wenn das Einkommen fast gleich ist .... Kinder?

Kommentar von 9b0bdf9e6c821dc988441a4290cce1b2smallBellator am 12. Juni 2008 21:06

Öhmm ... korrigiere:

Kommentar von Simple_avatar3smallsambuka174 am 12. Juni 2008 21:10

ja,ein Kind.aber ich arbeite nur Teilzeit,also eine halbe Stelle

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 29. Juni 2008 13:56

Was soll das für eine Antwort sein? Wenn du keine Ahnung hast, dann laß es doch! Steuerklasse 2 ist NUR für Alleinerziehende!!! Also absolut unmöglich für Verheiratete! Da gibt es nur III/V oder IV/IV.


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