ich möchte gern heiraten,ich bin angestellt und mein Partner ist selbstständig,in welche Steurklassen kommen wir dann?

Die Angestellte StKl 3 Die Selbstständige, das kein Job als Angestellte StKl 5.
So wird's was.
Die Steuerklasse setzt nur die mtl. Lohnsteuerzahlung fest. Bei der ESt-Erklärung gleicht es sich wieder aus, entweder Erstattung oder Nachzahlung. In deinem Fall ist die Steuerklasse 3 anzuwenden.

Ich bin verheiratet,mein Mann ist Angestellter Steuerklasse III und ich selbsständig Steuerklasse V .Ich verdiene weniger aber wir müssen Einkommenssteuervorrauszahlung alle 3 Monate machen.
antola61 am 14. Juni 2008 13:47 wie kannst du denn als Selbständige eine Steuerklasse haben???
Winterbird am 15. Juni 2008 00:26 Arbeite nicht auf Lohnsteuerkarte..das ist klar..aber ich bekomme sie doch zugeschickt.Mann hat die III und im Quartal ist dann die vorrauszahlung.Als ich noch auf Steuerkarte noch morgens arbeiten ging hatten wir die IV/IV und ich hatte trotzdem mein Gewerbe als Selbstständige angemeldet.Da brauchte ich auch nicht die Einkommenssteuervorrauszahlung zu machen.Erst als ich die Stelle aufgab und wir die Steuerklassen wechselten.
antola61 am 15. Juni 2008 12:24 Zur Vorauszahlung kommt es, wenn du bei der Steuererklärung nachzahlen mußt. Dann geht das FA davon aus, dass euer Einkommen und LST-Zahlungen nächstes Jahr genauso sein werden und will dann gleich im Voraus schon das Geld. Die Vorauszahlungen kann man ganz leicht anpassen lassen, wenn man eben weiß, daß das Einkommen im nächsten Jahr geringer sein wird. Man muß dann nur einen "Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung" stellen mit einer kurzen Begründung dazu und wie hoch sie dann sein soll. Das hat aber nix mit der Lohnsteuerkarte zu tun. Wenn du nicht angestellt bist, kannst du die Karte einfach ablegen und vergessen - dann hat dein Ehepartner die III er StKl. und zahlt so monatlich weniger Lohnsteuern. Durch die Vorauszahlung beugt ihr einer Nachzahlung vor, denn falls du mit deiner Selbständigkeit gut verdienst, dann reicht die Lohnsteuer deines Partners eben übers Jahr nicht für die Steuer auf Euer gesamtes Einkommen aus. VG antola61
Winterbird am 15. Juni 2008 14:35 @antola61..hallo!Besser hätte ich es nicht formolieren können.So isses...ausführliche Information auch für die anderen.Grüßele
antola61 am 18. Juni 2008 11:01 ... danke schön!... da fällt mir noch was auf: als ihr die IV/IV hattet, hättest du schon eine Erklärung abgeben müssen, wenn du zusätzlich ein Gewerbe angemeldet hattest... nur wenn man keine anderen Einkünfte als den Lohn hatund die entsprechende StKl.ist man befreit...
Winterbird am 18. Juni 2008 23:11 Uff..beiIV/IV habe ich noch bei der Stadt Bonn 4 Stunden gearbeitet und mein Gewerbe auch noch ausgeübt.vorauszahlung brauchten wir da noch nicht zu machen .Einkommenssteuererklärung ja.Erst als wir in III/V gingen war Vorauszahlung fällig weil wir nachzahlen mussten.Das geht jetzt 5 jahre so...da habe ich meine Stelle gekündigt und übe seitdem nur mein Gewerbe aus.Gut,s Nächtle ;-)

Eine Steuerlasse wird nicht automatisch besser oder schlechter. Das hängt nämlich davon ab, wer tatsächlich mehr verdient. Dieser sollte auch die günstigere Steuerklasse (z.B. 3) nehmen. Selbständiger hat ohnehin bessere und vielfältige Abschreibungs- und absetzungsmöglichkeiten.
Ob selbständig oder nicht, spielt für die Steuerklasse keine Rolle. Eure Steuerklassen müssen zusammen 8 ergeben, das ist bei verheirateten immer so. Also entweder einer nimmt die Steuerklasse 3 und der andere 5, oder beide nehmen Steuerklasse 4.
auch,wenn ich nur Teilzeit arbeite?
Ja, das spielt ebenfalls bei den Steuerklassen keine Rolle, ob Teil- oder Vollzeit ist egal.
antola61 am 14. Juni 2008 13:51 siehe oben: Selbständige haben keine Steuerklasse!!!

Du kannst zwischen IV/IV (im Prinzip wie I) und III/V wählen. Mit selbständig und angestellt hat das nichts zu tun.
Wenn Selbständigkeit und Nichtselbständigkeit zusammentreffen ist nur die Steuerklasse 3 möglich. Siehe § 38b Nr. 3 EStG.
antola61 am 14. Juni 2008 13:50 Als Selbständige/er hat man keine Steuerklasse! Die ist nur für die Lohnsteuer bestimmt und da ist die III die richtige, da muß man unter dem Jahr wenig Steuern zahlen. Bei der Steuererklärung wird einfach alles Einkommen zusammengerechnet, die Steuer berechnet und die gezahlte Lohnsteuer davon abgezogen...

2+2 denke ich .. wenn das Einkommen fast gleich ist .... Kinder?
Bellator am 12. Juni 2008 21:06 Öhmm ... korrigiere:
ja,ein Kind.aber ich arbeite nur Teilzeit,also eine halbe Stelle
antola61 am 29. Juni 2008 13:56 Was soll das für eine Antwort sein? Wenn du keine Ahnung hast, dann laß es doch! Steuerklasse 2 ist NUR für Alleinerziehende!!! Also absolut unmöglich für Verheiratete! Da gibt es nur III/V oder IV/IV.
es ist nur steuerklasse 3 oder 5 möglich wenn die frau angestellt ist. lasst nach eurer hochzeit auch mal die private krankenversicherung rechnen - hat sich bei mir gelohnt. in der GKV zahlst du dich sonst kaputt und hast nichts für die leistung. siehe http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/selbstaendige-vergleich.html
4 / 4 ist auch möglich und erlaubt, macht aber keinen Sinn, wenn nur einer angestellt ist.
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Wenn man alt wird zahlt man sich bei der privaten Krankenversicherung kaputt.
Habe es in meiner Familie oft genug miterlebt.
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In der GKV sind Kinder mitversichert; das hat sich bei uns sehr gelohnt.
Beim Selbständig machen muss man ein paar Punkte beachten wir geben Ihnen einen kleinen Überblick: * Gewerbeanmeldung beim Finanzamt für ca. 36 Euro * Steuerberater suchen
* eine Private Krankenversicherung abschließen (Kosten ca. 200 - 300 Euro / mtl.)
* Businessplan erstellen und dem Amt vorstellen für Unterstützung 10 Monate ca. 66% vom letzten Arbeitnehmer Lohn + 300 Euro für Versicherungen.
* eventuelle Kreditanfragen stellen weitere Hilfe finden Sie unter http://ratgeber-selbstaendig-onlinefinanzierung.moneyboon.de/ da können Sie sich Finanzierungshilfe für Ihr Unternehmen beantragen.