eine bekannte von mir ist unter die flohmarkthändler gegangen.sie bezieht hartz 4 und bessert sich ihr "taschengeld" etwas auf.wie sieht es eigentlich mit einem selbstständigen aus.darf auch er sich hinstellen und sich etwas "hinzu verdienen" ohne das finanzamt oder andere ihn am kragen packen.gruß mia

Egal ob Selbstständig oder nicht. Die Einkünfte, die man als Flohmarkthändler erzielt sind natürlich steuerlich relevant und auch bei der Steuererklärung anzugeben. Wenn ein Harz 4 Empfänger mal auf dem Flohmarkt geprüft wird kann das teuer werden. Ein Selbständiger sollte auch die Einnahmen vom Flohmarkt steuerlich angeben. Die meisten Flohmarkthändler geben auch einen Umsatz an wohl aber nicht den gesammten Umsatz.
dann soll sie mal aufpassen, dass ihr fallmanager von der arge nicht auch grad ein flohmarktfan ist und da grad vorbei flaniert.
wolfgang hat vollkommen recht.
da bin ich ja froh bei euch nachgefragt zu haben.so kann ich jemanden von dem entschluß als selbstständiger nebenbei als flohmarkthändler aufzutreten abhalten.danke dafür.mia
als sebstständiger kann er das ja getrost versteuern.
aber in fall hartz 4 wäre das ein sozialbertug und führt nicht nur rückzahlung der leistungen, sondern kann auch noch geahndet werden.

Alle Einkünfte müssen angegeben werden!
sie macht es nicht.deshalb steht für mich die frage weiterhin.sie meint was sie auf dem flohmarkt einnimmt ist ihr "taschengeld" und da könnte niemand heran.mia
wj2000 am 22. August 2007 00:00 Das ist so nicht richtig. Vom Gesetz her müssen alle Einkünfte angegeben werden, da sie sonst vielleicht garkein Hartz IV mehr bekommt.